Höherer Pflegebeitrag beschlossen: So viel müssen Sie nun zuzahlen

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Zum Jahreswechsel steigt der Pflegebeitrag – denn die Pflegeversicherung ächzt unterm demographischen Wandel. Aus Sicht des Spitzenverbands GKV ist die Beitragserhöhung ein „Notbehelf“.

Berlin – Die Pflegeversicherung unterstützt Menschen, die im Alltag auf Hilfe angewiesen sind, und das unabhängig davon, ob sie zu Hause oder im Heim gepflegt werden. Wie viel Pflegegeld Betroffene erhalten, hängt dabei jeweils vom Grad ihrer Pflegebedürftigkeit ab. Jedoch deckt das Pflegegeld längst nicht alle Kosten ab, die Pflegebedürftigen anfallen. Weil aber auch die Pflegebranche mit immer Kostenzuwachs kämpft – etwa in Form steigender Löhne für das Personal – erhöhten sich auch die Zuzahlungen für Pflegebedürftige zuletzt immer weiter.

Im Zuge des demographischen Wandels steht die Pflegeversicherung vor immensen Herausforderungen. Denn während die Zahl der Beitragszahlenden immer weiter sinkt, hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen seit Einführung des Versicherungsmodells vor fast 30 Jahren stark erhöht. Erschwerend kommt hinzu, dass die Zahl Pflegebedürftiger in den Jahren 2022 und 2023 stärker zugenommen hat, als erwartet wurde. Angesichts dieser Hürden in der Pflege stimmte der Bundesrat nun einer Beitragsanhebung des Pflegebeitrags zum Jahreswechsel zu.

Bundesrat stimmt Vorhaben der Ampel-Koalition zu und erhöht Pflegebeitrag um 0,2 Prozent

Wie unter anderem die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete, gab der Bundesrat einer zuvor von der scheidenden Bundesregierung vorgelegten Verordnung statt, die Pflegebeitragssätze ab 1. Januar 2025 zu erhöhen. Für Versicherte steigt er zum Jahresbeginn um 0,2 Prozentpunkte an. Die Pflegeversicherung und insbesondere die finanziell zuletzt angeschlagenen Pflegekassen sollen hierdurch von zusätzlichen Einnahmen in Höhe von rund 3,7 Milliarden Euro pro Jahr profitieren. 

Währen die Zahl der Pflegebedürftigen steigt, sinkt die Zahl der Beitragszahler. Weil die Pflegeversicherung unter dem demographischen Wandel ächzt, werden nun die Pflegebeiträge erneut angehoben.
Eine Pflegeheim-Bewohnerin im Rollstuhl wird von einer Pflegerin geschoben (Symbolbild) © picture alliance/dpa | Marijan Murat

Damit sei die Finanzierung der gesetzlich vorgesehenen Pflegeleistungen ab 2025 nun „wieder gesichert“, wie es in einer beiliegenden Verordnung der Bundesregierung im Wortlaut heißt. Letztmalig erhöht worden war der Beitrag zur Pflegeversicherung im Sommer 2023.

Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begründete die Beitragserhöhung des Pflegebeitrags zum Jahreswechsel mit steigenden Pflegekosten und der zunehmenden Anzahl Pflegebedürftiger im Vergleich zu Beitragszahlern. Langfristig aber reiche das nicht aus: „Perspektivisch benötigen wir aber eine grundsätzlichere Lösung. Pflege darf kein Armutsrisiko sein“, betonte Lauterbach.

Erhöhung des Pflegebeitrags ab 1. Januar 2025 – dieses Gesamtbild ergibt sich je nach Anzahl der Kinder

Entscheidend dafür, wie hoch der Pflegebeitrag für Verbraucher ausfällt, ist die Anzahl ihrer Kinder. Mit Wirkung zum 1. Januar beträgt er:

  • 3,6 Prozent für Versicherte mit einem Kind
  • 4,2 Prozent für kinderlose Versicherte
  • 3,35 Prozent für Versicherte mit zwei Kindern
  • 3,1 Prozent für Versicherte mit drei Kindern 
  • 2,85 Prozent für Versicherte mit vier Kindern
  • 2,6 Prozent für Versicherte mit fünf und mehr Kindern

Wie bereits erwähnt, ist damit der prozentuale Anteil am Bruttolohn von Beitragszahlenden gemeint. In ihm enthalten ist jeweils ein Arbeitgeberanteil von 1,8 Prozent.

GKV-Spitzenverband kritisiert Beitragserhöhungen – „Dürfen keine Dauerlösung sein“

Mit der Erhöhung des Pflegebeitrags zum Jahreswechsel steigen jedoch auch die Pflegeleistungen, wie die Verbraucherzentrale informiert: Im Rahmen der schrittweisen Umsetzung des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) steigen sie um 4,5 Prozent. Dennoch müssen Pflegebedürftige bei ihren Pflegekosten vieles selbst hinzusteuern. Finanziell schmerzen kann das vor allem, wenn Betroffene in ein Pflegeheim müssen. Denn die Kosten für stationäre Einrichtungen wuchsen mit zunehmenden Personalkosten, wofür letztlich die Pflegebedürftigen selbst aufkommen müssen. 

Kosten für Verpflegung, Unterkunft sowie Investitionen in Seniorenheime werden grundsätzlich nämlich nicht von der Pflegeversicherung getragen. Bei Pflege und Betreuung steuert sie in der Regel nur einen Teil der Kosten hinzu. Im Bundesdurchschnitt zahlen Pflegedürftige in ihrem ersten Aufenthaltsjahr im Pflegeheim so aktuell rund 2900 Euro monatlich, wie die ARD-Tagesschau berichtet.

Die aktuelle kurzfristige Erhöhung des Pflegebeitrags dagegen ist in den Augen der Pflegekassen lediglich ein „Notbehelf“, um die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung kurzfristig abzusichern. Reichen werde das im besten Falle bis Ende 2025, aber das grundsätzliche Finanzierungsproblem in der Pflege sei damit nicht gelöst, erklärte Doris Pfeiffer vom GKV-Spitzenverband. „Die für die politisch Verantwortlichen im Bund fast schon zur Selbstverständlichkeit gewordenen Beitragssatzerhöhungen dürfen keine Dauerlösung sein“, betonte sie. (fh)

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