Nach dem Rentenpaket geht die Reformarbeit bei der Rente los. Ein erster Vorschlag des Ökonomen Jens Südekum, den Renteneintritt stärker an die Beitragsjahre zu koppeln, hat diese Debatte eröffnet. Das Signal ist richtig: Wir brauchen endlich eine lösungsorientierte Diskussion über die Zukunft der Regelaltersgrenze.
Neu ist der Gedanke einer stärkeren Individualisierung des Rentenalters nicht. Bereits 2020 hat der Bundesfachausschuss Soziale Sicherung der CDU vorgeschlagen, das starre Rentenalter schrittweise zu einem flexibleren Übergang weiterzuentwickeln. Diese Überlegungen halte ich nach wie vor für richtig.
Denn an einer zentralen Wahrheit kommen wir nicht vorbei: Wir werden länger arbeiten müssen. Die Lebenserwartung steigt, die Babyboomer gehen in Rente und der Arbeits- und Fachkräftemangel nimmt zu. Die Frage lautet also nicht ob, sondern wie wir die Lebensarbeitszeit fair und sozialverträglich verlängern.
Flexible Regelaltersgrenze: Warum starre Modelle nicht mehr passen
Ein Ausgangspunkt ist die Regelaltersgrenze selbst. Ein starres Modell passt nicht mehr in eine Arbeitswelt, die immer heterogener wird. Wenn Erwerbsbiografien immer unterschiedlicher verlaufen, dann kann ein Einheitskorsett beim Rentenalter nicht die Zukunft sein. Der Gerüstbauer, der mit 16 seine Ausbildung beginnt, Wind, Wetter und körperlicher Belastung ausgesetzt ist und jahrzehntelang auf Baustellen arbeitet, soll bis zum selben Alter durchhalten wie jemand wie ich, der erst mit Mitte 20 nach dem Studium ins Berufsleben startet und viel Arbeitszeit als Schreibtischhengst verbringt.
Dass der Gerüstbauer und ich dieselbe Altersgrenze haben, ist kaum noch vermittelbar.
Hier geht es nicht um eine Neiddebatte, sondern um das ehrliche Anerkennen einer strukturellen Gerechtigkeitslücke.
Empirisch ist belegt: Wer weniger verdient, fängt oft früher an, zahlt länger ein und bezieht die Rente kürzer, weil er statistisch gesehen früher verstirbt. Ein flexibleres Renteneintrittsalter, das Beitragsjahre stärker berücksichtigt, würde diese Schieflage abmildern und Menschen mit langen und belastenden Erwerbsbiografien früheren Zugang zur Rente ermöglichen.
Über Kai Whittaker
Kai Whittaker ist seit 2013 für die CDU Mitglied des Bundestages. Seither hat er stets das Direktmandat in seinem Wahlkreis Rastatt gewonnen. Whittaker sitzt im Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Er gilt in der Unionsfraktion als Rentenexperte.
Gerechter Renteneintritt: Warum Beitragsjahre stärker zählen sollten
Was mich in der aktuellen Debatte stört, sind die reflexhaften Abwehrhaltungen. Tiefgreifende Reformen gelingen nur, wenn wir die Scheuklappen ablegen und Vorschläge wie diesen praktikabel machen.
Einige Kritikpunkte halten einer genaueren Betrachtung nicht stand. Ein Gegenargument der Linken lautet, Akademikerinnen und Akademiker würden "bestraft", wenn sie später in Rente gehen müssten. Doch es geht nicht um Bestrafung, sondern um Fairness.
Wer zehn Jahre später ins Erwerbsleben einsteigt und geringere körperliche Belastungen hat, steht anders im Arbeitsleben als jemand, der mit 16 loslegt und jahrzehntelang körperlich arbeitet. Ein flexibles Modell bildet diese Realität ab. Wichtig ist lediglich, ein maximales Renteneintrittsalter zu definieren, etwa um Erwerbsverläufe von Zugewanderten zu berücksichtigen, die beispielsweise erst mit 40 Jahren zu uns gekommen sind.
Keine Benachteiligung von Frauen: Warum Teilzeit voll zählt
Auch die Behauptung, Teilzeitkräfte – vor allem Frauen – würden benachteiligt, greift zu kurz. Teilzeit zählt vollständig als Beitragszeit, solange Beiträge entrichtet werden. Wer arbeitet, sammelt Beitragsjahre – unabhängig vom Stundenumfang.
Bei der Individualisierung des Rentenbeginns geht es um zwei klare Kriterien: den Zeitpunkt der ersten Einzahlung und den abschlagsfreien Renteneintritt.
Konkret heißt das: Wer mit 17 ins Berufsleben startet, kann nach 47 Beitragsjahren bereits mit 64 ohne Abschläge in Rente gehen. Wer hingegen erst mit 23 einzahlt, erreicht die gleiche Zahl an Beitragsjahren erst mit 70. Anders als bei der "Rente mit 63" zählt nicht die Summe der Versicherungsjahre – inklusive Krankheits- oder Arbeitslosenzeiten –, sondern die tatsächliche Lebensarbeitszeit.
Paradigmenwechsel: Warum Altersteilzeit reformiert werden muss
Ein solcher Paradigmenwechsel hätte eine logische Konsequenz: Die teure und ungerechte Altersteilzeit müsste abgeschafft werden. Heute ermöglicht sie es vor allem Gutverdienern, mit einem goldenen Handschlag früher aus dem Erwerbsleben auszusteigen, obwohl sie weiterarbeiten könnten. Genau diese Fehlsteuerung könnte die Reform korrigieren.
Die Reform der Lebensarbeitszeit muss deshalb umfassend gedacht werden: ein individuelleres Renteneintrittsalter, stärkere Anreize für längeres Arbeiten und ein Ende pauschaler Frühverrentungsprivilegien für Gutverdiener. Die Debatte, die Jens Südekum angestoßen hat, kommt also zur richtigen Zeit – und sie sollte ohne Scheuklappen in der Rentenkommission geführt werden.