Schweizerin kommt nach Deutschland und hat riesigen Paket-Ärger – satte 1500-Euro-Strafe folgt
Eine scheinbar harmlose Paketaufgabe in einer deutschen Postfiliale endete für eine Schweizerin unangenehm. Eine Expertin erklärt die Hintergründe.
Weil am Rhein – Der Paket-Versand aus der Schweiz kann teuer sein. In manchen Fällen ist es deshalb günstiger, Pakete von Deutschland aus zu verschicken. Insbesondere dann, wenn der Empfänger dort lebt. Doch Vorsicht: Wer ein Paket aus der Schweiz zu deutschen Versanddienstleistern wie DHL oder Hermes bringt, muss unter Umständen den Inhalt verzollen. Das wurde einer Schweizerin nun zum Verhängnis.
Zoll stoppt Schweizerin in deutschem Paketshop: Elektro-Ware im Wert von rund 7600 Franken gefunden

Laut einer Mitteilung des Hauptzollamts Lörrach kontrollierte eine zivile deutsche Zollstreife die Frau, als sie mit einem Paket eine Postfiliale in Weil am Rhein betrat. Auf Nachfrage erklärte die Frau, sie bringe das Paket im Auftrag ihres Chefs aus der Schweiz nach Deutschland, um es weiter nach Norddeutschland zu senden. Als die Zöllner das Paket öffneten, stießen sie auf eine kostspielige Überraschung: Drei originalverpackte Smartphones, ein Laptop und eine Smartwatch im Gesamtwert von rund 7.600 Franken.
Schweizerin missachtet Einfuhrbestimmungen und muss über 1500 Euro Strafe zahlen
„Bei Waren aus Nicht-EU-Staaten gilt eine Freimenge von 300 Euro. Alles darüber muss aktiv beim Zoll angemeldet werden“, wird Antje Bendel, Sprecherin des Hauptzollamts Lörrach, in einer Mitteilung der Behörde zitiert. Eine Anmeldung ihres Pakets hatte die Schweizerin jedoch nicht vorgenommen. Das stellte einen Verstoß gegen die Einfuhrbestimmungen dar.
Gegen die Schweizerin wurde deshalb ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, zudem musste sie eine satte Geldstrafe zahlen. Es wurden Einfuhrabgaben in Höhe von 1500 Euro erhoben. Statt beim Paketversand Geld zu sparen, wurde die Lieferung für die Schweizerin und ihren Chef am Ende also deutlich teurer als erhofft. Bei einer anderen Kontrolle des Hauptzollamts Lörrach wurde kürzlich ein 31-jähriger Mann mit 45 Kilogramm Dubai-Schokolade gestoppt. Auch er musste hohe Einfuhrabgaben entrichten.
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Zollregeln für die Einfuhr aus der Schweiz: Was Reisende wissen müssen
Zollamt-Sprecherin Bendel betonte unterdessen die Bedeutung von Zollvorschriften: Reisende aus der Schweiz dürfen Waren bis 300 Euro zollfrei einführen. Wird die Grenze überschritten, müssen die Waren bei der Einreise aktiv beim Zoll angemeldet werden und entsprechende Einfuhrabgaben entrichtet werden. Elektronikprodukte wie Smartphones und Laptops unterliegen beispielsweise der Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent. Wer Waren nicht anmeldet, riskiert – so wie in dem Fall der Schweizerin – Nachzahlungen und ein Steuerstrafverfahren.
Laut dem Hauptzollamt Lörrach sollten sich Reisende vorab über die Bestimmungen informieren, um Probleme zu vermeiden. Denn „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, warnt die Sprecherin. (pk)