Erstaufnahmeeinrichtung: Hausham prüft Klagebegründung

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Ehemaliges Impfzentrum: Die Gemeinde will verhindern, dass das Gebäude durch das Landratsamt als Erstaufnahmestelle für Asylbewerber genutzt wird. © Helmut Hacker

Das Landratsamt Miesbach möchte im ehemaligen Impfzentrum in Hausham eine Erstaufnahmestelle einrichten und ersetzte die Ablehnung durch den Gemeinderat. Dagegen wehrt sich die Gemeinde nun gerichtlich.

Hausham – Landrat Olaf von Löwis sieht die Maßnahme nach wie vor als unumgänglich an, um die drei in Miesbach und Tegernsee durch Flüchtlinge belegten Turnhallen frei zu bekommen. Dies hatte er auch bei der öffentlichen Sitzung im Dezember vergangenen Jahres dargestellt. Dennoch blieb der Gemeinderat bei seiner sehr deutlichen Ablehnung und dachte schon damals darüber nach, im Falle der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch das Landratsamt dagegen gerichtlich vorzugehen.

Erstaufnahmeeinrichtung in Hausham: Zangenfeind übt Kritik an Regierung von Oberbayern

Wie Bürgermeister Jens Zangenfeind bestätigte, wurde jetzt auch in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen, Klage zu erheben. Zunächst soll eine Anwaltskanzlei Akteneinsicht nehmen und die Klage dann gegebenenfalls begründet werden. „Tatsache ist, dass die Regierung von Oberbayern, für die das Landratsamt in diesem Fall handelt, auf keine der von uns vorgetragenen Bitten, Anregungen und Wünschen eingegangen ist“, sagte Zangenfeind und stellte enttäuscht fest, dass sich somit an der Situation zum Zeitpunkt der Ablehnung nichts verändert habe: „Daher sind wir der Auffassung, dass aufgrund der Einwendungen der Bürger und der eindeutigen Meinung des Gemeinderates die Baugenehmigung anzugreifen ist.“

Aus rechtlicher Sicht, erklärte der Rathauschef, handele es sich dabei um einen üblichen Vorgang, wie ihn auch das Landratsamt bei der Überstimmung des Gemeinderatsbeschlusses angewendet hat: „Darüber muss niemand irritiert sein.“ Im vorliegenden Fall mache es laut Zangenfeind allerdings schon einen Unterschied, weil gegen den Willen der Gemeinde auf unbestimmte Zeit in einem Areal eine Flüchtlingseinrichtung betrieben werden soll, für das bereits seit Langem eine Veränderungssperre zum Erhalt gewerblicher Flächen besteht. „Es geht in keiner Weise darum, unnötig zu streiten. Zur gegenseitigen Solidarität gehört aber auch, dass die Meinungen und die Wünsche des anderen berücksichtigt werden“, stellte Zangenfeind klar.

Derweil schreitet das Landrats­amt mit der Planung der Erstaufnahmeeinrichtung für bis zu 86 Menschen an der Alten Miesbacher Straße voran. Wie die Pressestelle mitteilte, werden gerade mit dem Vermieter Details bezüglich des Mietvertrages geklärt. Helmut Hacker

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