Rigoroser Salvini-Plan: Neues Gesetz in Italien – zahlreiche Autofahrer müssen nachrüsten
Italiens Regierung verbietet vorbelasteten Alkoholsündern das Fahren unter immensem Alkoholeinfluss: Ein Atemtest wird für sie vor jedem Fahrtantritt erforderlich.
Rom – Italien beklagt 3039 Verkehrstote und rund 225.000 Verletzte, wie Statistiken alleine für das Jahr 2023 zeigen. Täglich sterben somit zwischen acht und neun Menschen auf italienischen Straßen und rund 600 erleiden mitunter schwere Verletzungen. Nicht selten spielt dabei auch das Fahren unter Alkoholeinfluss eine tragende Rolle, und das trotz einer gesetzlichen Grenze von 0,5 Promille. Um das Fahren unter Alkoholeinfluss zu unterbinden, hat die Regierung in Rom um Ministerpräsidentin Giorgia Meloni nun ein neues Gesetz verabschiedet. So sollen die Straßen auch für die vielen Millionen Italien-Urlauber künftig sicherer werden.
Gesetz in Italien zwingt vorbelastete Autofahrer zu Alkoholtests per „Alkolock“
Die neue Gesetzgebung, die vom stellvertretendem Ministerpräsidenten Matteo Salvini am Mittwoch (2. Juli) per Dekret ausgegeben wurde und seit Donnerstag (3. Juli) in Kraft ist, betrifft Autofahrer, die in Italien zuvor bereits mit 0,8 Promille oder mehr am Steuer erwischt und entsprechend verurteilt wurden. Und das sind nicht wenige: Rund 13 .000 Führerscheine wurden 2024 in Italien entzogen, weil Fahrer mit zu hohem Blutalkohol am Steuer erwischt worden sind. Diese Zahl bezieht sich allein auf die Sanktionen der italienischen Straßenpolizei (Polizia Stradale) – andere Behörden wie Carabinieri, Finanzpolizei und Kommunalpolizeien sind darin nicht enthalten.
Wiederholungstätern geht es jetzt an den Kragen. Sie müssen ab jetzt nach Rückerhalt ihres Führerscheins für einen Zeitraum von zwei Jahren ein Gerät in ihr Fahrzeug einbauen, das sich „Alkolock“ nennt: Dabei handelt es sich um eine Zündschloss-Sperre, die sich erst lösen lässt, sobald der Fahrzeugführer per Atemalkohol-Messung beweist, dass er sich nüchtern am Steuer seines Autos befindet, informiert Bussgeldkatalog.org. Wer 1,5 Promille und mehr im Blut hatte, muss sogar drei Jahre lang mit einem „Alkolock“ fahren.
Das „Alkolock“ funktioniert über ein Röhrchen, in das der jeweilige Fahrer pustet, und ähnelt damit den Geräten, die auch bei polizeilichen Alkoholkontrollen verwendet werden. Ist der Fahrer nüchtern, besteht er den Alkoholtest und kann sein Auto starten. Überschreitet sein Alkoholpegel im Blut die gesetzlich vorgeschriebene Grenze von 0,5 Promille jedoch, blockiert das Gerät das Zündschloss und verhindert somit, dass er seine Fahrt antreten kann. Trunkenheitsfahrten jenseits der Promillegrenze sollen so verhindert werden.
Die Anschaffung eines „Alkolocks“ kommt verurteilte Alkoholsünder in Italien teuer zu stehen
Und als sei der Aufwand für zwei, beziehungsweise drei Jahre permanenter Alkoholtests vor jedem Fahrtantritt nicht schon Strafe genug für Alkoholsünder, hat auch die Anschaffung eines „Alkolocks“ seinen Preis: Die Kosten für die Wegfahrsperre inklusive Teströhrchen belaufen sich auf rund 2000 Euro, wie die italienische Nachrichtenagentur Ansa berichtet. Aber auch damit noch nicht genug: Wird ein Promilletäter trotz vorheriger Verurteilung ohne „Alkolock“ erwischt, werden bis zu 638 Euro Geldstrafe fällig. Außerdem muss der Führerschein dann erneut abgegeben werden.
Salvinis Dekret sieht vor, dass Alkoholsperren in verschiedene Fahrzeugkategorien eingebaut werden können, die sowohl für den Personen- als auch für den Gütertransport verwendet werden. Die Hersteller des „Alkolocks“ werden hiermit verpflichtet, ausführliche Anleitungen für den Einbau, die Verwendung und die Wartung bereitzustellen. Eine entscheidende Rolle bei der neuen „Alkolock“-Vorgabe spielen autorisierte Installateure, da sie ein spezielles Siegel anbringen müssen, um jeglichen Manipulationsversuchen zuvorzukommen.
Verkehrsverbände in Italien haben Einwände gegen das neue „Alkolock“-Gesetz
Auch wenn das neue italienische „Alkolock“-Gesetz sinnvoll erscheinen mag, äußerten sich Verkehrsverbände auch durchaus kritisch zu Salvinis Dekret, das einen deutlichen Eingriff in die italienische Straßenverkehrsordnung darstellt: Aiped, der italienische Verband der Schadensregulierer, merkte der italienischen Zeitung Corriere della Sera „einige kritische Punkte“ am neuen Gesetz an, die „Anlass zu Rechtsstreitigkeiten und Einsprüchen der Autofahrer“ nach sich ziehen könnten. So gehöre beispielsweise „der Ein- und Ausbau der Alkoholsperre nicht zu den technischen Vorgängen, die von den zivilen Kfz-Zulassungsstellen kontrolliert und geprüft werden“.
Die gemeinnützige nationale Vereinigung von Karosseriewerkstätten, Federcarrozzieri, betrachtet das erlassene Gesetz ebenfalls mit einem kritischen Blick, wie Ansa berichtet: „Der italienische Fahrzeugbestand ist bekanntlich sehr alt, fast 22 Prozent der im Umlauf befindlichen Fahrzeuge sind älter als 19 Jahre. Es besteht daher die reale Gefahr, dass es bei vielen besonders alten Fahrzeugen technisch unmöglich ist, Alkoholsperren einzubauen“, wird der Einwand der Vereinigung von Ansa zitiert. (fh)