Geflügelpest am Speichersee – Nutztiere müssen in Stall

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Normal ein Vogelparadies: der Ismaninger Speichersee. © Martin Becker

Das Landratsamt München ordnet Biosicherheitsmaßnahmen für vier Kommunen an, um die Ausbreitung des Vogelgrippevirus unter Nutztieren zu verhindern.

Landkreis – Nachdem in den vergangenen Wochen zahlreiche mit Geflügelpest infizierte Wildvögel rund um den Ismaninger Speichersee festgestellt wurden, hat das Landratsamt München zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel am Dienstagnachmittag eine Allgemeinverfügung mit Biosicherheitsmaßnahmen für die umliegenden Gemeinden Aschheim, Ismaning, Kirchheim und Unterföhring erlassen.

Ismaninger Speichersee vom Flugzeug aus
Der Ismaninger Speichersee vom Flugzeug aus © Martin Becker

Stallpflicht in vier Kommunen

Zentraler Bestandteil der Anordnung: Hühner, Enten, Gänse und anderes Geflügel dürfen in den vier Kommunen nur noch in geschlossenen Ställen oder unter gegen Wildvögel gesicherten Vorrichtungen gehalten werden. Ziel ist es, jeglichen Kontakt zu möglicherweise infizierten Wildvögeln zu verhindern. Neben der Aufstallungspflicht wurden zahlreiche Biosicherheitsmaßnahmen (s. Kasten) festgelegt, die das Risiko eines Viruseintrags weiter reduzieren sollen. Das Veterinäramt empfiehlt diese auch über die vier betroffenen Gemeinden hinaus dringend einzuhalten. Denn die Viruslast in der Umwelt ist derzeit hoch, insbesondere an Gewässern mit Zugvögeln. Auch kleine Hobbyhaltungen, etwa Gartenhühner, sind gefährdet.

Maßnahmen für alle Geflügelhalter

Geflügelställe oder Gehege sollten so gesichert werden, dass betriebsfremde Personen keinen Zugang haben.

Beim Betreten von Stallungen oder Ausläufen sollte stets saubere Schutzkleidung oder Einwegkleidung getragen werden.

Gerätschaften, Futtertröge, Verladeplätze und Transportmittel sind regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren.

Konsequente Bekämpfung von Schadnagern ist unerlässlich. Auch sie können Erreger verschleppen.

Futter und Einstreu vor Wildvögeln schützen.

Eine Einrichtung zum Händewaschen sowie zur Desinfektion der Schuhe sollte unmittelbar am Zugang zum Geflügelbereich bereitstehen.

Verendete Tiere sind in geschlossenen Behältnissen zu lagern und regelmäßig zu entsorgen.

Veterinäramt ruft auch alle Bürger zur Vorsicht auf

Das Veterinäramt des Landkreises München ruft auch alle Bürger zur Vorsicht auf. Insbesondere Geflügelhaltungen, auch kleinere private Bestände, sollen unter keinen Umständen von unbefugten Personen betreten werden. Bereits das Betreten mit Alltagskleidung und -schuhen kann eine Einschleppung des Virus in Geflügelbestände begünstigen.

Kleinere tote Vögel unter Schutzmaßnahmen über Hausmüll entsorgen

Tote Vögel bis zur Größe von Rabenvögeln können unter Einhaltung einfacher Schutzmaßnahmen, zum Beispiel mit einem übergestülpten Gefrierbeutel über der Hand, aufgenommen und über den Hausmüll entsorgt werden. Bei größeren Wildvögeln wird von einer Berührung abgeraten, auch der Kontakt mit Hunden sollte möglichst vermieden werden. In diesen Fällen sollte das Veterinäramt informiert werden. Von kranken Wildvögeln sollte grundsätzlich Abstand gehalten werden. Diese dürfen nicht eingefangen werden.

Erreger flächendeckend in Wildvogelpopulation verbreitet

Nach Einschätzung des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist der Erreger derzeit flächendeckend in der Wildvogelpopulation Bayerns verbreitet. Die Nähe zu Rastplätzen wie dem Ismaninger Speichersee erhöht das Risiko für Haus- und Nutzgeflügel. Aufgrund der Vielzahl bereits bestätigter Fälle wird nicht jeder Totfund routinemäßig beprobt. Eine Beprobung erfolgt vor allem bei ungewöhnlichen Arten oder in neuen Verdachtslagen.