Arbeitslosengeld trotz Aufhebungsvertrag: Was Sie beachten müssen

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Bei einem Aufhebungsvertrag oder einer Eigenkündigung droht eine Sperre des Arbeitslosengelds. Was Sie beachten müssen, um die Sperrzeit zu umgehen.

Es kann passieren, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht mehr beruflich zusammenpassen. Dann steht oft eine Kündigung im Raum. Bei einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers ist es meist so, dass dieser eine Sperre des Arbeitslosengelds I von bis zu zwölf Wochen bekommt. Ähnlich sieht das bei einem Aufhebungsvertrag aus, der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen wird. Doch die Sperrzeit kann umgangen werden. Was Sie beachten müssen.

Was ist eigentlich ein Aufhebungsvertrag?

Ein Arbeitnehmer unterzeichnet einen Vertrag.
Manchmal kann ein Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer sinnvoll sein. Es kommt allerdings darauf an, wie darin formuliert wird. © Aleksrybalko/Pond 5 Images/Imago

Mit einem Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. In der Regel folgen keine juristischen Auseinandersetzungen, wie es bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung vorkommt. Des Weiteren sind keine Kündigungsfristen zu beachten, ebenso kann das Arbeitsverhältnis ohne Vorliegen von Kündigungsgründen beendet werden, informiert die Kanzlei Chevalier. Arbeitnehmer sollten vor allem auf die Konditionen achten, die im Aufhebungsvertrag vereinbart wurden. Unter Umständen kann ein Aufhebungsvertrag dann sinnvoll für Arbeitnehmer sein.

Zur Unterschrift gedrängt? Der Vertrag kann widerrufen werden.

Nicht immer sind die Situationen schön, in denen Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommen. Manchmal werden Arbeitnehmer unter Druck gesetzt, schnell eine Unterschrift zu setzen, weil sonst Leistungen des Vertrags wegfallen. Sollten Sie zur sofortigen Unterschrift gedrängt werden, sollten Sie aufpassen. Lesen Sie den Vertrag in Ruhe durch – Sie können nicht zur Unterschrift gezwungen werden. Falls Sie in einem solchen Fall doch unterschreiben, können Sie den Vertrag widerrufen.

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Aufhebungsvertrag und trotzdem Arbeitslosengeld?

Eine Sperre des Arbeitslosengelds I kann verhindert werden, wenn die maßgeblichen Kündigungsfristen eingehalten werden, informiert die Kanzlei Hallermann. Daran hätten einige Arbeitnehmer allerdings kein Interesse, weil dies bedeutet, dass sie monatelang warten müssten. Allerdings hat der Arbeitnehmer weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn ein wichtiger und nachweisbarer Grund für den Abschluss des Aufhebungsvertrages vorliegt. Wann solche Gründe vorliegen können:

  • Die Arbeit, die verrichtet werden muss, verstößt gegen Gesetz, Tarif oder die guten Sitten.
  • Arbeitslohn liegt 20 Prozent unter Tarif oder der ortsüblichen Bezahlung.
  • Arbeitgeber ist insolvent.
  • Arbeitnehmer wird gemobbt oder sexuell belästigt.
  • Beschäftigung wird zur Begründung oder Aufrechterhaltung einer Ehe oder eheähnlichen Lebensgemeinschaft aufgegeben.
  • Die betriebliche oder personenbezogene Kündigung wurden schon in Aussicht gestellt und ist nicht auf Fehlverhalten zurückzuführen. Im Aufhebungsvertrag sollte die Unfreiwilligkeit und der unvermeidbare Schritt verdeutlicht werden, informiert Rechtsanwalt Klaus Uhl auf Anwalt.de.
  • Arbeitnehmer hätte das Recht, fristlos zu kündigen.
  • Gesundheitliche Gründe und Überforderung: Diese müssen medizinisch nachweisbar sein und zeigen, dass die Arbeit nicht mehr ausgeführt werden kann.

Auch eine vereinbarte Abfindung, die durch eine angedrohte Arbeitgeberkündigung nicht gezahlt worden wäre, kann eine Sperrfrist verhindern, informiert Rechtsanwalt Jan Bergmann auf Advocado.de. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen sollten, lassen Sie Ihre Situation arbeitsrechtlich prüfen.

Was passiert bei einem gerichtlichen Vergleich?

Haben Sie ein Kündigungsschutzverfahren eingeleitet und einigen sich in einem Vergleich, wird dieser in der Regel von der Agentur für Arbeit akzeptiert und führt nicht zu einer Sperrzeit, informiert Anwalt.de.

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