Neuerungen ab Mai 2025: Das ändert sich beim Biomüll, Reisepass, Nachnamen
Ab Mai gelten neue Vorschriften für Nachnamen und Passbilder. Auch beim Biomüll wird es strenger. Was Verbraucher jetzt beachten müssen.
Kassel – „Alles neu macht der Mai“, besagt ein bekanntes Frühlingslied. Auch wenn sich für Verbraucher im Mai nicht alles ändert, gibt es dennoch einige neue Regelungen und Anpassungen, die beachtet werden sollten. Eine der Neuerungen betrifft die Wahl des Nachnamens. Zudem tritt eine bedeutende Änderung für Passbilder in Kraft, und auch die Vorschriften für Biomüll werden angepasst. Diese Neuerungen bringt der Mai mit sich.
Änderungen ab Mai 2025: Strengere Regeln beim Biomüll – Bußgelder drohen
Ab dem 1. Mai 2025 gelten strengere Vorschriften für die Entsorgung von Biomüll. Wenn bei einer Überprüfung durch die Müllabfuhr oder ein Entsorgungsunternehmen festgestellt wird, dass der Anteil an Störstoffen mehr als drei Prozent beträgt, bleibt die Biotonne künftig ungeleert stehen.
Zu den Störstoffen in der Biotonne zählen unter anderem Plastik, Glas, Metalle, Windeln, Zigarettenkippen und Asche. Diese Materialien können den Verrottungsprozess behindern und die Qualität des Kompostes mindern. Bei Verstößen gegen die neuen Biomüll-Vorschriften drohen Bußgelder, die bei besonders schweren Verstößen bis zu 2500 Euro betragen können.
Neuerungen beim Nachnamen: Diese Regelung gilt ab dem 1. Mai
Eine weitere Änderung betrifft das Namensrecht. Ab dem 1. Mai dürfen Ehepartner einen gemeinsamen Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich führen. Bisher war es nur einem Ehepartner möglich, einen solchen Namen anzunehmen.
Nach der neuen Regelung können auch Kinder einen Doppelnamen erhalten, selbst wenn die Eltern sich gegen einen Doppelnamen entschieden haben. Wird nach der Geburt eines Kindes kein Familienname festgelegt, erhält das Kind automatisch einen Doppelnamen. Der erste Familienname, den Eltern für ein Kind bestimmen, gilt auch für alle weiteren gemeinsamen Kinder.
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Änderungen beim Reisepass und Personalausweis: Das ist neu ab dem 1. Mai
Ab dem 1. Mai müssen Verbraucher, die einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen, kein ausgedrucktes Foto mehr mitbringen. Das Passfoto soll ab diesem Zeitpunkt elektronisch an die Bürgerämter übermittelt werden.
Mit diesem Schritt möchte die Bundesregierung die Entbürokratisierung und Digitalisierung im Pass- und Ausweiswesen vorantreiben und das Verfahren beschleunigen. Zu Beginn der neuen Regelung gibt es jedoch noch Ausnahmen: Bis zum 31. Juli dürfen laut Bundesinnenministerium in Ausnahmefällen weiterhin Papierfotos akzeptiert werden.
Wichtige Änderungen im Mai: Wahl des Bundeskanzlers – Skype wird abgeschaltet
Im Mai gibt es weitere wichtige Änderungen: Microsoft stellt den Betrieb seines Videotelefonie-Programms Skype ein. Zukünftig soll der Fokus verstärkt auf Microsoft Teams liegen, wie das Software-Unternehmen mitteilte. Skype ist nur noch bis zum 5. Mai verfügbar.
Bereits einen Tag später soll in Deutschland ein neuer Bundeskanzler gewählt werden. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD steht, doch die Regierungsbildung ist noch nicht abgeschlossen. Die Kanzlerwahl und die Ernennung des Kabinetts schließen diesen Prozess ab. Friedrich Merz (CDU) soll am 6. Mai zum Bundeskanzler gewählt werden, vorausgesetzt, die drei Parteien stimmen dem schwarz-roten Koalitionsvertrag zu.
Bereits im April sind einige Änderungen für Verbraucher in Kraft getreten. (ph/dpa)