Neue Pflichten und Tarife: Das ändert sich 2025 für Versicherte

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Preisschock für viele Autofahrer – die Kfz-Versicherung stieg 2025 um durchschnittlich 20 Prozent. © IMAGO Images/imagebroker

Obwohl durch das Scheitern der Ampelkoalition einige Gesetzesverfahren ins Stocken geraten, gab es zum Jahreswechsel 2025 auch so manche Neuerungen im Versicherungsbereich. Das sind die wichtigsten Änderungen bei Kranken-, Renten-, Wohngebäude- und Kfz-Versicherung.

Lebensversicherungen: Höchstrechnungszins steigt von 0,25 auf ein Prozent 

Im Jahr 2025 gab es für Verbraucher einige Änderungen. Erstmals seit 30 Jahren stieg der Höchstrechnungszins wieder an. Für neu abgeschlossene Lebens- und Rentenversicherungen beträgt er jetzt ein Prozent statt wie bisher 0,25 Prozent. Damit können allen Versicherungskunden höhere Garantien geboten werden. Auch auf fondsgebundene Rentenversicherungen hat dies einen Einfluss – hier stiegen beispielsweise die Rentenfaktoren. Zusätzlich wirkt sich der neue Rechnungszins positiv auf die Prämien von Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen aus. 

Der Höchstrechnungszins stellt den maximal zulässigen Rechnungszins dar, den Lebensversicherer bei ihren Rückstellungsberechnungen nutzen dürfen. Im Gegensatz dazu können Versicherungsunternehmen den sogenannten Garantiezins individuell auf ihre Produkte gewähren.

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Krankenversicherung: neue Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze

Auch die Versicherungspflichtgrenze wurde 2025 um 6,5 Prozent auf 73.800 Euro erhöht – 2024 lag sie noch bei 69.300 Euro. Damit bleiben alle Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttoeinkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 Euro in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Liegt das jährliche Bruttoeinkommen darüber, kann zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und einer privaten Krankenversicherung (PKV) gewählt werden.

Die PKV lohnt sich in der Regel aber nur für Beihilfeberechtigte – beispielsweise Verbeamtete –, die nur den prozentualen Anteil zusätzlich zur Beihilfe versichern müssen. Für Angestellte oder Freiberufler ist eine private Krankenvollversicherung nur in Ausnahmefällen sinnvoll, da die Prämien mit zunehmendem Alter deutlich ansteigen. Beispielsweise bei dauerhaft sehr hohen Einkünften oder Vermögen.

Auch der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung wurde bei den meisten Kassen erhöht.

Altersvorsorge: höhere Bemessungsgrenzen und neue digitale Rentenübersicht

Neue Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) gelten seit dem 1. Januar 2025 ebenfalls für die gesetzliche Rentenversicherung. Versicherte und ihre Arbeitgeber müssen jetzt Pflichtbeiträge bis zu einem Bruttoeinkommen von 8.050 Euro im Monat zahlen. In der knappschaftlichen Rentenversicherung stieg die Einkommensgrenze auf 9.900 Euro. Bei höheren Bruttogehältern werden für den Teil oberhalb dieser Einkommensgrenzen keine Rentenversicherungsbeiträge fällig. Konstant geblieben sind hingegen die Beitragssätze – sie liegen weiterhin bei 18,6 bzw. 24,7 Prozent. 

Zudem erhalten Verbraucher jetzt einen besseren Überblick über ihre Alterseinkünfte. Zum Jahreswechsel wurden bestimmte Altersvorsorgeeinrichtungen wie beispielsweise Riester-Anbieter, Pensionskassen oder Lebensversicherer an die Digitale Rentenübersicht angebunden. Diese bündelt die Informationen über alle zu erwartenden Alterseinkünfte aus gesetzlicher Rentenversicherung, betrieblicher Altersversorgung oder privater Vorsorge. 

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Steigende Prämien in der Wohngebäudeversicherung

Jährlich neu wird der sogenannte Baupreisindex für Wohngebäude festgelegt. Dieser erhöhte sich zum 1. Januar 2025 um knapp drei Prozent auf einen Wert von rund 22. Durchaus wichtig für viele Verbraucher: Denn steigt der Baupreisindex, erhöhen sich in der Regel auch die Prämien in der Wohngebäudeversicherung.

Hintergrund: Fast alle Wohngebäudeversicherungen in Deutschland sind Neuwertversicherungen, die Verbraucher im Versicherungsfall zum gleitenden Neuwert entschädigen. Dieser wird ermittelt, indem der fiktive Wert 1914 des Gebäudes mit dem Baupreisindex multipliziert wird. Erhöht sich dieser, steigt die Versicherungssumme. Gleiches gilt für die jeweiligen Prämien: Diese ergeben sich aus der Multiplikation des Werts 1914 mit dem individuellen Beitragssatz und dem aktuellen gleitenden Neuwertfaktor. Konkret fließt in den gleitenden Neuwertfaktor zu 80 Prozent der Baupreisindex für Wohngebäude ein, 20 Prozent hängen vom Tariflohnindex für das Baugewerbe ab.

Beitragsexplosion bei der Kfz-Versicherung

Für einen regelrechten Preisschock sorgten zudem die neuen Regional- und Typklassen für 2025 in der Kfz-Versicherung, die der Gesamtverband der Versicherer GDV bereits im vergangenen Jahr bekannt gegeben hat. Mitunter stiegen dadurch die Tarife für einige Autofahrer im neuen Jahr um satte 20 Prozent und mehr.

Denn neben einigen teilweise auch individuellen Faktoren gilt: Je niedriger die Regional- beziehungsweise Typklasse ausfällt, desto günstiger wirkt sich das auf den Versicherungsbeitrag aus. Konkret wurden die Regionalklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung für knapp 50 Bezirke teils kräftig angehoben, für 39 Bezirke sanken sie hingegen. Zudem gelten laut aktueller GDV-Typklassenstatistik für gut sieben Millionen Autofahrer in der Kfz-Haftpflichtversicherung jetzt höhere Einstufungen bei den Typklassen, rund fünf Millionen wurden in niedrigere Typklassen eingestuft.

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