Touristenhochburg in Italien verbietet ab 2026 das Essen im Freien in vielen Restaurants und Bars

Die italienische Stadt Florenz greift radikal durch und führt ab kommendem Jahr eine Regelung ein, die einigen Restaurants und Bars untersagt, ihre Gäste im Freien zu bewirten.

Laut der niederländischen Zeitung "De Telegraaf" gilt das Verbot ab 2026 für 50 Straßen in der Altstadt von Florenz, unter anderem im Bereich der berühmten Brücke Ponte Vecchio und auf dem Museumsplatz der Uffizien. In weiteren 73 weiteren Straßen sollen die Regeln verschärft werden.

Anwohner von Florenz beschweren sich: "Die Straßen gleichen einem Hindernisparcours"

Dass Menschen bald nicht mehr überall draußen essen können, begründet das Tourismusbüro der toskanischen Hauptstadt damit, dass die neuen Regelungen die Plätze und Straßen schützen und die Stadt lebenswerter machen sollen. 

"Die Straßen gleichen einem Hindernisparcours", lautete eine Beschwerde von Anwohnern. Sie beklagen wegen der Außengastronomie zu wenig Platz in den engen Gassen.

Die Altstadt von Florenz
Die Altstadt von Florenz IMAGO / YAY Images

Gastronomen sorgen sich wegen neuer Regelung

Für einige Restaurantbesitzer könnte sich das neue Verbot jedoch fatal auswirken. "Wir haben 60 Sitzplätze im Freien, die für unser Geschäft unerlässlich sind", sorgt sich eine Gastronomin an der Piazza della Signoria in der Nähe des Palazzo Vecchio.

"Die Stadt scheint mehr Wert auf Ästhetik zu legen als auf das Überleben der Unternehmer, die das Stadtleben prägen", schimpft ein anderer Restaurantbesitzer.

Verbote in Florenz

Das historische Florenz ist noch immer ein absoluter Touristenmagnet. Diese Verbote sollten Reisende jedoch kennen:

  • Es ist verboten, auf Denkmälern, Brücken, Treppen oder Brunnen zu sitzen, zu liegen, zu essen oder zu trinken.
  • Beim Besuch von Gotteshäusern wie dem Dom von Florenz muss auf angemessene Kleidung geachtet werden. Schultern und Knie müssen bedeckt sein; ärmellose Oberteile, Shorts oder Miniröcke sind nicht gestattet.
  • Laute Musik oder störendes Verhalten, insbesondere nachts in Wohngebieten, kann geahndet werden.
  • Baden, Tauchen oder Schwimmen in den Kanälen oder öffentlichen Brunnen ist strengstens untersagt.
  • Barzahlungen über 4999 Euro sind in Italien verboten, auch für Touristen, zum Beispiel bei der Bezahlung von Unterkünften oder Mietwagen.