In welchen Branchen gab es zuletzt die meisten Minijobber?
Vor allem in Gewerbeberufen arbeiten geringfügig entlohnte Menschen. Aktuell gilt für Minijobs die Verdienstgrenze von durchschnittlich 556 Euro monatlich.
Die Zahl der Minijobber in Deutschland hat im vergangenen Jahr leicht zugenommen. Ende 2024 waren gut 6,96 Millionen geringfügig Beschäftigte gemeldet, wie die Minijob-Zentrale laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) berichtete. Davon arbeiteten rund 6,7 Millionen in verschiedenen Gewerbeberufen, rund 0,4 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Bei den Privathaushalten waren es gut 260.000 Minijobber, was ein Plus von 0,3 Prozent bedeutet.
Zahl der Minijobber leicht gestiegen
Die meisten Minijobber (1,17 Millionen) arbeiteten dem Bericht zufolge im Handel und in der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen. Darauf folgten knapp 890.000 Minijobberinnen und Minijobber im Gastgewerbe.

Die meisten Minijobber in Privathaushalten waren Ende Dezember im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen angemeldet, nämlich rund 65.600), wie es unter anderem heißt. Darauf folgten Bayern (49.900), Baden-Württemberg (37.200) und Niedersachsen (29.000). Die wenigsten Minijobber in Privathaushalten gab es in Bremen (1.900).
Maximal ein Jahr dauern die Beschäftigungen bei einem Großteil der Minijobs im gewerblichen Bereich (39,5 Prozent) und in Privathaushalten (39,1 Prozent), wie die Minijob-Zentrale laut dpa weiter berichtete. Weitere 19,7 Prozent der gewerblichen Beschäftigungen und 16,1 Prozent der Beschäftigungen im Privathaushalten erstreckten sich über einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren.
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Verdienstgrenze im Minijob
Wer einen Minijob hat, ist an bestimmte Verdienstgrenzen gebunden: Seit dem 1. Januar 2025 gilt für Minijobs die Verdienstgrenze von durchschnittlich 556 Euro monatlich.
Beschäftigte mit einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung dürften „nur genau einen Minijob mit Verdienstgrenze“ ausüben, informiert die Minijob-Zentrale in ihrem Blog grundsätzlich. Entscheidend sei die zeitliche Reihenfolge: Nur der erste Minijob bleibe bei der Minijob-Zentrale als Minijob gemeldet. „Alle weiteren Minijobs müssen unabhängig von der Höhe des Verdienstes als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zur gesetzlichen Krankenkasse gemeldet werden“, informiert die Minijob-Zentrale. Arbeitnehmer ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung könnten hingegen mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben. Die Summe aller Verdienste dürfe allerdings die genannte Verdienstgrenze nicht überschreiten. (Mit Material der dpa)