Ohne es zu wissen: Vater deckt Unfallflucht von Sohn (19) auf - der landet vor Gericht

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Das Amtsgericht Ebersberg. © PETER KEES

Mit dem Firmenwagen seines Vaters rauscht ein 19-Jähriger nachts in ein parkendes Auto und flieht. Daheim tischt er seinen Eltern eine Lüge auf. Die bringt den Mann letztlich vor Gericht.

Zorneding – Kurz vor Mitternacht setzt ein junger Mann seine Freundin mit dem Auto vor ihrem Haus in Zorneding ab. Er selbst möchte anschließend umdrehen, legt daher den Rückwärtsgang ein und gibt Gas. Plötzlich kracht es. Mit dem Heck rauscht der Mann in ein am Straßenrand geparktes Auto. Statt die Polizei zu rufen, macht sich der Gronsdorfer (Landkreis München) jedoch aus dem Staub.

So schildert der heute 19-jährige Student den Unfall Anfang Mai vergangenen Jahres vor dem Ebersberger Amtsgericht, wo er sich nun wegen Unfallflucht verantworten muss.

„Ich wollte keinen Ärger“: 19-Jähriger begeht Unfallflucht mit Firmenwagen des Vaters

„Ich hatte Angst vor der Reaktion meiner Eltern“, erklärt der Angeklagte mit gesenktem Kopf. „Ich bin ohne nachzudenken weggefahren.“ Doch damit nicht genug: Da es sich bei dem Unfallauto um den Firmenwagen seines Vaters handelt, verschweigt er seinen Eltern den Vorfall in Zorneding. Stattdessen erzählt er Zuhause, ihm sei jemand reingefahren während er im Fitnessstudio war. Noch am selben Tag erstattet der Vater deshalb eine Anzeige bei der Polizei.

„Was haben Sie sich dabei gedacht?“, will Richter Dieter Kaltbeizer von dem 19-Jährigen wissen. „Ich wollte keinen Ärger“, entgegnet der schüchtern. Den bekommt der Student nun aber zwangsläufig. Denn auch der Besitzer des beschädigten BMW in Zorneding erstattet kurz darauf eine Anzeige bei der Polizei. „Meine Nachbarn haben mich darauf aufmerksam gemacht, dass mein Auto angefahren wurde“, erinnert sich der 57-Jährige vor Gericht.

„Das ist schon sehr grenzwertig“: Staatsanwalt von Verhalten des Angeklagten erschüttert

Die Polizei vergleicht anschließend Fotos der beiden Pkw, untersucht die Beschädigungen, Lackspuren sowie Bruchstücke einer Heckbeleuchtung. Mit Erfolg: Die Anzeige seines Vaters lässt die Lüge des Gronsdorfers auffliegen.

„Das ist schon sehr grenzwertig“, kritisiert der Staatsanwalt das Verhalten des Angeklagten in seinem Plädoyer. Als Strafe fordert er daher 40 Sozialstunden, den Besuch eines Verkehrsseminars sowie ein neunmonatiges Fahrverbot. „Die Versicherungen warten nur auf ein Urteil, um das Geld zurückzuverlangen“, argumentiert hingegen der Verteidiger „ausnahmsweise“ von einem Fahrverbot abzusehen. „Das muss aber sein“, erklärt Richter Dieter Kaltbeizer schließlich in seinem Urteil. Er erlegt dem Gronsdorfer 40 Sozialstunden, ein Verkehrsseminar sowie ein sechsmonatiges Fahrverbot auf.

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