+++ Wahlkampf im Newsticker +++ - Merz kritisiert den Kanzler: „Bei Scholz lief immer ein zweiter Film im Kopf ab“
Merz kritisiert den Kanzler: „Bei Scholz lief immer ein zweiter Film im Kopf ab“
Sonntag, 19. Januar, 07.06 Uhr: Das Verhältnis zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz und Oppositionschef Friedrich Merz war nach Darstellung des Unions-Kanzlerkandidaten fast während der gesamten drei Jahre der Ampelregierung angespannt und von wenig Vertrauen geprägt. Nur am Anfang der Wahlperiode habe es eine Vertrauensbasis gegeben, „aber mit abnehmendem Grenznutzen“, sagte Merz dem Nachrichtenportal t-online.
Er habe von Kanzler Scholz „nie in wirklicher Offenheit die Dinge beschrieben bekommen“. Der Unions-Kanzlerkandidat fügte hinzu: „Bei Scholz lief immer ein zweiter Film im Kopf ab. Das kann man so machen, aber es ist keine Voraussetzung für Vertrauen.“ Er kenne Scholz zu wenig, um sagen zu können, ob das ein Politikstil oder ein Charakterzug von Scholz sei. „Aber so, wie ich ihn kennengelernt habe, scheint das ein Verhaltensmuster zu sein.“
Umfrage-Schock für Merz: Union fällt erstmals unter 30 Prozent
17.40 Uhr: Im aktuellen Insa-Sonntagstrend für die „Bild“ verzeichnet die CDU/CSU einen weiteren Rückgang und steht bei 29 Prozent für die Bundestagswahl. Das ist ein Rückgang von einem Prozentpunkt im Vergleich zur Vorwoche und der niedrigste Wert seit Ende April 2024. Vor einigen Monaten konnte die Union noch 33 Prozent erreichen, doch seither hat sie binnen weniger Monate insgesamt vier Prozentpunkte eingebüßt. Die neueste Insa-Umfrage zeigt zudem, dass es aktuell nicht einmal für eine Große Koalition aus Union und SPD reichen würde. Die FDP kann sich um einen Prozentpunkt verbessern und erreicht nun die entscheidende 5-Prozent-Hürde. Die AfD verliert leicht. Das BSW und die Linke gewinnen jeweils einen Prozentpunkt hinzu.
- CDU/CSU 29 Prozent (-1 im Vergleich zur Vorwoche)
- AfD 21 Prozent (-1)
- SPD 16 Prozent (unverändert)
- Grüne 13 Prozent (unverändert)
- BSW 7 Prozent (+1)
- FDP 5 Prozent (+1)
- Sonstige 5 Prozent (-1)
- Linke 4 Prozent (+1)
Insa-Chef Hermann Binkert sagte gegenüber „Bild“: „Die FDP ist etwas stärker geworden. Das geht zulasten der Union, weil es große Schnittmengen innerhalb beider Partei-Anhängerschaften gibt. Das macht aber auch eine eigene Mehrheit für Schwarz-Gelb so schwierig, weil beide Parteien um die gleichen Wählergruppen werben.“ „Eine Schwarz-Rote-Regierung hätte derzeit keine Mehrheit. Es bräuchte entweder Grüne oder FDP, um eine Regierungsmehrheit zu erreichen“, so Binkert weiter.
Wenn die Deutschen ihren Kanzler direkt wählen könnten, wäre Friedrich Merz aktuell knapp vor Alice Weidel.
- Friedrich Merz (CDU) 23 Prozent (+2)
- Alice Weidel (AfD) 22 Prozent (+1)
- Olaf Scholz (SPD) 16 Prozent (+2)
- Robert Habeck (Grüne) 15 Prozent (+1)
Plötzlich doch Wahlkämpferin? Merkel als Stargast bei CDU-Event angekündigt
17.44 Uhr: Fünf Wochen vor der Bundestagswahl tritt Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Samstag als Festrednerin beim Neujahrsempfang (ab 11.00 Uhr) der nordrhein-westfälischen CDU in Düsseldorf auf. Merkel spricht als Ehrengast vor mehr als 1000 Gästen in einer Halle nahe dem Flughafen. Nach Angaben aus der Landespartei ist es Merkels einziger Auftritt im Wahlkampf.
Merkel stehe dafür, wie es gelinge, Deutschland „sicher und gut durch Krisenzeiten zu führen“, heißt es in der Einladung von Ministerpräsident und CDU-Landesparteichef Hendrik Wüst. Mit Vernunft, Weitsicht und Sinn für das Machbare habe Merkel als Kanzlerin das Land und die Europäische Union durch viele Krisen navigiert.
Angesichts der aktuellen Herausforderungen in Deutschland und der Welt stehe die CDU und allen voran Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz bereit, Verantwortung zu übernehmen und „die jetzt notwendigen grundlegenden Entscheidungen zu treffen“, heißt es weiter. Merz wird bei dem CDU-Empfang in Düsseldorf wegen eines Termins in Berlin nicht dabei sein.
Scholz' Plan, Schuldenbremse für Ukraine auszusetzen, ist verfassungswidrig
14.46 Uhr: Ein Gutachten, das die FDP in Auftrag gegeben hat, besagt, dass ein Aussetzen der Schuldenbremse für den Ukraine-Krieg verfassungswidrig wäre. Konkret heißt es darin: „Der Ukrainekrieg als solcher begründet für Deutschland keine außergewöhnliche Notsituation im Sinne von Art. 115 Abs. 2 Satz 6 GG“. Somit sei der Plan von Olaf Scholz, die Schuldenbremse für den Haushalt 2025 aufgrund einer Notlage wegen des Ukraine-Krieges nicht verfassungskonform und damit verfassungswidrig.
Konkret wurde die Frage behandelt, ob ein Notlagenbeschluss des Bundestags für das Haushaltsjahr 2025 aufgrund der „Agenda für Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze“ mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 vereinbar wäre. Das verneint das Gutachten.
Weiter heißt es: „Auch die Auswirkungen des Ukrainekriegs stellen für Deutschland zu Beginn des Jahres 2025 keine außergewöhnliche Notsituation dar. Damit kann die Frage dahingestellt bleiben, ob sich die Auswirkungen des Ukrainekriegs der Kontrolle Deutschlands entziehen. Jedenfalls belasten die Auswirkungen des Ukrainekriegs auf Deutschland die Finanzlage des Bundes nicht erheblich im Sinne von Art. 115 Abs. 2 Satz 6 GG.“
Auch die Agenda für Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze vermöge keine staatsschuldenrechtliche Notlage zu begründen. Zudem sei der Zusammenhang zwischen der Notlage aufgrund des Ukraine-Krieges und der Maßnahmen in der Agenda nicht ersichtlich. „Deshalb können die in der „Agenda“ geforderten Maßnahmen zur Belebung der Wirtschaft nicht in verfassungsrechtlich zulässiger Weise über eine kreditfinanzierte Auslagerung der Kosten im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg umgesetzt werden“, heißt es im Gutachten. Mit dem Urteil des BVG vom 15. November 2023 sei das in der Folge nicht vereinbar.
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