Jobcenter weigert sich für Doppelmiete zu zahlen – Gericht fällt wegweisendes Bürgergeld-Urteil

  1. Startseite
  2. Verbraucher

Kommentare

Wegen einer Verzögerung des Umzugs muss eine Bürgergeld-Empfängerin doppelt Miete zahlen. Als das Amt die Kostenübernahme verweigert, zieht sie vor Gericht.

München – Dass ein Jobcenter gleich zwei Wohnungen für eine Bürgergeld-Empfängerin bezahlt, wirkt auf den ersten Blick ungewöhnlich. Doch ein Gericht urteilte in einem besonderen Fall jüngst eindeutig und gab einer Mutter aus Bonn recht. Sie war umgezogen.

Jobcenter will 550 Euro Mehrkosten bei Umzug nicht übernehmen – Bürgergeld-Empfängerin klagt

Wie die Bürgergeld-Infoseite gegen-hartz.de berichtet, wurde der Umzug der zweifachen Mutter von einer 54 Quadratmeter in eine 82 Quadratmeter große Wohnung vom Jobcenter genehmigt. Sogar die Umzugskosten wurden finanziert. Doch der Umzug verzögerte sich, weil die neue Wohnung noch renoviert werden musste. Obwohl die Familie die neue Wohnung zum 1. Juli angemietet hatte, bezog sie diese erst am 19. Juli. Laut Der Westen stammt der Fall aus dem Jahr 2019. Erst jetzt kam es aber zum Urteilsspruch.

Dass die zusätzlich angefallenen Mietkosten der alten Wohnung in Höhe von 550 Euro hierfür vom Jobcenter übernommen werden sollten, wollte dieses nicht einsehen. Die Bonner Filiale sprach von „Wohnungsbeschaffungskosten”. Und diese, so das Jobcenter, könnten nur nach vorheriger Zusicherung vom Jobcenter übernommen werden, was nicht geschehen sei. Vor dem Umzug habe die Bürgergeld-Bezieherin die Zusatzkosten nicht beantragt.

Gericht urteilt: Jobcenter muss auch ohne vorherige Beantragung Doppelmiete zahlen

Die alleinerziehende Mutter aber sah dies anders und zog vor Gericht. Bei der Doppelmiete habe es sich nicht um Wohnungsbeschaffungskosten gehandelt, sondern um tatsächlich angefallene Unterkunftskosten. Und für diese müsse laut Gesetz das Jobcenter aufkommen – auch ohne vorherige Zustimmung.

Das Bundessozialgericht in Kassel gab ihr recht. Solange die die doppelte Mietzahlung „unvermeidbar und konkret angemessen” sei, müsse die Behörde die Unterkunftskosten übernehmen (Az.: B 14 AS 2/19 R). Eine gute Nachricht für Bürgergeld-Bezieher, die umziehen, und sich bei solchen Fällen künftig auf das Urteil berufen können.

Immer wieder kommt es für Bürgergeld-Empfänger beim Umzug zu Problemen

Beim Umzug muss man als Bürgergeld-Empfänger einiges beachten. Ein Fall erregte jüngst Aufsehen, als die Behörde die Kostenübernahme des Umzugs verweigerte. Dabei war der Beziehende gar nicht umgezogen, sondern hatte lediglich den Mietvertrag verlängert. Ein Jobcenter verteilte zuletzt indes Essensgutscheine statt Geld an Empfänger. (cgsc mit afp)

Auch interessant

Kommentare