Staatsanwaltschaft Kempten erhebt Anklage gegen zwei Älpler wegen Eingriffs im Rappenalptal
Die Staatsanwaltschaft Kempten wirft zwei Älplern vor die nicht genehmigten Baggerarbeiten im Rappenalptal veranlasst zu haben. Im Falle einer Verurteilung ist eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren möglich.
Oberstdorf – Nach einem Starkregen Mitte August 2022 wurde im naturgeschützten Rappenalptal der Wildbach auf einer Länge von rund 1 500 Metern ohne Genehmigung begradigt (der Kreisbote berichtete). Das Grundstück der linken bzw. rechten Uferflächen am Oberlauf des Rappenalpbaches gehört zwei Alpgenossenschaften. Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Kempten Anklage gegen einem 58-jährigen und 63-jährigen Alpmeister der betroffenen Alpgenossenschaften.
Es bestehe der Verdacht „der vorsätzlichen Gefährdung des südlich des Marktes Oberstdorf gelegenen Naturschutzgebietes Rappenalptal sowie der nachteiligen Veränderung des Rappenalpbaches“, heißt es in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Kempten. Im Falle einer Verurteilung droht den Beschuldigten, laut Oberstaatsanwalt Thomas Hörmann, eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Der Hintergrund
Nach dem Starkregen wurden die angrenzenden Alpflächen teilweise meterhoch mit Kies und Geröll überschüttet. Auf Veranlassung eines der Angeschuldigten fand daher Ende August 2022 ein Vor-Ort-Termin statt, in welchem mit einem Vertreter des Landratsamts Oberallgäu der Umfang der aus behördlicher Sicht zulässigen Wiederherstellungsmaßnahmen im Rahmen der Gewässerunterhaltung besprochen wurden.
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Laut der Staatsanwaltschaft bestehe der Verdacht, dass sich beide Angeschuldigten in der Folge bewusst über den mit dem Landratsamt besprochenen Umfang zulässiger Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen hinweggesetzten. Durch die Baggerarbeiten wurde die Breite des Bachbettes um die Hälfte verringert. Weiter sei auch durch die Begradigung die „charakteristische Eigenschaft des Gebirgsbachs Rappenalpbach im betroffenen Bereich vollständig beseitigt“.
Die Zukunft
Um den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, müssen die aufgeschütteten Dämme entfernt werden. Das Bachbett muss verbreitert und angehoben werden. Die Staatsanwaltschaft Kempten spricht von einem „erheblichen finanziellen Aufwand“. Ebenso werde aus auch mehrere Jahre dauern bis sich Pflanzen und Tiere vollständig wieder ansiedeln können.
Das Landgericht Kempten prüft nun die Anklage und wird über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Die Staatsanwaltschaft Kempten weist darauf hin, dass bis zum Erlass einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung für die Angeschuldigten gilt.