Wer in Deutschland mit der Führerscheinklasse B unterwegs ist, kann die Erlaubnis schnell erweitern. Allerdings gibt es eine Regelung zu beachten.
Dortmund – Wer einen Führerschein besitzt, darf mit einem motorisierten Gefährt am Straßenverkehr teilnehmen. Klingt simpel, ist es zunächst auch. Allerdings werden je nach absolvierter Prüfung „Lappen“ für bestimmte Fahrzeugklassen ausgehändigt. Inhaber der Klasse B haben in Deutschland die Möglichkeit, die Fahrerlaubnis zu erweitern. Eine Prüfung ist nicht nötig, schreibt RUHR24.de.
Die Führerscheinklasse B gehört zu den am häufigsten ausgestellten Fahrerlaubnissen in Deutschland. Sie berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einem Maximalgewicht von 3,5 Tonnen. Diese Fahrzeuge dürfen maximal acht Sitzplätze haben, der Fahrersitz nicht mitgerechnet. Ein Blick auf den Führerschein lohnt sich ohnehin, Autofahrer müssen derzeit Fristen beim Umtausch einhalten.
Wer ein landwirtschaftliches Fahrzeug oder ein Kleinkraftrad mit einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h und einer Motorleistung von bis zu 4 kW fahren möchte, wird auch daran nicht gehindert (mehr News rund um Auto und Verkehr bei RUHR24).
Führerschein-Erweiterung ohne Prüfung: Fahrerlaubnis mit B96 und B196 ausstatten
Für viele weitere Vehikel, wie Lkw oder Motorräder, sind weitere Führerschein-Prüfungen nötig. Das ist sowohl zeit- als auch kostspielig. Allerdings: Das gilt nicht für die Erweiterungsoptionen mit den Schlüsselzahlen B96 und B196. Diese ermöglichen es, größere Anhänger zu ziehen (B96) oder auch leichte Motorräder der Klasse A1 zu fahren (B196), ohne eine zusätzliche Prüfung ablegen zu müssen.
Seit Anfang 2020 haben Inhaber eines Führerscheins der Klasse B in Deutschland die Möglichkeit, nach einer speziellen Schulung auch Motorräder der Klasse A1 zu führen. Diese Erlaubnis, die durch die Eintragung der Schlüsselnummer 196 im Führerschein dokumentiert wird, erlaubt das Fahren von Krafträdern mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer maximalen Motorleistung von 11 kW. Zusätzlich können dreirädrige Fahrzeuge mit einer Motorleistung von bis zu 15 kW gefahren werden.
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Führerschein-Erweiterung ohne Prüfung: Zusatz nur in Deutschland gültig
Um die Berechtigung B196 zu erhalten, ist weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung erforderlich. Stattdessen muss eine Fahrerschulung absolviert werden, die aus mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten besteht. Neben B196 gibt es auch die Möglichkeit, den Führerschein der Klasse B auf B96 zu erweitern.
Diese Erweiterung ermöglicht das Führen von Fahrzeugkombinationen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen. Hierfür ist lediglich ein Tageskurs in einer Fahrschule notwendig, der mindestens sieben Stunden umfasst. Das hätte mit Blick auf Gespanne folgende Vorteile:
- Klasse B: Gespanne bis 3,5 t, Zugfahrzeug muss schwerer als Anhänger sein.
- Klasse B mit Schlüsselziffer 96: Erhöht das erlaubte Gesamtgewicht des Gespanns auf 4,25 Tonnen.
- Klasse B mit Schlüsselziffer 196 Leichtkrafträder der Klasse A1 (Motorräder bis 125 ccm Hubraum und maximal 11 kW Leistung) in Deutschland.
Allerdings: Pendler, Reisende und Urlauber sollten aufpassen. Die Führerschein-Erweiterung B96 besitzt in gesamten EU eine Gültigkeit, wie der ADAC schreibt. Bei der Führerschein-Erweiterung B196 handelt es sich um eine nationale Schlüsselziffer, sie wird ausschließlich innerhalb Deutschlands anerkannt. Im Ausland ist das Führen entsprechender Fahrzeuge mit dieser Schlüsselnummer nicht gestattet.