Der Wolfratshauser Stadtrat hat die Hundesteuer erhöht. In diesem Kontext wurde bekannt: Blindenhunde sind seit Monaten ein Problemfall.
Wolfratshausen – Mit nur einer Ausnahme folgten die Stadträte in ihrer jüngsten Sitzung einer Beschlussempfehlung des Hauptausschusses: Herrchen und Frauchen zahlen künftig mehr Steuern für ihren Hund. Von der Erhöhung ausgenommen sind Halter sogenannter Assistenzhunde, speziell ausgebildete Hunde, die Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten im Alltag unterstützen.
Den Dreh an der Steuerschraube – das erste Mal seit 2010 – hatte der Hauptausschuss wie berichtet mit deutlich gestiegenen Kosten begründet. Allein die Beseitigung des Hundekots im Stadtgebiet schlägt laut Verwaltung mit 96 000 Euro pro Jahr zu Buche.
Für den ersten Hund werden ab 1. Januar 80 Euro (bislang 50 Euro) fällig. Der Zweithund kostet 120 (bisher 80), der dritte 160 (bislang 120) Euro. Für Kampfhunde – der Steuerstelle im Rathaus sind derzeit fünf solcher Exemplare bekannt – wird der jeweils zehnfache Betrag erhoben. Ein gutes Geschäft macht die Stadt trotz Steuererhöhung nicht mit den Vierbeinern: Neben rund 77 000 Euro erwarteter Einnahmen müssen knapp 20 000 Euro zusätzlich im Haushalt 2026 bereitgestellt werden.
Von der Steuerpflicht befreit sind unter anderem Blindenhunde. Stadtrat Dr. Manfred Fleischer (Wolfratshauser Liste), in Personalunion Vorsitzender des Tierschutzvereins Wolfratshausen-Geretsried, übte in diesem Zusammenhang scharfe Kritik an der alten rot-grün-gelben Bundesregierung. Die habe mit einer Neufassung der Assistenzhundeverordnung dafür Sorge tragen wollen, dass Menschen, die motorisch oder psychisch eingeschränkt sind, leichter einen solchen Hund bekommen. „Doch ein Blindenhund braucht ein Zertifikat“, erklärte Fleischer. Aber seit die bisherige Verordnung am 30. Juni 2024 ausgelaufen sei, „bekommt keiner mehr einen Blindenhund, weil Zertifizierer nicht zertifizieren dürfen“, empörte sich der Liste-Wor-Stadtrat.
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Wolfratshausen orientiert sich an Satzung der Stadt Nürnberg
Grund ist Paragraf 29 der Assistenzhundeverordnung: Die Zulassung zur Ausbildung und Zertifizierung dieser Hunde muss laut Behindertengleichstellungsgesetz bei einer Fachstelle beantragt werden. Diese übergeordnete Instanz gibt es allerdings noch nicht. Zuständig für die Einrichtung einer Zertifizierungsstelle ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
„Herr Dr. Fleischer hat recht“, bestätigte Hubert Bernwieser, Leiter des Rathaus-Referats Bürgerservice. Er schlug vor, sich an der Hundesteuersatzung in Kommunen wie Rosenheim oder Nürnberg zu orientieren. In der Frankenmetropole sind von der Steuerpflicht ausgenommen unter anderem Hunde, „die für blinde, gehörlose, schwerhörige oder hilflose Menschen – Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl, Gl oder H – unentbehrlich sind“. Die Stadträte waren mit dieser Beschlussformulierung einverstanden, „die Überprüfung kann ja stattfinden“, merkte Rathauschef Klaus Heilinglechner (Bürgervereinigung) an.
Grüne regen kompostierbare Hundekotbeutel an
Allein Dr. Patrick Lechner (FDP) stimmte gegen die Steuererhöhung. Er hätte es lieber gesehen, wenn der Anstieg moderater ausgefallen und der Steuersatz alle zwei Jahre auf den Prüfstand gekommen wäre. Grünen-Vertreterin Jennifer Layton regte an, dass die Stadt künftig „plastikfreie, kompostierbare Hundekotbeutel“ anbieten sollte. Dies, so Bürgermeister Heilinglechner, werde er prüfen lassen. (cce)