„Sie haben einen sehr starken Akzent" - Frau fühlt sich rassistisch diskriminiert, weil Chef ihre Aussprache kritisiert
Ein britischer Richter entschied, dass die Äußerung von Unverständnis gegenüber Akzenten als rassistische Belästigung angesehen werden kann. Dies gilt selbst dann, wenn der Betroffene nicht erkennt, dass seine Äußerungen beleidigend sein könnten. Dies berichtet die „Daily Mail“.
Elaine Carozzi, eine ehemalige Mitarbeiterin der Universität Hertfordshire, hatte geklagt, weil sie sich durch Bemerkungen über ihren brasilianischen Akzent diskriminiert fühlte. Laut „Daily Mail“ hatte ihr Manager während ihrer Probezeit ihre Aussprache kritisiert, was Carozzi als Abwertung ihrer beruflichen Fähigkeiten empfand.
„Obwohl Ihr Englisch sehr gut ist, kann es für Sie schwierig sein, verstanden zu werden"
„Sie haben einen sehr starken Akzent, und obwohl Ihr Englisch sehr gut ist, kann es für Sie schwierig sein, verstanden zu werden, und das ist ein Problem, wenn Ihre Rolle eine der Kommunikation, des Engagements und der Partnerschaft ist“, kritisierte der Manager.

Bemerkungen über Akzent können mit ethnischer Identität einer Person in Verbindung gebracht werden
Das Gericht urteilte zunächst, dass der Akzent der ehemaligen Mitarbeiterin „überhaupt nichts mit ihrer Ethnie zu tun“ habe und dass die Bemerkungen keine Belästigung darstellten.
Doch das Berufungsgericht entschied, dass die erste Entscheidung Fehler enthalte und bestimmte Aspekte des Falls neu verhandelt werden müssten. Laut „Daily Mail“ erklärte der Richter, dass Kommentare über einen Akzent mit der ethnischen Identität einer Person in Verbindung gebracht werden könnten und daher potenziell als Belästigung angesehen werden könnten.
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Rassistische Beleidigung: So sind die Regelungen in Deutschland
Was vor Gericht als rassistische Beleidigung gilt, kann von Land zu Land variieren, aber generell handelt es sich dabei um Äußerungen oder Handlungen, die sich auf die ethnische Herkunft, die Hautfarbe oder die Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen Gruppe beziehen und eine Person herabsetzen, beleidigen oder diskriminieren.
In Deutschland regelt das Strafgesetzbuch den Umgang mit solchen Beleidigungen. Insbesondere §§ 185 (Beleidigung), 186 (Üble Nachrede), 187 (Verleumdung) und in schwerwiegenderen Fällen §§ 130 (Volksverhetzung) StGB können zur Anwendung kommen. Eine rassistische Beleidigung wird dabei als Beleidigung oder herabsetzende Bemerkung verstanden, die aufgrund der ethnischen Herkunft oder Hautfarbe einer Person getätigt wird. Ein Gericht wird den Kontext, die Absicht des Täters und die Wirkung auf das Opfer berücksichtigen, um festzustellen, ob eine Äußerung als rassistische Beleidigung einzustufen ist.