Strittiger Denkmalschutz bei „Waldeslust“ wohl kein Einzelfall? – Betroffenes Ehepaar berichtet
Das Denkmalschutz-Thema, die „Waldeslust“ betreffend, wird derzeit in Unterhaching heiß diskutiert. Doch wie es weitergeht, ist noch unklar. Den Prüfauftrag als „Baudenkmal“ hat die Gemeinde zumindest ans Landratsamt gestellt.
Lässt sich Gastronomie erzwingen? Im Fall der „Waldeslust“ in Unterhaching hört es sich so an: Für den Fall, dass Inhaber und Wirt Holger Müller in den nächsten Jahren keinen Nachfolger findet, will die Gemeinde versuchen, mit dem Argument „Denkmalschutz“ eine Umnutzung des Areals in reinen Wohnraum zu verhindern (wir berichteten). Aber geht es überhaupt so einfach, Baurecht per Denkmalschutz auszuhebeln? Das Thema wird in Unterhaching heiß diskutiert – zumal die „Waldeslust“ kein Einzelfall zu sein scheint.
In der Facebookgruppe „Unterhachinger Dorfgeflüster“ wird der Denkmalschutzvorstoß aus dem Rathaus rege diskutiert. „Klingt fast schon nach Enteignung durch die Hintertür, oder?“, heißt es in den Kommentaren. Der Denkmalschutzkniff sei „ein Affront gegenüber den Eigentümern, die mit viel Herzblut, Risikobereitschaft und Einsatz einen tollen Ort geschaffen haben“. Ein Unterhachinger schreibt zur im Ferienausschuss vorgeschlagenen Idee: „Das missbraucht das (berechtigte) Anliegen des Denkmalschutzes.“
Im April hatte es heuer einen ähnlichen Fall gegeben. Im Zuge der Berichterstattung über die „Waldeslust“ haben sich jetzt die damals Betroffenen an den Münchner Merkur gewandt. Das Ehepaar, mittlerweile nach Oberhaching umgezogen, hatte den Eindruck gewonnen, dass die Gemeinde „mit unfairen Mitteln arbeitet“ und es an Transparenz mangeln lässt.
Sanierung hätte Eigentümer-Ehepaar in Ruin getrieben
In der Bauausschuss-Sitzung am 16. April ging es um den Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Karl-Mathes-Straße. Weil der alte Bau marode und wirtschaftlich nicht mehr sanierungsfähig gewesen sei, hatten die Eigentümer einen Abrissantrag gestellt und wollten die Neubau-Option fixieren lassen. „Nie hat sich jemand bei uns gemeldet oder sich das Haus angeschaut. Bis es einen Tag vor dem Bauausschuss plötzlich hieß, man wolle den Denkmalschutz drüberlegen.“ Denn, so ist es im Sitzungsprotokoll nachzulesen, das einstige Mühlenhaus sei vom neuen Heimatpfleger Thomas Portenlänger als „denkmalschutzwürdig“ erachtet worden.
„Jahrelang hat sich kein Mensch für das Haus interessiert, aber auf einmal kommt der Denkmalschutz ins Rollen“, wunderte sich das Eigentümer-Ehepaar. „Wir empfanden es als willkürlich und hanebüchen, plötzlich den Denkmalschutz über ein marodes Haus zu stülpen. Eine Sanierung hätte uns in den Ruin getrieben.“ Es habe sich der Eindruck aufgedrängt, „dass es um persönliche Interessen geht und nicht um etwas Historisches“. Die Diskussion um die „Waldeslust“ sei nun wie ein Déjà-vu-Erlebnis gewesen.
Jahrelang hat sich kein Mensch für das Haus interessiert, aber auf einmal kommt der Denkmalschutz ins Rollen.
In der Karl-Mathes-Straße unterblieb der kommunale Neubau-Stopp letztlich und das Haus ist inzwischen abgerissen, für die „Waldeslust“ (deren Eigentümer einen Vorbescheid als „Plan B“ beantragt hatte) indes steht die Entscheidung noch aus. Das Landesamt für Denkmalpflege erläutert auf Nachfrage des Münchner Merkur, welche Eigenschaften ein Denkmal besitzen muss: „Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.“
Meine news
Ob die „Waldeslust“ mit ihrer über 100 Jahre alte Geschichte diese Kriterien erfüllt? Den Prüfauftrag als „Baudenkmal“ hat die Gemeinde zumindest ans Landratsamt gestellt. Heimatpfleger Thomas Portenlänger könnte sich auch gut einen Kompromiss vorstellen: „Dass man zum Beispiel die markante Fassade zur Straße hin erhält und auf der Rückseite mehr das Baurecht ausschöpft.“