Landsbergs Neue Bergstraße und bergauf radeln bleibt ein Dauerbrenner: Die Enge macht Sicherheit nahezu unmöglich. Ein Antrag im Stadtrat fordert jetzt Tempo 30 und Überholverbot.
Landsberg – Mit dem Rad die Neue Bergstraße bergauf fahren, ist kein Vergnügen. Und das nicht nur wegen der mühseligen Steigung. Vielmehr ist es das schwierige Miteinander von Rad und Auto auf der teils engen Fahrspur. Auch der von der Stadt inzwischen eingerichtete Fahrradschutzstreifen ist keine Lösung, finden die Grünen und die Landsberger Mitte. Sie haben jetzt einen fraktionsübergreifenden Antrag gestellt.
Landsbergs Neue Bergstraße: Verbreiterung wegen hoher Kosten vorerst abgelehnt
Die Bürgerbeteiligung zum Verkehrsentwicklungsplan hat es wieder mal deutlich gezeigt: Platz 1 gehört dem radfahrtauglichen Ausbau der Neuen Bergstraße. Die Kostenberechnung dazu wurde 2019 vom Stadtrat verworfen, erinnern Grüne und Landsberger Mitte in ihrem Antrag. Angedacht war damals eine Verbreiterung des Gehwegs, die Kosten dafür wurden mit knapp zwei Millionen Euro veranschlagt. Staatliche Förderung mit einem Drittel des Betrags hätte es zudem nur gegeben, wenn der Gehweg auf 3,25 Meter verbreitert worden wäre. Zu teuer, befand der Stadtrat – auch, da laut damaliger Zählung durchschnittlich ‚nur‘ 136 Radler am Tag bergauf fuhren.
Die Stadtrats-Grünen hatten 2024 beantragt, die Kostenberechnung für den damaligen Ausbau zu aktualisieren, damit eine Realisierung für 2025 möglich gewesen wäre. Da die Verwaltung die Neuberechnung kapazitätsbedingt nicht liefern konnte, beschloss der Stadtrat, die Maßnahme um ein Jahr zu verschieben. Jetzt habe die Stadtverwaltung allerdings mitgeteilt, dass erste Ergebnisse für die Neuberechnung erst im September oder Oktober zu erwarten seien, ist im Antrag der Grünen und der Landsberger Mitte zu lesen. Damit würde sich das Vorhaben aber um mindestens ein weiteres Jahr verschieben.
Deshalb beantrage man, spätestens zur Sitzung am 30. Juli eine Machbarkeitsstudie samt Kostenschätzung für den radfahrtauglichen Ausbau der Neuen Bergstraße. Bis dahin soll es im Bereich der Kurve, in dem die Leitplanke die beiden Fahrspuren voneinander trennt, verboten werden, einspurige Fahrzeuge zu überholen. Das Verkehrszeichen dazu trägt die Nummer 277.1. Ebenso soll Tempo 30 in der Neuen Bergstraße geprüft werden. Dass der Schutzstreifen nicht ausreiche, begründen die Fraktionen in ihrem Antrag damit dass er einerseits nach dem Hauptplatz zu spät beginne. Ebenso werde er vor der Querungshilfe am Hofgraben unterbrochen und ende dann auch noch vor dem Kreisverkehr.
Landsberger Fahrradexperte rechnet nach: Fahrspur einfach zu schmal
Dass der Schutzstreifen das sichere Überholen der Radelnden erst gar nicht ermöglicht, zeigt eine Expertise von Peter Bauch, früherer Filialleiter von „Fahrbar Bikes“ in Landsberg, inzwischen Produktentwickler bei einem großen deutschen Fahrradhersteller, zudem Abteilungsleiter Radsport bei der FT Jahn Landsberg. Diese Expertise habe er auch den Stadträten geschickt, deren E-Mail-Adresse öffentlich waren, sagt Bauch. Auch er votiert – völlig unabhängig vom Antrag der Stadtratsfraktionen – für das Überholverbot von Radfahrenden und für Tempo 30. Sein Argument: Die Fahrbahn ist schlichtweg nicht breit genug.
Für Pkw setzt Bauch inklusive Außenspiegeln rund zwei Meter Breite an; Radelnde sollten mindestens 50 Zentimeter Abstand zum Bordstein halten, Pkw mindestens 20 cm Abstand zur mittleren Leitplanke. Ein Rennrad habe eine Lenkerbreite von rund 40 cm, ein Mountainbike hingegen schon 80 cm, auch ein Anhänger für Kinder könne bis zu 85 cm breit sein. Insgesamt sei die Fahrbahn 4,25 m breit, wovon der Schutzstreifen 1,25 m einnehme. Selbst mit der schmalen Rennradbreite gerechnet bliebe fürs Überholen eines Radelnden nur knapp 1,20 m übrig – weniger als die laut StVO geforderten 1,50 Meter.
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