Eiliger Keks-Rückruf in neun Bundesländern: Verzehr kann lebensbedrohlich sein
Ein Hersteller nimmt mehrere Chargen eines Produktes aus dem Sortiment. Besonders eine Personengruppe sollte lieber die Finger davon lassen.
München – Ob als süßer Snack nach dem Training oder als kleine Belohnung im Alltag – Eiweißprodukte liegen voll im Trend. Doch bei einem beliebten Produkt heißt es jetzt: besser nicht zugreifen. Ein Keks der Marke Myprotein ist aktuell von einem Rückruf betroffen – und das in gleich mehreren deutschen Bundesländern. Grund dafür ist ein nicht deklarierter Inhaltsstoff, der vor allem für Allergiker zur ernsten Gefahr werden kann. Im schlimmsten Fall droht sogar ein allergischer Schock.
Keks-Rückruf von bekannter Marke – Hersteller rät vom Verzehr ab
Konkret handelt es sich um das Produkt mit dem Namen „Myprotein Gooey Filled Cookie, Double Chocolate & Caramel“ von dem Hersteller THG Nutrition Limited. Aufgrund des hohen Eiweißgehalts ist es besonders bei Sportlern sehr beliebt. Laut dem Portal lebensmittelwarnung.de des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) werden die Kekse einzeln und im Zwölfer-Pack verkauft. Alle Chargen und Mindesthaltbarkeitsdaten sind vom Rückruf betroffen.
Produkt | Verpackungseinheit | Hersteller |
---|---|---|
Myprotein Gooey Filled Cookie, Double Chocolate & Caramel | 75 Gramm | THG Nutrition Limited |
Myprotein Gooey Filled Cookie, Double Chocolate & Caramel | 12x 75 Gramm | THG Nutrition Limited |
Kunden, die die Kekse online bestellt haben, werden gebeten, sich über die Website von Myprotein zu melden. Alle anderen sollen das Produkt in ihre jeweilige Verkaufsstelle zurückbringen, wo sie ohne Kassenzettel den vollen Kaufpreis zurückerstattet bekommen. Der Hersteller rät Allergikern dringend vom Verzehr ab.
In diesen Bundesländern wurden die Kekse verkauft:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen

Rückruf wegen nicht deklarierter Zutat – Kekse zu können Übelkeit und Atemnot führen
Wie der Hersteller selbst in einer Pressemitteilung informiert, wurde der Rückruf gestartet, weil ein Weizenprotein für die Herstellung der Kekse verwendet wurde, das nicht deklariert wurde. Menschen mit Weizenallergie sollten daher lieber darauf verzichten. Bei dieser Allergie wird dem Allergieinformationsdienst zufolge eine Immunreaktion auf Eiweiße im Weizen ausgelöst. Bei der Glutenunverträglichkeit (Zöliakie) handelt es sich wiederum um eine Autoimmunerkrankung.
Zu den Symptomen einer Weizenallergie gehören demnach:
- Juckreiz
- Taubheitsgefühl
- Schwellungen
- Hautausschlag
- Krämpfe
- Blähungen
- Durchfall
- Übelkeit
- Erbrechen
- Heiserheit
- Husten
- Atembeschwerden
- Atemnot
- Asthma
Die Beschwerden können Stunden bis Tage nach dem Verzehr auftreten, berichtet der Allergieinformationsdienst. Bei Verdacht sollte umgehend ein Arzt aufgesucht werden. In der Vergangenheit wurden bereits mehrere Lebensmittel aufgrund nicht deklarierter Zutaten zurückgerufen. Erst vor kurzem gab es aus diesem Grund einen Snack-Rückruf. In einem anderen Fall wurden 20 Chargen Toastbrot aus dem Sortiment genommen. Es waren sechs Bundesländer betroffen. (cln)