Urteil gegen falsche Ärztin Meike S.: 15 Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge

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Die Angeklagte sitzt im Verhandlungssaal des Landgerichts zwischen ihren Verteidigern Thomas Hammer (l) und Jan Astheimer (r). (zu dpa: «Prozess um falsche Narkoseärztin: Plädoyer der Verteidigung») © Nicole Schippers/dpa

Das Landgericht Kassel hat am heutigen Mittwoch im Revisionsprozess gegen die falsche Ärztin Meike S. ein Urteil gefällt: Die 54-Jährige wurde zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Update, 12.28 Uhr: Die Geschäftsführung des Hospital zum Heiligen Geist Fritzlar äußert sich auf HNA-Anfrage zu dem erneuten Urteil gegen Meike S.. Die falsche Ärztin, die im Fritzlarer Hospital gearbeitet hat, wurde heute zu 15 Jahren Haft verurteilt. Die Geschäftsführung des Hospitals nimmt laut Mitteilung das Urteil des Landgerichts Kassel im Revisionsverfahren gegen Meike S. zur Kenntnis und hofft, dass mit dem Urteilsspruch eines der schmerzlichsten Kapitel in der Geschichte des Krankenhauses sowohl für die Patienten und ihre Angehörigen, als auch für die Mitarbeiter des Hospitals nun endgültig abgeschlossen werden kann.

„Auch nach vielen Jahren sind wir über die hohe kriminelle Energie der Verurteilten geschockt, mit der sie Mitarbeiter des Hospitals und Patienten getäuscht hat. Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen der Opfer und jenen, die durch das Tun der Betrügerin geschädigt wurden“, betont die Geschäftsführung.  Das Hospital habe uneingeschränkt und vollumfänglich zu jedem Zeitpunkt die Ermittlungen der Strafjustiz bei der Rekonstruktion und Aufklärung der Geschehnisse unterstützt. 

„Im Sinne aller Patienten werden wir nicht müde, an die Politik zu appellieren, endlich ein bundeseinheitliches Approbationsregister für Ärzte zu schaffen, mit Hilfe dessen die umgehende und zweifelsfreie Identifikation von approbierten Ärzten sichergestellt werden kann. Bis heute sehen sich viele Landesprüfungsämter und Landesärztekammern noch immer außerstande, die Echtheit von Approbationsurkunden von Ärzten zweifelsfrei zu bestätigen“, bekräftigt die Geschäftsführung des Hospitals.

Erstmeldung, 12.10 Uhr. Fritzlar/Kassel - Die Kammer sah es als erwiesen an, dass Meike S., die falsche Ärztin, in drei Fällen Körperverletzung mit Todesfolge sowie in zehn weiteren Fällen gefährliche Körperverletzung begangen hat. Einen Tötungsvorsatz konnte das Gericht im Gegensatz zur ersten Instanz nicht feststellen.

Meike S. hatte von 2015 bis 2018 ohne gültige Approbation als Anästhesistin im Hospital zum Heiligen Geist im nordhessischen Fritzlar gearbeitet. Trotz fehlender fachlicher Qualifikation nahm sie eigenmächtig Narkosen vor – mit teils tödlichen Folgen. Drei Patienten starben während oder kurz nach Eingriffen, bei denen sie verantwortlich war. In zehn weiteren Fällen erlitten Patienten erhebliche gesundheitliche Schäden.

Das ursprüngliche Urteil aus dem Jahr 2022 hatte noch auf dreifachen Mord und zehnfachen versuchten Mord gelautet und eine lebenslange Freiheitsstrafe mit besonderer Schwere der Schuld vorgesehen. Der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil jedoch aufgehoben, da die Feststellungen zum Vorsatz nicht ausreichten. Die Neuverhandlung vor dem Kasseler Landgericht berücksichtigte diese Vorgaben.

Staatsanwalt Martin Gerhard hatte bereits im Plädoyer auf die hohen gesetzlichen Anforderungen für eine Mordverurteilung hingewiesen und die Höchststrafe von 15 Jahren für gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge beantragt. Die Angeklagte habe trotz erkennbarer Komplikationen nicht rechtzeitig reagiert, sondern die Narkosen eigenmächtig fortgesetzt. Auch sei bekannt gewesen, dass sie keine approbierte Ärztin war.

Die Nebenklage zeigte sich mit dem Urteil unzufrieden. Rechtsanwalt Carsten Drastik, der die Ehefrau eines verstorbenen Patienten vertritt, kündigte an, eine Revision zu prüfen. Er hatte weiterhin auf eine Verurteilung wegen Mordes plädiert. Die Angeklagte habe den Tod seines Mandanten billigend in Kauf genommen. Die Verteidigung von Meike S. äußerte sich nach der Urteilsverkündung nicht. Auch von ihrer Seite ist eine Revision möglich.

Weitere Details zur Urteilsbegründung folgen im Laufe des Tages.

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