Ian Gaunt (84) ist mobilitätseingeschränkt und deshalb darauf angewiesen, einen Parkplatz in der Nähe seines Hauses zu finden. Nicht nur deshalb ärgert ihn eine erhaltene Strafgebühr für das Parken nahe seiner Wohnstätte an der Herries Road in Sheffield - eine Stadt in der englischen Grafschaft South Yorkshire.
Der Senior solle 70 Pfund, umgerechnet rund 80 Euro, für das Parken in einer Einbuchtung zahlen, die er laut "The Star" als "seine Auffahrt" betrachtet. Er empfindet seine Parkposition als einzige sichere Alternative zu einem Halt auf der viel befahrenen Straße oder dem Bürgersteig.
Auch eine Frau sollte eine Geldstrafe zahlen. Die 600 Pfund waren fällig, weil sie gegen Müllvorschriften verstoßen haben soll.
Strafe trotz Parkkarte: Parken "auf eigener Auffahrt" kostet 84-Jährigen 70 Pfund
In seinem Einspruch erklärte Ian Gaunt, dass ein abgesenkter Bordstein an der Herries Road speziell den Zugang zu den Cottages ermögliche und daher Teil der Auffahrt sei. Er betonte, dass er niemanden behindere. "The Star" berichtet jedoch, dass die zuständige Behörde seinen Einspruch ablehnte, mit dem Hinweis, er habe gegen die Vorschriften des Highway Code verstoßen.
Zudem gäbe es auch für den mobilitätseingeschränkten Rentner Alternativen, die ihm in einem Schreiben mitgeteilt worden seien. Ein Sprecher des Sheffield City Councils betonte gegenüber der Zeitung, dass die Durchsetzung gegen das Parken auf abgesenkten Bordsteinen seit dem 20. Mai 2024 verstärkt werde.
Eine Millionenvilla klingt wie ein Segen. Eine Rentnerin kämpft jedoch mit dem finanziellen Aspekt ihres Erbes.

Diese Rechte hat Ian (84) mit seinem Parkausweis
Die Situation von Ian ist verzwickt. Als Träger des Blue Badge hat der Rentner laut der Regierungswebsite erleichterten Zugang zu Parkplätzen in der Nähe seines Ziels. Doch die Gemeinden haben gewisse Spielräume bei der Ausgestaltung der Rechte für Blue-Bagde-Halter. Auch für Privatstraßen gilt es nicht.
Das deutsche Pendant ist der blaue EU-Parkausweis. Nur mit einer solchen Bescheinigung dürfen hierzulande Behindertenparkplätze genutzt werden.
Ärger bei Parkplatzsuche: Fahrdienst bekommt Probleme mit dem Amt
Doch auch in Deutschland gibt es immer wieder Probleme mit dem Parkausweis-System. Dies zeigt der Fall eines Fahrdienstes aus dem Saarland. Da manche beförderte Personen trotz Anspruch darauf keinen Behindertenparkausweis besitzen, erhalten die Mitarbeiter des "Fahrdienst für Behinderte" (FfB) keine Genehmigung für Behindertenparkplätze.
"Weil wir zum Ein- und Ausladen die Behindertenparkplätze nutzen, bekommen wir ständig Protokolle", erklärte Fahrdienstleiterin Heike Schneider gegenüber der "Bild". Das führt zu bis zu 40 Strafzetteln im Jahr.