Mitten in der Urlaubs-Saison: Gericht kippt umstrittene Touri-Regel in Italien
Ein noch junges, aber umstrittenes Gesetz für Ferienunterkünfte in Italien sollte den Massentourismus bekämpfen. Nun fällt es jedoch nach nur wenigen Monaten.
Frankfurt – Kurswechsel in Italien. Noch im November hatte die Regierung ein Verbot für Schlüsselboxen an Ferienwohnungen erlassen, die einen flexiblen Self-Check-in ermöglichten. Diese Boxen, die häufig mit einem Code geöffnet werden können, galten als Symbol des Massentourismus. Nun hat ein Verwaltungsgericht in Lazio die umstrittene Verordnung des italienischen Innenministeriums mitten in der Urlaubssaison wieder aufgehoben, wie die italienische Agentur Ansa berichtet.
Neue Regel für Italien-Urlaub kippt – Innenministerium wollte „Risiken für öffentliche Ordnung verhindern“
Mit der Verordnung mussten Vermieter von Ferienunterkünften seit Inkrafttreten ihre Gäste persönlich treffen und deren Identität überprüfen, anstatt sich auf digitale Lösungen wie Fotokopien oder Handyfotos zu verlassen. Das italienische Recht verlangte zudem, dass Gastgeber die Personalien ihrer Gäste innerhalb von 24 Stunden bei den örtlichen Polizeistellen melden mussten.

Das italienische Innenministerium begründete in einer Mitteilung die Verschärfung mit der Notwendigkeit, „Risiken für die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu verhindern, insbesondere im Hinblick auf mögliche Unterkünfte für gefährliche Personen oder solche, die mit kriminellen oder terroristischen Organisationen in Verbindung stehen“.
Das italienische Innenministerium hat in mehreren Rundschreiben die Herausforderungen des Massentourismus für die öffentliche Sicherheit betont. Besonders vor Großveranstaltungen wie dem Heiligen Jubiläumsjahr 2025 und den Winterolympiaden 2026 sieht die Regierung erhöhte Risiken durch unkontrollierte Touristenströme, wie das Ministerium für Tourismus in einer Mitteilung mitteilte. Grundlegend würden viele Einheimische die Regulierungen für Massentourismus begrüßen.
Verwaltungsgericht kippt mitten in Urlaubssaison Verordnung für Ferienunterkünfte
Das Verwaltungsgericht TAR Latium hat die umstrittene Verordnung trotz der Bedenken aufgehoben. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die persönliche Identifizierung „an sich nicht in der Lage ist, die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten“. Das Innenministerium habe keine ausreichenden Rechtfertigungen für die Maßnahme geliefert. Die pauschalen Verweise auf eine Zunahme von Kurzzeitvermietungen wegen des Jubiläums und der internationalen Lage seien „von keinerlei Daten gestützt“.
Marco Celani, Präsident des Verbands Aigab (Verband von Immobilienverwaltern in Italien), zeigt sich gegenüber Ansa. erfreut: Das Urteil erkläre, dass die Identifizierungspflicht „im Widerspruch zur Reduzierung der Verwaltungsauflagen für Eigentümer und Unternehmen“ stehe.
Italien verzeichnet Tourismusrekord – verdrängen ausländische Reisende die Einheimischen?
Italien verzeichnete 2024 einen neuen Tourismusrekord mit 458,4 Millionen Übernachtungen, was einem Anstieg von 2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Diese Zahlen des italienischen Statistikamts ISTAT zeigen jedoch ein paradoxes Bild: Während das vierte Quartal 2024 mit einem Wachstum von 11,1 Prozent bei den Übernachtungen besonders stark ausfiel, erkannte das Meinungsforschungsinstitut Demoskopika für das Gesamtjahr 2024 gleichzeitig einen Rückgang der Touristenankünfte um 2,5 Prozent.
Das sei darauf zurückzuführen, dass ausländische Touristen häufig länger in ihren Unterkünften bleiben als italienische Urlauberinnen und Urlauber selbst. So konnte trotz rückgängiger Ankünfte dennoch der Rekord für Übernachtungen gebrochen werden – und deutet darauf hin, dass Italienerinnen und Italiener immer mehr von Urlaub in ihrem eigenen Land verdrängt werden. Das sei auf steigende Kosten für Unterkünfte und touristische Dienstleistungen zurückzuführen, die durch den Massentourismus bekräftigt werden. Eine Region hat sich im Kampf gegen des Massentourismus eine eher unkonventionelle Regelung für Italien-Urlauber einfallen lassen. (bk)