Wegen versuchten Mordes vor Landgericht Memmingen: 31-Jähriger gesteht Mitarbeitern Brandstiftung

  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Augsburg & Schwaben
  4. Kurier Mindelheim

Kommentare

Am Landgericht in Memmingen ist noch diese Woche mit der Urteilsverkündung zu rechnen. © Wiethaler

Vor dem Memminger Landgericht wurde am Montag der Prozess gegen den inzwischen 31-jährigen Angeklagten, dem versuchter Mord in vier Fällen vorgeworfen wird, fortgesetzt. Der Beschuldigte soll am Tattag einen Wäschekorb in der Wohngruppe, in der er selbst lebte, in Brand gesetzt haben (wir berichteten).

Memmingen/Ursberg – Am dritten Verhandlungstag wurden die Mitarbeiter der Wohngruppe der Ursberger Einrichtung gehört. Übereinstimmend äußerten die drei Kolleginnen und Kollegen, dass der 31-Jährige über eine geringe Frustrationsgrenze verfüge und dann oft verbal ausfällig werde.

So auch wenige Stunden vor der Tat, als der Angeklagte wütend in die Wohngruppe zurückgekehrt sei und unter anderem einen Servierwagen umgeschmissen sowie eine Bank zerstört haben soll. Wie die Heilerziehungspflegerin, die an diesem Abend zusammen mit ihrem Kollegen Dienst hatte, schilderte, sei nach Angaben des 31-Jährigen ein Streit mit seiner Verlobten ausschlaggebend für seinen Gemütszustand gewesen. Er habe erzählt, dass seine Verlobte ihm eine Schachtel Zigaretten weggenommen hätte. Die Mitarbeiterin der Wohngruppe rief daraufhin bei seiner Verlobten an und traf sich mit ihr. Ihr Kollege sprach währenddessen mit dem Angeklagten.

Nach Gesprächen mit der Mitarbeiterin, ihrem Kollegen und seinem Vater schien der Angeklagte am Tattag – so der Eindruck der Betreuer – wesentlich entspannter. Zudem bekam er ein Bedarfsmedikament zur Beruhigung verabreicht. Da die Zeugin und ihr Kollege das Gefühl hatten, dass es dem Mann wieder besser ging, verabschiedeten sie sich in den Feierabend und übergaben an die Nachtwache. „Sonst wären wir auch länger geblieben“, so die Frau vor Gericht. Abgesehen von diesem Streit gab die Mitarbeiterin an, dass es zu keinen besonderen Auseinandersetzungen zwischen dem Beschuldigten und anderen Personen an diesem Abend gekommen sei. Grundsätzlich habe es aber immer wieder Reibereien gegeben.

Einige Fragen bleiben offen

Von dem Brand erfuhr die Heilerziehungspflegerin am nächsten Tag. Sie war auch dabei, als ihre Teamleiterin – die ebenfalls vor Gericht aussagte – an diesem Tag das Gespräch mit dem Angeklagten suchte. Wie diese berichtete, habe der Beschuldigte erst verneint, den Brand gelegt zu haben. Zunächst habe er einen Unbekannten und dann einen Mitbewohner, der ebenfalls über ein Feuerzeug verfügt, der Tat beschuldigt. Nachdem die Teamleiterin ihm gesagt hatte, dass Unbekannte keinen Zutritt zu der Wohngruppe haben und sein Mitbewohner sein Feuerzeug freiwillig jeden Abend bei den Mitarbeitern abgibt, habe er die Tat eingeräumt.

Auf Nachfrage des Verteidigers konnte aber nicht geklärt werden, an wen der Mitbewohner sein Feuerzeug an diesem Abend übergeben hatte. Einig waren sich die drei Kollegen darin, dass der Beschuldigte den Tathergang nicht von sich aus beschrieben hatte, sondern den Schilderungen der Teamleitung, wie die Brandlegung abgelaufen sein könnte, zugestimmt hatte. In diesem Gespräch habe der Angeklagte auch gesagt, dass er „alle töten“ wollte. Die Frage, ob der 31-Jährige erst diese Aussage getätigt oder der Tatschilderung der Teamleiterin zugestimmt hatte, blieb ebenfalls ungeklärt. Die drei Mitarbeiter der Ursberger Einrichtung gaben an, sich nicht mehr 100-prozentig an die Reihenfolge erinnern zu können.

Affekthandlung?

Die Teamleiterin erklärte auf Nachfrage des Verteidigers weiter, dass sie nicht davon ausgehe, dass der Angeklagte – den sie als sehr liebenswerten Menschen bezeichnete – die Folgen einer solchen Brandlegung überblicken kann. „Ich glaube nicht, dass ihm das ganze Ausmaß bewusst war.“ Sie geht eher von einer Affekthandlung aus. Generell sei der 31-Jährige, „wenn ihm was nicht passt“, schnell in Konfliktsituationen geraten.

Dass neben verbalen Drohungen auch körperliche Übergriffe des Angeklagten von Mitarbeitern der Einrichtung dokumentiert wurden, sagte die Einrichtungsleitung aus. Zum Beispiel habe der Angeklagte einmal einem anderen Bewohner in den Bauch geschlagen. Jedoch wurde in den Zeugenaussagen ebenfalls deutlich, dass der Wunsch des Angeklagten nach Aufmerksamkeit ein wichtiger Grund für seine verbalen Entgleisungen sein dürfte.

Da der Beschuldigte nicht wieder nach Ursberg zurückkehren kann, hat sich seine rechtliche Betreuerin nach anderen Einrichtungen umgesehen. Wie die Betreuerin aussagte, gebe es mehrere Häuser, bei denen ein Einzug des 31-Jährigen nicht ausgeschlossen wäre.

Zuvor war eine Polizistin, die mit den anderen Bewohnern der Wohngruppe gesprochen hatte, gehört worden. Verletzt wurde keine der vier Personen. Zwar hätten manche aufgrund des Feueralarms etwas Angst gehabt, sie hätten aber alle gewusst, dass ein Mitarbeiter der Einrichtung ihnen helfen werde.

Weitere Verhandlungstermine

Laut Einschätzung des Sachverständigen, der ebenfalls bereits am zweiten Verhandlungstag ausgesagt hatte, hätte bei den Bewohnern eine moderate Rauchvergiftung eintreten können. Allerdings nur, wenn diese die Türen zu ihren Zimmern geöffnet oder den Flur betreten hätten.

Für diese Woche sind weitere Verhandlungstermine angesetzt. Das Urteil wird spätestens am Mittwoch erwartet.

Mit dem Kurier-Newsletter täglich zum Feierabend und mit der neuen „Kurier“-App immer aktuell über die wichtigsten Geschichten informiert sein. Besuchen Sie den Wochen KURIER auch auf Facebook!

Auch interessant

Kommentare