Mord an Luise jährt sich zum ersten Mal: Eltern leiten juristische Schritte gegen Täterinnen ein

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Im März 2023 wurde Luise ermordet. Eine Strafe „im klassischen Sinne“ gibt es nicht, denn die Täterinnen waren strafunmündig. Die Familie stellt nun Forderungen.

Freudenberg – Luise wäre heute 13 Jahre alt, würde die achte Klasse besuchen, hätte vermutlich viele Pläne mit ihren Freundinnen und der Familie. Doch das Leben des jungen Mädchens nahm einen anderen Lauf: Vor rund einem Jahr, am 11. März, wurde die Schülerin aus der Kleinstadt Freudenberg brutal ermordet. Zwei Mädchen im Alter von damals zwölf und 13 Jahren gestanden die Tat. Nun reichten die Eltern sowie eine Angehörige eine Klage auf Schmerzensgeld gegen die Täterinnen ein. Laut Bericht der WAZ sprach der Anwalt der Angehörigen von einer „eiskalt geplanten Hinrichtung“.

Vor einem Jahr wurde Luise aus Freudenberg ermordet. Am Tatort liegen Blumen, Kerzen und Kuscheltiere.
Vor einem Jahr wurde Luise aus Freudenberg ermordet. Am Tatort liegen Blumen, Kerzen und Kuscheltiere. © Oliver Berg / dpa

Ein Jahr nach dem Mord an Luise verklagen Eltern die Täterinnen – Summen in fünfstelliger Höhe

„Das Entsetzen bleibt“, erklärt Bürgermeisterin Nicole Reschke (SPD). Laut ihr stehen die Bedürfnisse von Luises Familie an oberster Stelle. Es sei schwer zu ertragen, dass die „Frage nach dem Warum“ offenbleiben werde.

  • Die beiden Mädchen können strafrechtlich nicht belangt werden. Denn zum Zeitpunkt des Mordes an Luise waren sie unter 14 Jahre alt und damit strafunmündig.
  • Die Ermittlungen wurden im Herbst eingestellt. Durch die Zivilklage vor dem Landgericht Koblenz könnte jedoch eine Aufarbeitung des Falls auf einem anderen juristischen Weg beginnen.
  • Die Angehörigen stellen Forderungen in fünfstelliger Höhe: Sie fordern 50.000 Euro Schmerzensgeld für die Eltern und ein Hinterbliebenengeld von mindestens 30.000 Euro pro Kläger.
  • Von den minderjährigen Mädchen verlangen sie außerdem den Ersatz etwaiger zukünftiger und immaterieller Schäden.

Eltern von Luise verklagen mutmaßliche Täterinnen – Was gilt für Minderjährige in einem Zivilverfahren?

Das Gericht stellte klar, dass Minderjährige grundsätzlich in einem Zivilverfahren verurteilt werden können. Es bestehe keine rechtliche Verpflichtung für Eltern, die Schulden ihrer Kinder zu begleichen. Die Tatsache, dass die beiden Mädchen, zwölf und dreizehn Jahre alt, zum Zeitpunkt der Tat strafunmündig waren, sei irrelevant.

Allerdings sind unter 18-Jährige nur für Schäden verantwortlich, wenn sie die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht haben. Nach Angaben des Gerichts beantragte eine der mutmaßlichen Täterinnen im schriftlichen Vorverfahren, die Klage abzuweisen. Sie habe nicht bestritten, an der Tötung von Luise beteiligt gewesen zu sein. Jedoch habe sie die Dauer des Leidens der zwölfjährigen Schülerin aus Freudenberg bestritten.

Nach Mord an Luise – „im klassischen Sinne keine Strafe“ für die Täterinnen

Landrat Andreas Müller (SPD) sprach von einem „grausamen Spannungsfeld“. Ihrer Familie seit Luise für immer entrissen worden, für die Täterinnen werde es aber „im klassischen Sinne keine Strafe“ geben. Sie zogen mit ihren Familien nach dem Tod von Luise weg, wurden unter Obhut des Jugendamts gestellt und in einer therapeutischen Einrichtung untergebracht. Müller vertritt die Ansicht, dass es verpflichtend sei, den Täterinnen einen Weg zurück ins Leben zu ebnen. Für manche sei das unbefriedigend. Aber: „Damit müssen wir leben und umgehen“, sagte der Politiker. Ein Kriminalpsychologe äußerte sich ähnlich über die Täterinnen. (cln/mbr/dpa)

Die Redakteurin hat diesen Artikel verfasst und anschließend zur Optimierung nach eigenem Ermessen ein KI-Sprachmodell eingesetzt. Alle Informationen wurden sorgfältig überprüft. Hier erfahren Sie mehr über unsere KI-Prinzipien.

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