Änderungen ab April 2025: Das ist neu bei Elterngeld, Reisen, Führerschein und Paketversand

  1. Startseite
  2. Verbraucher

Kommentare

Ab April 2025 gibt es einige Änderungen, die auch finanzielle Aspekte betreffen. Während einige weniger Geld bekommen, freuen sich andere über Lohnerhöhungen.

München – Ab April 2025 kommen Änderungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher zu. Unter anderem soll der Fahrzeugschein digitalisiert werden. Aber auch finanziell gibt es einige Neuerungen: Während Mütter und Väter mit Einschneidungen beim Elterngeld rechnen müssen, bekommen Handwerker einiger Gewerbe mehr Geld für ihre Arbeit. Die Änderungen im Überblick.

Änderungen am April 2025: Kürzungen beim Elterngeld

Das Elterngeld, das Eltern als Ersatz für entgangenes Einkommen erhalten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, soll künftig nur noch an Alleinerziehende und Paare gezahlt werden, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 175.000 Euro nicht übersteigt. Diese neue Regelung tritt in Kraft, wenn das Kind am oder nach dem 1. April geboren wird.

Tariferhöhungen im Handwerk

Nach den kürzlich abgeschlossenen Tarifverhandlungen gibt es in einigen Handwerksbereichen höhere Löhne. Im Bauhauptgewerbe steigen die Löhne ab April 2025 im Westen um 4,2 Prozent und im Osten um 5 Prozent. Für die Lohngruppe 1 ist eine bundesweite Erhöhung um 5 Prozent vorgesehen. Im Elektrohandwerk wird der Branchenmindestlohn auf 14,41 Euro pro Stunde erhöht und im Dachdecker-Handwerk beträgt der Mindestlohn für ungelernte Kräfte 14,35 Euro, für gelernte Kräfte 16 Euro. Im Gebäudereiniger-Handwerk ist ebenfalls eine Erhöhung geplant, aber noch nicht sicher: Der neue Mindestlohn soll 14,25 Euro betragen, während Glas- und Fassadenreiniger 17,65 Euro erhalten könnten.

Neue Fragen für die theoretische Führerscheinprüfung

Ab dem 1. April müssen sich Fahrschüler auf einen aktualisierten Fragenkatalog vorbereiten. Einige Fragen seien aufgrund von rechtlichen Anpassungen entfernt worden, während andere neu hinzugekommen seien. Diese neuen Fragen betreffen unter anderem das Rechtsabbiegen, Vorfahrtsregelungen an Kreuzungen und bestimmte Verkehrsschilder.

Testlauf für den digitalen Fahrzeugschein

Ab April startet ein Testlauf, bei dem Autofahrer ihre Fahrzeugpapiere nicht mehr physisch mitführen, sondern auf dem Smartphone vorzeigen können. Ab Monatsbeginn haben interessierte Fahrer die Möglichkeit, eine App auszuprobieren, die in Zusammenarbeit vom Kraftfahrt-Bundesamt und der Bundesdruckerei entwickelt wurde.

Elektronische Reisegenehmigung für die Einreise nach Großbritannien

Personen aus visumfreien Ländern, darunter die EU-Staaten und die Schweiz, benötigen zukünftig für Reisen nach Großbritannien neben dem Reisepass auch eine elektronische Reisegenehmigung. Das britische Innenministerium kündigte an, dass diese neue Regelung für Europäer ab dem 2. April 2025 in Kraft treten soll. Die als ETA bekannte Genehmigung kostet 10 Pfund, was etwa 11,93 Euro entspricht, und muss spätestens alle zwei Jahre erneuert werden.

Zwei deutsche Reisepässe auf einem grünen Koffer, dazu ein Post-It mit ETA-Reminder.
Ab April 2025 kommt auf Urlauber eine Änderung bei der Einreise nach Großbritannien zu. © Michael Bihlmayer/IMAGO

Möglicher Start der elektronischen Patientenakte

Der Testlauf für die elektronische Patientenakte (ePA) hat am 15. Januar begonnen und findet bisher nur in drei ausgewählten Testregionen mit etwa 300 beteiligten Praxen statt. Mitte März will die mehrheitlich bundeseigene Digitalagentur Gematik überprüfen, ob das System stabil funktioniert und eine landesweite Einführung möglich ist. Sollte die Agentur zu einem positiven Ergebnis kommen, könnte dies ab April umgesetzt werden.

In der ePA sollen sämtliche Gesundheitsdaten wie Röntgenbilder, Arztbriefe und Laborergebnisse gespeichert werden. Die Einführung zielt darauf ab, den Dokumentenaustausch zwischen verschiedenen Arztpraxen oder mit Apotheken zu erleichtern. Nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums soll jeder Kassenpatient die ePA erhalten, es sei denn, er widerspricht.

Frühere Kostenübernahme für Darmkrebsvorsorge bei Frauen

Bisher gab es bei der Darmkrebsvorsorge einen Unterschied, ab wann Krankenkassen die Kosten übernehmen. Bei Männern lag das Alter bei 50 Jahren, bei Frauen bei 55 Jahren. Diese Diskrepanz wird nun angepasst. Ab April übernehmen alle Krankenkassen die Kosten für die Untersuchung zur Früherkennung von Darmkrebs für ihre Versicherten ab 50 Jahren. Darmkrebs ist derzeit die zweithäufigste Tumorerkrankung bei Frauen und die dritthäufigste Tumorerkrankung bei Männern in Deutschland, wie aus den Daten des Zentrums für Krebsregisterdaten hervorgeht.

Preiserhöhung für Paketsendungen bei Hermes

Wer mit dem Paketdienst Hermes ab April eine Sendung verschicken möchte, muss nun für alle Paketklassen mehr zahlen. Als Gründe für die Preiserhöhung nennt das Unternehmen deutliche Kostensteigerungen in den vergangenen Jahren sowie einen hohen Bedarf an Investitionen. Die Preise bei Hermes unterscheiden sich je nachdem, ob es sich um eine Haustür-Zustellung oder eine Paketshop-Zustellung handelt. Werden Sendungen an Paketshops zugestellt, wo diese abgeholt werden können, erhöhen sich die Preise nur leicht – der Preis für ein L-Paket verringert sich sogar. Zuletzt erhöhte auch die Deutsche Post die Kosten für Sendungen. (jh/dpa)

Auch interessant

Kommentare