Zuschüsse und Verdienstgrenze: Was gilt beim Deutschlandticket für Minijobber?
Auch für Beschäftigte im Minijob kann das Deutschlandticket eine günstige Option sein – vor allem, wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss leistet, wie die Minijob-Zentrale erklärt.
Das Deutschlandticket kostet derzeit 58 Euro pro Monat. Auch für Beschäftigte im Minijob könne dies eine günstige Option sein – vor allem, wenn Arbeitgeber einen Zuschuss leisten, wie die Minijob-Zentrale erklärt. So kann das Deutschlandticket auch als Jobticket angeboten werden. Alternativ könnten Minijobber das Ticket selbst abonnieren und über die Lohnabrechnung einen Fahrkostenzuschuss erhalten. Denn manche Arbeitgeber beteiligen sich freiwillig anteilig, etwa mit Fahrtkostenzuschüssen oder einem Jobticket. Was gilt mit Blick auf die Verdienstgrenze beim Minijob?
Wie hoch ist die Verdienstgrenze beim Minijob?
Grundsätzlich gilt: Wer in einem Minijob arbeitet, darf durchschnittlich im Monat maximal 556 Euro verdienen (Stand: 2025). Wird diese Grenze regelmäßig überschritten, liegt kein Minijob mehr vor, sondern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. „Diese Grenze bezieht sich in der Regel auf den Gesamtbetrag – also sowohl auf den eigentlichen Verdienst als auch auf mögliche Zusatzleistungen des Arbeitgebers, wenn sie zum Arbeitsentgelt zählen“, informiert die Minijob-Zentrale in ihrem Blog.
Zählen Zuschüsse zum Deutschlandticket als Zusatzleistungen?
Bei Zuschüssen zum Deutschlandticket handele es sich jedoch um zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers, so die Minijob-Zentrale. Diese seien steuerfrei, wenn folgende Bedingungen erfüllt seien:
- Der Zuschuss wird im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gewährt.
- Die Zahlung des Zuschusses – entweder in Form eines Jobtickets oder als Fahrkostenzuschuss – erfolgt zusätzlich zum laufenden Verdienst.
- Der Zuschuss wird maximal bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten des Ticktes gezahlt.
Das Ticket könne dann für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte, aber auch für alle weiteren Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr genutzt werden.
Steuerfrei gleich beitragsfrei?
Sind die genannten Bedingungen erfüllt, ist der Zuschuss „nicht nur steuerfrei, sondern auch beitragsfrei“, wie die Minijob-Zentrale darüber hinaus in ihrem Blog informiert. Das bedeute:
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- Der Zuschuss zählt in der Sozialversicherung nicht zum Verdienst und muss auch nicht bei der Einhaltung der Verdienstgrenze im Minijob berücksichtigt werden.
- Bei der Berechnung der Abgaben müssen Arbeitgeber den Wert des Zuschusses oder des Tickets nicht berücksichtigen. „Es fallen darauf keine Sozialversicherungsbeiträge an“, wie die Minijob-Zentrale unter anderem mitteilt.

Wichtig zu beachten: Die Steuerfreiheit entfällt laut der Minijob-Zentrale, „wenn das Deutschlandticket durch Umwandlung eines Teils des Verdienstes finanziert wird“, wie es in deren Blog heißt – sprich: Der Zuschuss muss „zwingend zusätzlich zum laufenden Verdienst gezahlt“ werden, so die Voraussetzung.
Minijob: Wie funktioniert das mit dem Jobticket in der Praxis?
In dem Blog-Beitrag wird folgendes Beispiel aufgeführt: Angenommen, ein Minijobber verdient in einem Betrieb 556 Euro im Monat – also genau den zulässigen Höchstbetrag –, und der Arbeitgeber stellt zusätzlich das Deutschlandticket als Jobticket zur Verfügung; er leistet dabei einen monatlichen Zuschuss zu dem Ticket von beispielsweise 30 Euro monatlich. „Da der Zuschuss steuer- und beitragsfrei ist, weil er die Kosten für das Deutschlandticket nicht übersteigt, bleibt die Minijob-Grenze von 556 Euro unberührt“, so die Minijob-Zentrale.