Juli-Frist läuft ab: Ab wann Reichen- und Spitzensteuersatz in der Steuererklärung greifen

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Jetzt zählt jeder Euro: Wer gut verdient, zahlt deutlich mehr Steuern. Ab wann greifen Spitzen- und Reichensteuersatz? Die Juli-Frist macht Druck.

Kassel – Die Abgabefrist für die Steuererklärung rückt näher – und für Gutverdiener und Gutverdienerinnen lohnt sich jetzt ein besonders genauer Blick auf das Einkommen. Denn mit der Steuererklärung 2025 gelten aktualisierte Eckwerte beim Einkommensteuertarif, darunter auch beim Spitzen- und Reichensteuersatz. Wer über einem bestimmten Jahreseinkommen liegt, zahlt deutlich mehr Steuern – gesetzlich verankert im Einkommensteuergesetz § 32a EStG.

Frist für Steuererklärung endet: Was sind Spitzensteuersatz und Reichensteuer?

In Deutschland ist das Einkommensteuersystem progressiv aufgebaut: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz. Ab einem bestimmten Punkt greift der sogenannte Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Für besonders hohe Einkommen kommt darüber hinaus noch ein Zuschlag in Form der Reichensteuer hinzu. Diese erhöht den Steuersatz auf 45 Prozent – sie gilt als „Strafsteuer“ für Bestverdiener, wird laut Bundeszentrale für politische Bildung aber juristisch korrekt als Tarif der „oberen Proportionalzone“ bezeichnet.

Der Einkommenssteuertarif ist gesetzlich im § 32a Einkommensteuergesetz geregelt. Für das Veranlagungsjahr 2025 gelten laut folgende Grenzwerte:

  • Grundfreibetrag: Bis 12.096 Euro – keine Einkommensteuer
  • Eingangssteuersatz: Zwischen 12.097 Euro und 17.443 Euro – ansteigender Satz
  • Progressionszone: 17.444 Euro bis 68.480 Euro – hier steigt der Steuersatz weiter
  • Spitzensteuersatz (42 Prozent): Ab 68.481 Euro bis 277.825 Euro
  • Reichensteuersatz (45 Prozent): Ab 277.826 Euro

Für Verheiratete gelten dank des sogenannten Splitting-Verfahrens doppelte Grenzen. Die Reichensteuer greift bei Ehepaaren somit laut lohnsteuer-kompakt.de erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 555.651 Euro.

Keine Anpassung bei der Reichensteuer – kalte Progression ausgeglichen

Zwar wurden die Tarifzonen zur Bekämpfung der kalten Progression ab 2025 um 2,6 Prozent nach rechts verschoben – die Grenze für die Reichensteuer bleibt jedoch vorerst laut Bundesfinanzministerium unverändert. Das bedeutet: Während mittlere Einkommen durch die Verschiebung steuerlich entlastet werden, bleibt der Einstiegspunkt für den Höchststeuersatz bei 277.826 Euro. „Mit Ausnahme des Eckwerts zur sogenannten ‚Reichensteuer‘ werden die Tarifeckwerte im Umfang der maßgeblichen Inflationsrate für 2025 um 2,6 Prozent nach rechts verschoben“, heißt es in der offiziellen Mitteilung des Bundesfinanzministeriums.

Diese gezielte Nichtanpassung wird von Steuerexpertinnen und -experten teils kritisch gesehen, da so laut Steuertipps.de auch inflationsbedingt gestiegene Einkommen schneller in den 45-Prozent-Bereich rutschen – trotz real gleichbleibender Kaufkraft. Was bedeutet das in Euro? Ein praktisches Beispiel: Wer als Single im Jahr 2025 ein zu versteuerndes Einkommen von 280.000 Euro hat, muss für die letzten knapp 2.200 Euro den höchsten Steuersatz von 45 Prozent zahlen. Auf diesen Einkommensanteil entfallen dann etwa 990 Euro Einkommensteuer – zusätzlich zu den über 100.000 Euro, die für das restliche Einkommen fällig werden.

Wichtig: Nicht das gesamte Einkommen wird mit dem Spitzen- oder Reichensteuersatz versteuert – nur der Betrag oberhalb der jeweiligen Grenze. Das macht den tatsächlichen Durchschnittssteuersatz deutlich niedriger.

Frist für die Steuererklärung läuft: Wer seine Pflichten jetzt ernst nimmt, kann sich spätere Überraschungen durch hohe Nachzahlungen oder Strafzuschläge ersparen. © IMAGO / Steinach

Steuererklärung in Deutschland: Frist endet bald – Spitzensteuersatz und Lebensrealität

Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent setzt bereits bei einem Einkommen ab 68.481 Euro ein. Das betrifft mittlerweile nicht nur Topmanagerinnen oder Selbstständige, sondern auch viele Fachkräfte in gut bezahlten Branchen. Aufgrund der Inflation und Gehaltsentwicklungen fallen immer mehr Menschen unter diesen Steuersatz – auch ohne realen Vermögenszuwachs.
Daher fordert unter anderem der Bund der Steuerzahler seit Jahren eine weitergehende Anpassung des Spitzensteuersatzes an die allgemeine Preisentwicklung. In der Realität wurde aber 2025 lediglich der Einstiegspunkt in die Progressionszonen angepasst, während die Reichensteuergrenze auf gleichem Niveau blieb.

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung endet für viele Bürgerinnen und Bürger bereits am 31. Juli. Wer sich rechtzeitig mit den individuellen Steuersätzen auseinandersetzt, kann besser planen und potenzielle Nachzahlungen vermeiden. Besonders für Gutverdienende ist es entscheidend zu wissen, ab wann welcher Steuersatz greift – denn jeder Euro über der Grenze bedeutet bares Geld. Derweil will die Stadt Kassel keine Neuauflage der Verpackungssteuer. (ls)

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