Freinacht 2024: Brauchtum ist kein Freibrief für Straftaten
In der Nacht vom 30. April auf 1. Mai steht wieder die sogenannte „Freinacht“ an. So mancher „verzogene“ Gegenstand wird am nächsten Tag von seinem Besitzer unter dem Maibaum wiedergefunden - und das am besten unbeschädigt. Die Polizei weist daraufhin hin, dass Brauchtum kein Deckmantel für die Begehung von Straftaten ist.
Maistreiche in der Freinacht: Vandalismus hat nichts mit Brauchtum zu tun
Die traditionelle Freinacht wird zu allerlei Streichen benutzt, die leider allzu oft über das Brauchtum und über das erlaubte Maß hinausgehen. In der Vergangenheit war das Wegräumen von Pflanzenkübeln, Gartenmöbeln und Gartentürchen ein probates Mittel, um sich vor den Maistreichen in den Abend- und Nachtstunden zu schützen.
Mittlerweile ist dies oft wirkungslos, weil Kinder und Jugendliche – teilweise sogar in Begleitung der Eltern – durch Wohngebiete streifen und Gegenstände mit Toilettenpapier oder Rasierschaum verschandeln.
Deutlich gravierender aber sind meist Jugendliche, die – oftmals alkoholisiert – in der Nacht unterwegs sind und das Brauchtum zur Begehung von Straftaten missbrauchen.
Maistreiche in der Freinacht: Sachbeschädigungen dominieren bei den Straftaten
Das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Straftaten sowohl in der Freinacht als auch im Nachgang registriert. Dominierend waren Sachbeschädigungen, auch durch Brandlegung, sowie Diebstahlsdelikte.
Maistreiche in der Freinacht: Bei ausgehobenen Kanaldeckeln und gespannten Seilen hört der Spaß auf
Garantiert keine Scherze: Wer Kanaldeckel aushebt oder Seile über die Fahrbahn spannt, scherzt nicht, sondern gefährdet absichtlich und rücksichtslos Gesundheit und Leben von Unbeteiligten! Auch in diesem Jahr wird die Polizei entsprechende Verstöße konsequent verfolgen.
Maistreiche in Freinacht: Brauchtum ehren und aufklären
Die Polizei möchte aber das Brauchtum keinesfalls unterbinden. Vielmehr appelliert das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West an die Eltern. Diese sollen mit ihre Kinder aufklären, dass auf den ersten Blick noch lustigen Späße zu erheblichen zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen führen können.
Maistreiche in Freinacht: Nicht über das Ziel hinausschießen
Die Polizei wendet sich auch mit einer Bitte an die Bürgerinnen und Bürger: Wer „Maischerze“ beobachtet, die über das erlaubte Maß hinausgehen und somit Straftaten darstellen, darf sich an die örtlich zuständige Dienststelle oder den Polizeinotruf unter der Telefonnummer ‚110‘ wenden.
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mk
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