Neues Gesetz für Fernsehempfang 2024: Mieter nicht mehr an TV-Anschluss gebunden
Langen waren Mieter an den TV-Anschluss ihres Vermieters gebunden. Ein neues Gesetz erlaubt es nun jedoch, die den Fernsehempfang frei zu wählen – das Nebenkostenprivileg entfällt.
München – Millionen von Deutschen halten weiterhin am Fernsehempfang über einen Kabelanschluss fest – bislang jedoch nicht immer freiwillig. Bereits am 1. Dezember 2021 wurde eine Gesetzesänderung verabschiedet, die dem sogenannten Nebenkostenprivileg ein Ende setzte. Bedeutet, Mieter sind nicht mehr an einen bestimmten TV-Anbieter gebunden, sondern haben freie Wahl. Diese Änderung, die im Telekommunikationsgesetzes (TKG) verankert ist, ist nun wirksam geworden und wird von einer Übergangsfrist begleitet.
Nebekostenprivileg entfällt: Mieter dürfen TV-Anschluss danke neuem Gesetz frei wählen
Die Aufhebung des Nebenkostenprivilegs bedeutet im Klartext, dass Verbraucher nun mehr Freiheit bei der Auswahl ihres TV-Anschlusses haben. Bisher konnten Vermieter, insbesondere in größeren Wohnanlagen, die Kosten für einen gemeinsamen Kabelanschluss auf die Mieter umlegen, unabhängig davon, ob diese den Anschluss tatsächlich nutzten. Bis zum 30. Juni dieses Jahres können Vermieter diese Kosten noch auf die Mieter umlegen, danach ist dies nicht mehr zulässig. Im Rahmen der Gesetzesänderung warnten Verbraucherschützer zuletzt sogar vor neuen Betrugsmaschen.

Eine repräsentative Umfrage der Internetfernseh- und Video-on-Demand-Plattform waipu.tv zeigt, dass viele Mieter nicht über die zusätzlichen Nebenkosten informiert sind. Lediglich fünf Prozent der 1004 befragten Haushalte waren über das Nebenkostenprivileg informiert. Die Umstellung infolge der Gesetzesänderung betrifft etwa 12 Millionen Haushalte in ganz Deutschland. Ohnehin gelten genaue Fristen, wann die Nebenkostenabrechnung beim Mieter sein muss.
Verbraucherzentrale erwartet Preiserhöhung von künftigen Kabelanschlüssen
Experten der Verbraucherzentrale gehen davon aus, dass es zu einer minimalen Preiserhöhung für zukünftige Kabelanschlüsse kommen wird. Obwohl Großanbieter vor drastischen Preiserhöhungen warnen, glauben die Experten, dass dies nur eine Taktik ist, um von der Gesetzesänderung abzuschrecken. Mit der zunehmenden Freiheit für Verbraucher könnten mehr Verträge gekündigt werden, und die Angst besteht, dass viele auf Alternativen wie Streaming-Dienste umsteigen oder sogar ganz auf den TV-Anschluss verzichten könnten.
Die Verbraucherzentralen geben auf ihrer Website an, dass der Preis für einen Kabelanschluss voraussichtlich um zwei bis drei Euro steigen wird. Die Erfahrungen zeigen, dass bei gekündigten Mehrnutzerverträgen der Preis für den entsprechenden Einzelnutzervertrag bei etwa acht bis zehn Euro pro Monat liegt.
Übergangsfrist für Nebenkostenprivileg entfällt am 30. Juni
Ab dem 30. Juni ist es gemäß der Gesetzesänderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) nicht mehr gestattet, den TV-Anschluss über die Nebenkosten abzurechnen, unabhängig von den Entscheidungen innerhalb der Mietpartei. Betroffene Mieter sollten aktiv werden. Der SWR rät zu folgenden Schritten:
Meine news
- Sofern sich der Eigentümer noch nicht an die Mietparteien gewendet hat, sollte man diesen selbst kontaktieren.
- Der Mieter selbst kann den Sammelvertrag nicht kündigen, da der Vermieter Vertragseigentümer ist. Auch deswegen sollte unbedingt der Vermieter kontaktiert werden.
- Auch in Zukunft ist es weiterhin möglich, einen Sammelvertrag mit anderen Mietparteien abzuschließen. Die Infrastruktur für einen Kabelanschluss, der von allen Parteien genutzt werden kann, muss allerdings vom Vermieter ermöglicht werden.
Der Redakteur hat diesen Artikel verfasst und anschließend zur Optimierung nach eigenem Ermessen ein KI-Sprachmodell eingesetzt. Alle Informationen wurden sorgfältig überprüft. Hier erfahren Sie mehr über unsere KI-Prinzipien.