Korbinian Herzinger bleibt dabei: Er will weiterhin fürs Amt des Wiesseer Bürgermeisters kandidieren. Nachdem die Wahlvorschläge seiner Gruppe zurückgewiesen wurden, lässt er die Sache nun prüfen.
Bad Wiessee – So leicht will sich Korbinian Herzinger nicht geschlagen geben: Nachdem der Wahlausschuss der Gemeinde Bad Wiessee die Wahlvorschläge seiner Gruppe Parteifreie Wiesseer (PFW) wegen formaler Mängel zurückgewiesen hatte, will der 44-Jährige die Sache überprüfen lassen. Er hat Einspruch bei der Kommunalaufsicht des Landkreises eingelegt.
80 Unterstützungsunterschriften brauchte Herzinger, um als Bürgermeisterkandidat in Bad Wiessee zugelassen zu werden. Am Ende hatte er 106 Unterschriften beisammen. Dass ihm der Wahlausschuss der Gemeinde dennoch einen Strich durch die Rechnung machen will, wurmt Herzinger gewaltig: „Demokratie heißt für mich etwas anderes.“ Die Pressemitteilung der Gemeinde, in der von einem „unheilbaren Ladungsmangel“ die Rede ist, empfindet Herzinger als „Watschn“. Neben dem „Ladungsmangel“ hatte die Gemeinde auch erklärt, dass der Zustand der eingereichten Wahlunterlagen daran zweifeln lasse, dass die PFW ihre Wahlvorschläge ernst meinen.
Herzinger glaubt, dass er als Bürgermeisterkandidat bewusst ausgebremst werden soll. „Das wollen wir uns nicht gefallen lassen“, sagt er und gibt damit auch die Haltung seiner Wählergruppe wieder. Zumal ihn im Vorfeld niemand im Rathaus auf die Mängel aufmerksam gemacht habe.
Und wie geht‘s nun weiter? Das Landratsamt erklärt auf Nachfrage, dass ein offizieller Einspruch bei der Kommunalaufsicht nach einer solchen Zurückweisung gesetzlich nicht vorgesehen sei. Vielmehr müsse der Wahlvorschlagsträger, also die PFW, direkt beim Wahlleiter der Gemeinde Bad Wiessee Einwendungen erheben. Der müsse dann bis spätestens Dienstag (27. Januar), 24 Uhr, erneut über die Gültigkeit der Wahlvorschläge entscheiden. Bei einer erneuten Ablehnung könnte Herzinger die Entscheidung durch den Beschwerdeausschuss der Regierung von Oberbayern beantragen. Dieser hätte dann bis Montag, 2. Januar, 24 Uhr, Zeit, um endgültig über die Gültigkeit der Wahlvorschläge zu entscheiden.
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