Nach erbitterten Bahnstreiks: FDP will Streikrecht einschränken – Gewerkschaften laufen Sturm

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Nach erbitterten Bahnstreiks: FDP will Streikrecht einschränken – Gewerkschaften empört

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Die Erfahrungen aus dem Bahnstreik der GDL sollen zu einer Einschränkung des Streikrechts in Deutschland führen, findet sie FDP-Bundestagsfraktion. © Frank Hoermann/Sven Simon/Imago

Es ist ein verlockender Vorschlag für alle, die sich über Bahn- und Flugstreiks ärgern: Die FDP im Bundestag will das Streikrecht einschränken. Doch es gibt Kritik.

Berlin – Die FDP-Fraktion im Bundestag will das Streikrecht in Branchen der sogenannten kritischen Infrastruktur einschränken. Die Fraktion hat ein Positionspapier beschlossen, das grundlegende Änderungen im Streikrecht fordert.

Die Regeln sollen für Angestellte in der sogenannten kritischen Infrastruktur gelten, also etwa für die Bahn, den Flugverkehr, die Pflege, Kitas und Feuerwehren. Die geforderten gesetzlichen Auflagen entspringen laut den Liberalen den Erfahrungen mit den Streiks der Lokführergewerkschaft GDL.

FDP will Streikrecht einschränken - Liberale fordern neue Regeln für Streiks

Das FDP-Positionspapier mit mehreren Forderungen zur Einschränkung des Streikrechts liegt der Deutschen Presseagentur vor. Zuvor hatte die Süddeutsche Zeitung darüber berichtet. Folgende Punkte will die FDP-Fraktion demnach durchsetzen:

  • Streiks sollen künftig mindestens drei Tage vorher angekündigt werden.
  • Es soll die Pflicht zu einem Notbetrieb von mindestens 50 Prozent geben.
  • Warnstreiks sollen maximal vier Stunden dauern.
  • Ein Schlichtungsversuch soll verpflichtend sein, sobald eine der Parteien – Arbeitgeber oder Gewerkschaften – dies wünscht.

FDP will Streikrecht einschränken – Neue Regeln für kritische Infrastruktur

Die FDP sieht vor, dass diese neuen Regeln in Branchen der kritischen Infrastruktur gelten. Diese sei besonders anfällig für „unverhältnismäßige Streiks“. Die Regelungen sollen gewährleisten, dass wichtige Dienstleistungen auch während eines Streiks verfügbar bleiben. Zur kritischen Infrastruktur gehören neben der Bahn und dem Flugverkehr auch der Gesundheits- und Pflegesektor, Kitas, Feuerwehren und die Müllabfuhr.

Die Notwendigkeit, das Streikrecht einzuschränken, leite sich aus den Erfahrungen mit dem Lokführerstreik Anfang des Jahres ab, als monatelang Züge ausgefallen seien und sich verspätet hätten, so die FDP: „Die Auswirkungen der Tarifauseinandersetzung zwischen der Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL) und der Deutschen Bahn sowie der Bestreikung weiterer Bereiche der kritischen Infrastruktur auf unbeteiligte Dritte und die Gesamtgesellschaft erfordern ein Umdenken“, heißt es in dem Positionspapier.

Streikrecht ist im Grundgesetz verankert – FDP will Folgen für Bevölkerung minimieren

Das Recht auf Streik als Mittel des Arbeitskampfes sei zwar im Grundgesetz verankert, heißt es in dem Papier weiter. Gesetzliche Regeln, wie ein solcher Arbeitskampf zu gestalten ist, gebe es jedoch nicht „Ziel muss es sein, das Streikrecht zu wahren und im selben Schritt die Auswirkungen für die Bevölkerung zu minimieren“, fordert die FDP. Daher sollte der gesetzgeberische Spielraum genutzt werden. 

Der FDP-Abgeordnete Pascal Kober betonte, das Streikrecht sei im Rahmen der Tarifautonomie ein hohes und schützenswertes Gut. „Aber gerade, wenn kritische Infrastruktur betroffen ist, muss Verhältnismäßigkeit sichergestellt werden.“

Sein Fraktionskollege Reinhard Houben ergänzte: „Gerade die ausufernden Streiks bei der Bahn haben gezeigt, dass wir Rahmenbedingungen für Arbeitskämpfe im Bereich der kritischen Infrastruktur benötigen.“ Selbstverständlich müssten die Tarifparteien selbst Regelungen finden. „Wenn das nicht geschieht, dann soll das Gesetz Leitplanken bieten.“

Kritik von Gewerkschaften – „Faktisch Aushebelung des Streikrechts für öffentlichen Dienst“

Die beiden Koalitionspartner der Ampel-Koalition, SPD und Grüne, lehnen den FDP-Vorschlag laut SZ ab. Man könne das Streikrecht nicht gleichzeitig bewahren und einschränken, nach der Devise: „Nur so streiken, dass man den Streik nicht bemerkt“, sagte SPD-Abgeordneter Bernd Rützel der Zeitung.

Die Gewerkschaften kündigten sogar großen Widerstand an. „Das ist faktisch die Aushebelung des Streikrechts für den kompletten öffentlichen Dienst“, wird Verdi-Chef Frank Werneke zitiert. Einen Streik mehrere Tage vorher anzukündigen, schwäche die Gewerkschaften enorm. Und: „Vierstündige Warnstreiks sitzen bestreikte Betriebe auf einer halben Arschbacke aus“, so der Verdi-Chef. (dpa/smu)

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