Das Landgericht Memmingen fällte das Urteil gegen einen Mann, der im November 2024 in einer Ursberger Wohneinrichtung einen Brand gelegt hatte.
Memmingen/Ursberg – Nachdem an den ersten drei Terminen der Verhandlung gegen den zur Tatzeit 30-Jährigen geladene Zeugen vor Gericht aussagten, wurde am vierten Verhandlungstag das psychologische Gutachten verlesen. Das Verfahren endete am fünften Verhandlungstag nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung mit dem Urteilsspruch.
Urteil für 31-jährigen Brandleger von Ursberger Einrichtung gefallen – Psychologisches Gutachten
Der Sachverständige Dr. Andreas Küthmann gab in seinem Bericht einen Überblick über das Leben des Angeklagten. Der Mann sei im Jahr 1994 als Frühgeburt zur Welt gekommen und habe zeitlebens mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen gehabt.
Seine geistige Beeinträchtigung bestimme einen Großteil seines Lebens. Er habe verschiedene Heilerziehungsanstalten und Förderschulen besucht. Einen Schulabschluss habe der Mann nicht gemacht. Ebenso habe er aufgrund seiner kognitiven Einschränkung keine Berufsausbildung absolviert.
Ob bei dem Mann eine leichte oder mittlere Intelligenzminderung vorliege, sei schwer zu sagen – und vor allem auch tagesformabhängig. So sei bei einem durchgeführten Test ein Wert im Bereich der mittleren Intelligenzminderung herausgekommen. Seiner fachlichen Einschätzung nach gehe Küthmann aber von einem höheren Wert aus, er sehe daher nur eine leichte Intelligenzminderung.
Seit Ende 2024 sei der Angeklagte in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Auch hier passierten in den vergangenen Monaten rund zehn Vorfälle, in denen der Beschuldigte sein Temperament nicht unter Kontrolle hatte. Diese „Ausfälle“, welche seiner geringen Frustrationstoleranz geschuldet seien, stünden in direktem Zusammenhang mit seiner Beeinträchtigung.
Dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt einsichtsfähig gewesen sei, sieht Küthmann als gegeben. Der Mann habe gewusst, dass Feuer eine Gefahr darstelle, dass es zu Verbrennungen im näheren Umfeld sowie Sachbeschädigung führen kann. Jedoch sei ihm die Tragweite seiner Handlung nicht bewusst gewesen. Dass durch den gelegten Brand giftiger Rauch entstehe, der schlimmstenfalls tödlich für seine Mitbewohner hätte enden können, übersteige die kognitive Kapazität des Mannes.
Urteil für 31-jährigen Brandleger von Ursberger Einrichtung gefallen – Auslöser für den Vorfall
Zu beachten gelte ebenso, dass der 31-Jährige zum Tatzeitpunkt nur vermindert steuerungsfähig gewesen sei. Im Laufe des Abends habe es einen Streit mit seiner Verlobten gegeben. Auslöser sei der Umstand gewesen, dass der Angeklagte seiner Ansicht nach zu wenige Zigaretten von ihr erhalten habe. Durch diese emotionale Erregung sei es zu der vermeintlichen Brandlegung durch den Angeklagten gekommen.
Dennoch sehe der Angeklagte ein, dass er etwas Falsches getan habe. Das zeigte sich auch dadurch, dass er den Vorfall einen Tag danach gegenüber Mitarbeitern der Einrichtung eingeräumt hatte.
Am fünften und letzten Verhandlungstag trugen die Staatsanwältin Patrizia Heinzelmann und Rechtsanwalt Werner Hamm ihre Plädoyers vor und nahmen darin Bezug auf die Ausführungen des Mediziners.
Hohe Sachbeschädigung und eine mögliche Körperverletzung seiner Mitbewohner: Diese Risiken habe der Angeklagte bewusst und billigend in Kauf genommen, führte die Staatsanwältin aus.
Unter Berücksichtigung der Defizite des Angeklagten sowie des Umstands, dass er die Tat nicht auf längere Sicht geplant hatte, plädierte die Staatsanwältin statt auf den bisherigen Tatbestand des versuchten Mordes auf versuchte Körperverletzung in vier Fällen.
Letztlich hing es vom Zufall und mehreren Faktoren ab, dass hier nichts Schlimmeres passiert ist.
Sie forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten mit Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung.
Dem entgegen argumentierte der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Werner Hamm. Sein Mandant habe niemandem, schon gar nicht seinen Mitbewohnern, einen Schaden zufügen wollen. Vielmehr habe er aus einem Zustand der emotionalen Erregung heraus gehandelt, ohne die weiteren Konsequenzen eines Brandes einschätzen zu können.
Die Beleidigungen und Drohungen, die sein Mandant im Alltag äußere, seien mehr als Floskeln zu verstehen, die der Mann aufgrund seiner verminderten Sprachfähigkeit verwende. „Er reagiert zwar relativ schnell impulsiv, ist aber eigentlich ein herzensguter Mensch.“
Die Kammer kam zum Schluss, dass der Mann weder eine Tötungsabsicht gehegt habe, noch dass er genau die großen Risiken einer Rauchvergiftung genau umreißen konnte. Der Vorsitzende Richter Bernhard Lang verglich die Situation mit der eines „zündelnden“ Kindes, das sich der Folgen seiner Aktionen nicht bewusst sei.
Dass ein Sachschaden entstehen könne, wenn man ein Feuer legt, das wisse der Angeklagte. Die Höhe der Kosten – insgesamt ungefähr 32.000 Euro –, die durch seine Tat entstanden, habe er jedoch nicht abschätzen können, so Lang weiter.
Nach kurzer Beratung des Gerichts folgte das Urteil: Der Mann ist schuldig der Sachbeschädigung, er erhält eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu fünf Euro. Hintergrund dieses Betrages sei, dass der 31-Jährige über keine Einkommensquelle verfüge und ihm lediglich ein Taschengeld entrichtet wird.
Eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik lehnte die Kammer ab. Dennoch müsse nach einer adäquaten Betreuungs- und Wohnmöglichkeit gesucht werden.
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