Sie hätten ihn zu selten besucht: Großvater enterbt alle seine Enkel

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Weil seine Enkelkinder den Großvater in seinen letzten Lebensjahren nicht mehr oft besuchten, verwehrte er ihnen das Erbe. Der Familienstreit geht vor Gericht.

London – Nicht selten kommt es innerhalb der Familie zu Streitigkeiten rund ums Erbe. Kinder können nach deutschem Erbrecht beispielsweise nicht einfach enterbt werden: Jedes Kind hat zumindest Anspruch auf einen Pflichtteil. In England gibt es das nicht, weshalb ein Großvater seine Enkel von seinem Erbe ausschließen konnte.

Streit ums Erbe: Enkel besuchten Großvater zu selten

Der Grund leuchtet ein: Seine Enkel hätten den ehemaligen Soldaten zu selten im Krankenhaus besucht, als er wegen einer Lungenerkrankung gleich dreimal behandelt werden musste. Wie Daily Mail berichtete, sei der Mann bereits im Jahr 2020 im Alter von 91 Jahren verstorben.

Ein Großvater enterbt die Kinder seines verstorbenen Sohnes, weil sie ihn zu selten besucht haben.
Ein Großvater enterbt die Kinder seines verstorbenen Sohnes, weil sie ihn zu selten besucht haben. © Maurice Tricatelle/imago

Sein Vermögen belief sich auf 500.000 britische Pfund (etwa 587.000 Euro) und eine Wohnung im Wert von 450.000 Pfund (etwa 529.000 Euro). Das Erbe sollten lediglich seine beiden Kinder erhalten. Die Kinder seines verstorbenen Sohnes wurden nicht berücksichtigt und damit enterbt.

Familienstreit ums Erbe: Großvater enterbt seine fünf Enkelkinder

Das löste einen erbitterten Familienstreit aus, der vor Gericht ging. Die fünf Enkelinnen erhoben Anspruch auf ein Drittel des Vermögens, das ursprünglich ihrem verstorbenen Vater zugestanden hätte. Zwar sollte das Vermögen anfangs noch unter allen drei Kindern aufgeteilt werden, nach dem Tod des Sohnes wurde das Testament 2018 aber noch einmal angepasst.

Da die Enkelkinder des damals 91-Jährigen in seinen letzten Lebensjahren „nur sehr begrenzten Kontakt“ zu ihrem Großvater pflegten, sei er „enttäuscht“ gewesen, zitierte die Zeitung die Rechtsvertreter des Verstorbenen. Dagegen habe der Mann mit seinen beiden lebenden Kinder ein enges Verhältnis gehabt.

„Spürbare Abneigung“: Richter weist Klage von Enkelkindern ab

Schließlich wies der Richter die Klage ab. Beweise dafür, dass die noch lebenden Kinder ihren Vater „beeinflusst“ hätten, das Testament zu ihren Gunsten zu ändern, gebe es nicht. Die Vorwürfe, dass der Erblasser nicht mehr bei klarem Verstand gewesen sei, wurden ebenfalls zurückgewiesen.

Bereits vor dem Tod des Mannes habe es immer wieder Streitereien gegeben, unter anderem wegen eines Grundstücks. Es habe eine „spürbare Abneigung zwischen den beiden Seiten der Familie“ gegeben, zitierte The Mirror den Rechtsvertreter. Dem Testament zufolge wurde den Enkelkindern lediglich jeweils 50 Pfund (etwa 59 Euro) hinterlassen.

Im englischen Erbrecht gibt es keinen Pflichtteil, heißt es in einer Urteilsanalyse des führenden juristischen Fachverlags Beck. In Deutschland sieht das anders aus. Wurde der letzte Wille eines verstorbenen Großelternteils nicht in einem Testament festgehalten, gilt die gesetzliche Erbfolge. Demnach tritt das Enkelkind an die Stelle seines bereits verstorbenen Elternteils. Wer sein Erbe ausschlagen möchte, sollte einiges beachten.

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