Weiter 70 Prozent vom Staat? Das passiert nach der Wahl mit der Heizungs-Förderung

Eines der am längsten diskutierten Ampel-Projekte ist das 2023 beschlossene Gebäudeenergiegesetz. Es schreibt vor, dass in allen Neubauten sowie in den meisten Bestandsbauten nur noch klimafreundliche Heizanlagen eingebaut werden dürfen. Als klimafreundlich ist dabei jede Anlage definiert, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. 

Das können Wärmepumpen sein, aber auch Biomasse-Anlagen wie Holzpellet-Heizungen, Gasheizungen, die mit grünem Wasserstoff befeuert werden und jedwede andere Technologie, die das Kriterium erfüllt.

Verkäufe von Wärmepumpen brechen ein

Erfolgreich ist dieses Gesetz bisher nicht. Statt den angepeilten 500.000 Wärmepumpen – der in den meisten Fällen effizientesten Heizungslösung – wurden im vergangenen Jahr nur 193.000 verkauft. Das war sogar gegenüber dem Rekordjahr 2023 ein Minus von rund 46 Prozent. 

Das liegt an mehreren Gründen. So greift das GEG etwa nur, wenn Ihre Kommune bereits eine Wärmeplanung veröffentlicht hat. Die gibt vor, ob in Zukunft Fernwärme- oder Wasserstoffnetze bei Ihnen geplant sind, so dass Sie dies in Ihre Entscheidung für oder gegen einen Heizungskauf einbeziehen können. Die Wärmeplanungen müssen Kommunen aber je nach Größe erst 2026 oder 2028 fertigstellen. Weniger als die Hälfte hat das bis jetzt getan. Ohne Wärmeplanung gibt es keine Pflicht, auf klimafreundliche Heizungen zu setzen, ergo steigt der Absatz auch nicht.

Teurer in der Anschaffung, günstiger im Betrieb

Das sollte aber trotzdem niemanden davon abhalten, bei einem sowieso anstehenden Heizungstausch jetzt auf eine Wärmepumpe oder eine äquivalente Lösung zu setzen. Ob dies aber passiert, ist in den meisten Fällen eine Preisfrage. Wärmepumpen sind in der Regel teurer in Anschaffung und Installation als etwa Gasheizungen, dafür günstiger im Betrieb. Gerade mit Blick auf die weiter steigenden CO2-Preise, die das Heizen mit Gas deutlich verteuern werden. 

Um die höheren Anschaffungskosten auszugleichen, hat das Bundeswirtschaftsministerium einen großen Fördertopf bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingerichtet. Zusammen mit den Geldern für energetische Sanierungen stehen dieses Jahr rund 16,75 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereit. Als Hausbesitzer bekommen Sie daraus mindestens 30 bis maximal 70 Prozent der Anschaffungs- und Installationskosten ersetzt.

Förderung gilt trotz Wahl weiterhin

Doch gerade um diesen Fördertopf herrscht auch viel Unsicherheit. Mahnendes Beispiel ist der plötzliche Stopp des Förderprogramms für klimafreundliche Neubauten im Dezember 2023. Wegen der Querelen um den KTF endete das Programm damals abrupt und vorzeitig. Zwar wurden alle bearbeiteten Anträge noch ausbezahlt, doch wer Planungen für einen Neubau in Erwartung von Fördergeldern begonnen, diese aber noch nicht beantragt hatte, stand dumm da.

Ähnliches könnte auch der Heizungsförderung drohen. Gleich mehrere Parteien haben in ihren Wahlprogrammen angekündigt, das GEG zu ändern oder ganz abzuschaffen, darunter mit der CDU/CSU der voraussichtliche Wahlsieger, die AfD, die FDP und das BSW. Ob das bedeutet, dass die Vorgaben für klimafreundliche Heizungen ganz fallen, nur leicht abgeändert werden oder gar nicht betroffen sind, ist bis jetzt unklar. Gleiches gilt für die Frage, was mit dem Förderprogramm passiert.

Wie lange es dauert, die Fördertöpfe zu streichen

Die gute Nachricht für alle, die mit dem Heizungstausch liebäugeln: Bis eine neue Regierung die Fördertöpfe streichen kann, wird es noch eine Weile dauern. Die Heizungsförderung ist in der vorläufigen Haushaltsführung verankert, die die Ampel noch vor ihrem Aus beschloss. Das heißt, dass sie nicht geändert werden kann, bevor ein neuer Bundestag den Bundeshaushalt für 2025 beschließt. 

Der aktuelle Bundesfinanzminister Jörg Kukies (SPD) bestätigte das Ende vergangenen Jahres in einem Rundschreiben. Änderungen daran kann nur der Haushaltsausschuss des Bundestages vornehmen. Die Regierung darf an denn Fördermitteln bis zum 31. Oktober nichts eigenständig ändern. Auch danach müssen neue Förderhöhen oder -kriterien vom Haushaltsausschuss bestätigt werden.

Erst Ende Mai sind Details zu erwarten

Bis ein neuer Bundeshaushalt verabschiedet ist, wird es allerdings noch dauern. Am 23. Februar wird erst einmal gewählt. Danach muss sich eine neue Regierungskoalition finden. Die könnte frühestens am 25. März bei der konstituierenden Sitzung des Deutschen Bundestages gewählt werden und müsste dann die Beratungen um den Bundeshaushalt beginnen. Vor Mai dürfte ein solcher nicht in den Bundestag eingebracht und dort sowie im Haushaltsausschuss besprochen werden. Frühestens Ende Mai oder im Juni könnte er dann tatsächlich beschlossen und damit die Heizungsförderung gekürzt oder beendet werden. Das bedeutet: Wer heute mit der Planung anfängt, hat noch fünf Monate Zeit, seinen Antrag auf Förderung einzureichen und die staatlichen Hilfsgelder einzusacken.

Denken Sie dran: Selbst, wenn eine neue Regierung das Gebäudeenergiegesetz abschwächt oder komplett abschafft, muss Deutschland bis 2045 Klimaneutralität erreichen. Das ist vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben, keine Partei kann sich darüber hinwegsetzen. Entsprechend müssen bis dahin alle fossilen Heizungen ersetzt werden. Je früher und mit je mehr Fördermitteln Sie das noch machen können, desto günstiger kommen Sie am Ende dabei auch weg.