Ein Stromkabel für eine Erdgasförderplattform vor Borkum darf vorerst nicht verlegt werden. Die Deutsche Umwelthilfe hatte dagegen einen Eilantrag eingereicht.
Borkum – Die geplante Verlegung eines Stromkabels für eine Erdgasförderplattform in der Nordsee vor Borkum wurde durch eine Gerichtsentscheidung vorläufig gestoppt. Dieser Beschluss wurde aufgrund eines Eilantrags der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gefällt, der gegen die Genehmigung des Kabels Ende Juli eingereicht wurde. Sowohl die Umwelthilfe als auch der angeklagte Energiekonzern One-Dyas bestätigten dies unabhängig voneinander. Auch das Gericht bestätigte dies später am Mittwoch, 7. August und wies auf die Nichteinhaltung von Regelungen für den Naturschutz hin.
One-Dyas, ein niederländischer Energiekonzern, plante, mit dem Stromkabel eine Förderplattform mit Windenergie vom benachbarten Offshore-Windpark Riffgat zu versorgen. Dies sollte zum geplanten Start seiner Erdgasförderung Ende dieses Jahres geschehen. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz hatte das Kabel bereits 2022 genehmigt.
DUH-Widerspruch gipfelt in Klage gegen Erdgasförderplattform in der Nordsee vor Borkum
Die DUH legte jedoch Widerspruch bei der Behörde ein und reichte zusammen mit dem BUND Niedersachsen und der Bürgerinitiative „Saubere Luft Ostfriesland“ Klage ein. Die Umweltschützer befürchten, dass das Kabel schützenswerte Unterwasserbiotope und Riffstrukturen zerschneiden und unwiederbringlich zerstören wird. Greenpeace hatte zudem gegen den geplanten Bau vor Borkum protestiert.
„Das Gericht hält eine weitere Prüfung von Kompensationsmaßnahmen für erforderlich“, teilte One-Dyas nach der Entscheidung mit. Das Unternehmen plant nun, mit den niedersächsischen Behörden Rücksprache zu halten, um weitere Schritte zu besprechen. Eine Entscheidung im Hauptverfahren steht noch aus.
Umwelthilfe sieht einen „Sieg für Meeres- und Klimaschutz“
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz bei der Umwelthilfe, sieht in der Entscheidung des Gerichts einen „Sieg für Meeres- und Klimaschutz“. Er betonte, dass die wirtschaftlichen Interessen von One-Dyas keine Lizenz für Umwelt- und Naturzerstörung in der Nordsee seien. „Bei den geplanten Gasbohrungen vor Borkum geht es aber auch um die Glaubwürdigkeit Deutschlands in Sachen Klimaschutz.“ Er forderte die Landesregierung Niedersachsens und die Bundesregierung auf, das Projekt zu stoppen.
One-Dyas plant, Erdgas aus einem Feld vor der bei Touristen sehr beliebten Insel Borkum und Schiermonnikoog zu fördern. Eine Förderplattform soll auf niederländischem Hoheitsgebiet errichtet werden. Die Förderung soll sowohl in niederländischen als auch in deutschen Hoheitsgebieten stattfinden, nahe dem Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer.
One-Dyas sieht „schlechte Nachricht für Versorgungssicherheit, Wirtschaft und Klima“
Die Entscheidung des Gerichts sei eine „schlechte Nachricht für die Versorgungssicherheit, die Wirtschaft und das Klima.“, so One-Dyas. Der Beginn der geplanten Erdgasförderung in der Nordsee könnte dadurch verzögert werden. Deutschland und die Niederlande könnten gezwungen sein, länger mehr Erdgas zu importieren. „Es ist für mich unverständlich, dass die DUH glaubt, damit dem Klima zu helfen. Solange wir Erdgas brauchen, ist Erdgas aus der Nordsee die beste Wahl. Durch den Import von Erdgas verursachen wir mehr Emissionen und erhöhen unsere Abhängigkeit von Ländern außerhalb der Europäischen Union“, äußerte sich One-Dyas-Chef Chris de Ruyter van Steveninck.