Rentnerin kämpft gegen 31-fache Grundsteuererhöhung auf unbrauchbarem Land

Mary Mainusch aus Ravensburg sieht sich einer drastischen Erhöhung der Grundsteuer gegenüber. Die Steuer für ihr 670 Quadratmeter großes Grundstück in der Tettnanger Straße ist von 52 auf 1630 Euro jährlich gestiegen – eine Steigerung um das 31-Fache, wie die „Schwäbischen Zeitung“ berichtet.

Grundsteuer steigt trotz nicht bebaubarem Grundstück

Trotz ihres Verständnisses für Steueranpassungen empfindet sie diese Steigerung als ungerecht: „Ich verstehe, dass eine Steuer auch mal steigen kann, dagegen ist nichts einzuwenden“, sagt sie. Allerdings kann das Grundstück aufgrund von Hochspannungsleitungen nicht bebaut werden.

Laut der „Schwäbischen Zeitung“ wird die neue Grundsteuer anhand von Bodenrichtwerten berechnet, die für alle Grundstücke einer Zone gelten. Diese Werte sind nicht individuell angepasst. Nach ihrer Beschwerde ordnete der Gutachterausschuss einen kleinen Teil ihres Grundstücks einem niedrigeren Steuersatz zu. „Die Reduzierung wird aber nicht sehr ins Gewicht fallen“, erklärt sie.

Eine Rentnerin steckt in einer schwierigen Situation
Eine Rentnerin steckt in einer schwierigen Situation Getty

Rentnerin kämpft für gerechte Steuerentlastung

Mainusch hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, das bei einem um 30 Prozent niedrigeren Bodenwert eine erneute Prüfung der Steuer erwirken könnte. Sie klagt laut der „Schwäbischen Zeitung“: „Das will niemand haben. Man kann ja nicht viel damit anfangen.“ Bislang hat sie keine Interessenten für das Grundstück gefunden.

In diesem Fall kam der Gutachterausschuss ihr entgegen und überprüfte das Grundstück kostenlos. Für weitere Prüfungen durch einen Sachverständigen muss sie gemäß Gesetz jedoch selbst aufkommen. Mary Mainusch hofft, dass das Gutachten zu einer faireren Steuerermittlung führt und ihre finanzielle Belastung mindert.

Fehlerhafte Klassifizierung treibt Grundsteuer für Familie ins Unermessliche

Dieser Fall ist kein Einzelfall: Die neue Grundsteuer sorgt vielerorts für Unmut. Auch Christina Mussgnug und ihre Familie sahen sich einer drastischen Erhöhung der Grundsteuer für ihr Grundstück gegenüber, das aus einer ehemaligen Kiesgrube besteht und zu 70 Prozent von Wasser bedeckt ist.

Ursprünglich zahlten sie 250 Euro, nun sollen es jährlich 6284 Euro sein, was einer Steigerung von rund 2400 Prozent entspricht. „Uns hat es erst einmal die Sprache verschlagen“, sagte Mussgnug der „Schwäbischen Zeitung“. Der Fehler liegt darin, dass die Wasserfläche fälschlicherweise als Kleingartenfläche klassifiziert wurde – Mussgnug hätte die Fläche selbst korrekt angeben müssen.

Grundsteuer: Eine Erklärung

  • Die Grundsteuer ist eine der ältesten Steuerarten und wird von Eigentümern von Grundbesitz erhoben.
  • Dazu gehören Grundstücke, Gebäude sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
  • Die Höhe der Steuer wird vom Finanzamt auf Basis des Einheitswerts, des Grundsteuer-Messbetrags und des Hebesatzes festgelegt.
  • Dadurch kann die Grundsteuer je nach Gemeinde unterschiedlich hoch ausfallen.
  • Seit 2025 wird die Grundsteuer um eine neue Kategorie ergänzt: die Grundsteuer C, die unbebaute, baureife Grundstücke betrifft.
  • Mit dieser Maßnahme soll der Wohnungsmangel in Ballungszentren gelindert werden.
  • Mit der Einführung der Grundsteuer C möchte das Bundesministerium Spekulationskäufe unattraktiver machen und Anreize für den Bau neuen Wohnraums auf baureifen Grundstücken schaffen.