„Macht die Sch***e weg“: Nachbar droht mit Ordnungsamt – der Grund macht viele stutzig
Mit einer unmissverständlichen Botschaft wendet sich ein Anwohner an seine Nachbarschaft. Sein Zorn stößt im Netz auch auf Unverständnis.
Hamm – „Macht die Sch***e weg. Sonst rufen wir das Ordnungsamt an!!!“ Wer bei dieser alles andere als höflichen Aufforderung denkt, der Verfasser wünscht sich die Beseitigung von Hundekot oder ähnlichem, der liegt weit daneben. Dem Autor der Zeilen stößt etwas völlig anderes sauer auf.
Genervter Anwohner macht seiner Wut mit ordnungsamt-Zettel Luft – „Wir kennen die Leute“
Wie ein Reddit-Nutzer erklärt, sei bei ihm „in der Gegend“ zuletzt ein Zettel mit oben zitierter Botschaft aufgetaucht. Wer auf diesem noch eine Zeile weiter liest, versteht den Kontext. „Wir kennen die Leute, die die Sch***e an die Wand gemalt haben“, steht dort. Jetzt ist klar, es geht um Schmierereien. Der Ärger des Zettel-Autors ist also berechtigt, oder? Viele User und auch der Verfasser des Posts sind da anderer Meinung.
Im Weiteren lüftet der Reddit-Nutzer das Geheimnis, um welche Art von „Schmierereien“ es sich handelt. Die Botschaft beziehe sich auf einen von Familien organisierten Hinterhof-Flohmarkt. Den Beweis liefert der Verfasser der Posts in Form eines weiteren Fotos. Darauf zu sehen: die Backsteinwand eines Hauses, an der in großen Lettern „FLOHMARKT“ geschrieben steht. „Diese Nachricht galt also der Kreidezeichnung eines Kindes, das sich auf dieses Event gefreut hat. Manche Menschen sind einfach erbärmlich“, ärgert sich der User über den Urheber der Botschaft. Auch andernorts sorgen Kinder für Frust in der Nachbarschaft.
Ärger des Nachbarn für viele nicht nachvollziehbar
Dass die Kreide-Zeichnung eines Kindes einen solchen Aufschrei hervorruft, kann auch ein anderer User nicht nachvollziehen: „Es ist doch nur Kreide. Das geht doch sogar rückstandslos wieder weg. Und es ist weder schlimm noch hässlich. Warum muss man sich wegen so was mit der Nachbarschaft anfeinden?“ Ein weiterer Nutzer gibt allerdings kontra und beichtet, er habe sich als Kind ebenfalls mit Kreide an einer Hauswand zu schaffen gemacht – an einer Stelle, die der Regen offenbar nicht erreichen konnte. „Mein Vater hat eine Woche geschrubbt“, erinnert er sich.
„Zugegeben, wenn der Flohmarkt vorbei ist, gehört es sich schon, so was wieder sauber zu machen“, meint derweil ein anderer Nutzer. „Eimer Wasser gegen die Wand und gut ist“, schlägt ein weiterer User vor.
Nachbar droht mit Ordnungsamt – Handelt es sich hier wirklich um Sachbeschädigung
In strafrechtlicher Hinsicht ist die Thematik ein wenig kompliziert – denn ein Gesetz, das sich explizit auf Straßenkreide bezieht, gibt es nicht. Befindet sich die Kreide-Zeichnung auf dem Pflasterboden oder der Straße, ist die Sache klar: Die wäscht der Regen wieder weg – aber an Hauswänden? Im Strafgesetzbuch Paragraf 303 (Absatz 2) ist zu lesen, dass bestraft wird, wer „unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert“. Ganz klar der Fall war das bei einem Verkehrsschild, das danach doch sehr anzüglich aussah.
Auf diesen Paragraphen nimmt auch die Stadtverwaltung in Pforzheim Bezug: Der Pforzheimer Zeitung zufolge gab es in der Stadt vor einigen Jahren nämlich einen ähnlichen Fall, bei dem die Wand einer Bahnunterführung beschmiert worden war. Erfolgt das Abwaschen problemlos und ist „ohne großen Aufwand möglich ist, liegt keine Sachbeschädigung vor“, zitiert die Zeitung die Pressestelle der Stadt. Dies müsse allerdings in jedem Einzelfall geprüft werden. Laut Pforzheimer Zeitung mache es dabei übrigens keinen Unterschied, „ob sich die Schmiererei auf der Straße – auf der spätestens der Regen die Farbe wegwischt –, an einer Hauswand oder in einer Unterführung“ befindet. Fallen bei der Entfernung der Kreide jedoch Kosten an, hat der Verursacher hierfür zu zahlen, beruft sich die Zeitung auf die Auskunft der Stadt.(fz)