Verhalten nach Kündigung: Dürfen Ihnen andere Aufgaben übertragen werden?
Hat ein Arbeitnehmer gekündigt, muss er meist weiterarbeiten, bis die Kündigungsfrist abgelaufen ist. Doch was, wenn der Arbeitgeber einem andere Aufgaben gibt?
Sind Arbeitnehmer mit Ihrem Job unzufrieden, kann sich das unter anderem auf die Leistung und Produktivität auswirken. Sollten Sie erste Zweifel haben, ob Ihr Job noch zu Ihnen passt, sollten Sie genau reflektieren. Fünf Fragen helfen Ihnen dabei, herauszufinden, ob Sie kündigen sollten. Haben Sie sich für eine Kündigung entschieden, müssen Sie in der Regel erst einmal ganz normal weiterarbeiten. Doch was, wenn der Arbeitgeber Ihre Aufgaben ändert?
Andere Aufgaben nach Kündigung: Dürfen Chefs einfach die Tätigkeiten ändern?

Nach Ihrer Kündigung sollen Sie mit anderen Aufgaben betraut werden – das kann erlaubt sein. In der Regel sind keine konkreten Aufgaben in Ihrem Arbeitsvertrag aufgezählt. Meist ist lediglich Ihre Funktion dort festgehalten, informiert die Industrie- und Handelskammer (IHK) Reutlingen. Willkürlich können Sie allerdings nicht mit Aufgaben betraut werden.
Was ist das Weisungsrecht (Direktionsrecht)?
Mit dem Weisungsrecht sind Arbeitgeber in der Lage, Arbeitnehmer in den „wechselnden betrieblichen Erfordernissen einzusetzen“, informiert die Kanzlei Hensche auf der eigenen Webseite. Mit dem Recht wird die Arbeitspflicht der Arbeitnehmer konkretisiert. Das Weisungsrecht umfasst den Inhalt, den Ort und die Zeit der Arbeitsleistung, sofern diese nicht durch Arbeits- oder Tarifvertrag geklärt sind.
Das Weisungsrecht muss gerecht ausgeübt werden. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber Rücksicht auf die Interessen des Arbeitnehmers nehmen muss.
Das Weisungsrecht hat dort Grenzen, wo es bereits getroffene Regelungen gibt. Allerdings auch bei Aufgaben, die unangemessen oder unzumutbar wären, informiert die IHK. Auch gegen die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer darf nicht verstoßen werden. Allerdings dürfen Aufgaben übertragen werden, die „typischerweise mit der vertraglich vereinbaren Funktion einhergehen“. Werden Ihnen also Aufgaben zugewiesen, die nicht im Zusammenhang mit Ihrer eigentlichen Tätigkeit stehen, sollten Sie sich Rat und Unterstützung vom Betriebsrat, einer Gewerkschaft oder einem Anwalt für Arbeitsrecht suchen.
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In welchen Fällen eine Freistellung nach der Kündigung erfolgt
Liegt eine Kündigung vor oder haben sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt, kann eine Freistellung erfolgen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer der Arbeitspflicht nicht mehr nachkommen müssen, allerdings weiterhin Anspruch auf Lohn haben. Gründe für eine Freistellung kann ein Vertrauensverlust sein oder „die Angst vor Geheimnisverrat“, informiert die Rechtsanwaltsgesellschaft WBS.Legal. Einen Anspruch auf Freistellung haben Arbeitnehmer nicht.