Umstrittener Radweg in Kirchheim: Offizielle Beschwerde gegen Bürgermeister Keck
Im Streit um den Radweg an der Heimstettener Straße in Kirchheim ist nun auch das Landratsamt involviert. Gegen Bürgermeister Stephan Keck wurde eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben.
Kirchheim – Wer ist schuld, dass auf dem neuen Radweg an der Heimstettner Straße in Kirchheim bereits mehrere Radfahrer gestürzt sind und sich verletzt haben? Christian Eichhorn aus Kirchheim sieht die Gemeinde, namentlich Bürgermeister Stephan Keck (SPD) in der Pflicht, diese von ihm als Gefahrenstelle ausgemachte Strecke zu entschärfen.
„Wegen den andauernden und offensichtlichen baulichen Missständen habe ich Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landratsamt München gegen Bürgermeister Keck erhoben“, erklärt Christian Eichhorn. Er saß in den 90er Jahren selbst im Kirchheimer Gemeinderat, für die Vereinigte Freie Wählergemeinschaft (VFW). Die schickt aktuell zusammen mit den Grünen Christian Zenner als Bürgermeisterkandidaten ins Rennen, gegen Stephan Keck. Am 25. Februar ist Bürgermeisterwahl, da Max Böltl (CSU) in den Landtag gewählt wurde.
Fußgänger froh über Trennung
Beim Neubau der Heimstettner Straße wurde auch ein Radweg nach dem sogenannten Kopenhagener Modell errichtet. Dabei wurde der Radweg von der Fahrbahn links und vom Gehweg rechts jeweils durch acht Zentimeter hohe Bordsteine aus Granit getrennt. Eichhorn will, dass das zumindest durch eine schräge Böschung abgeflacht wird und sieht sich durch eine Stellungnahme des ADFC bestätigt.
Bürgermeister Stephan Keck weist die Vorwürfe zurück. Der Weg sei regelkonform. „Rechtlich ist alles geregelt.“ Selbstverständlich bekommt das Landratsamt als Aufsichtsbehörde eine Stellungnahme. Keck geht davon aus, dass seitens Gemeinderat, Planer, Baufirmen und Verwaltung beim Bau keine Versäumnisse vorliegen. Er bekomme auch viele Rückmeldungen, dass Fußgänger froh seien über die deutliche Trennung zum Radweg.
Um das Instrument Dienstaufsichtsbeschwerde einzuordnen: Davon sammeln manche Bürgermeister dutzende; je nachdem, wie streitbar Gemeinderat oder Bürger sind.
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