Rückruf von beliebtem Snack: Hersteller warnt vor Verzehr – Atembeschwerden drohen
Ein Snack befindet sich in einem Rückruf. Vom Verzehr wird für einige Personen abgeraten. Der Hersteller rief erst vor Kurzem ein ähnliches Produkt zurück.
München – Die einen lieben sie, die anderen eher nicht: Rosinen sind eine beliebte Zutat im Gebäck oder Müsli, werden aber auch gerne einfach als Snack verspeist. Fans der getrockneten Beeren sollten daher jetzt aufpassen. Rosinen sind derzeit von einem Rückruf betroffen.
Beliebter Snack im Rückruf: Hersteller rät bestimmten Personen von Verzehr ab
Betroffen sind die „kernlosen getrockneten Rosinen-Golden“ der Marke „Can Besler Nuts“ in der 200-Gramm-Packung. Dabei geht es um das Mindesthaltbarkeitsdatum Dezember 2026 und die Chargennummer D051224. Andere Chargen seien nicht betroffen, gibt der Inverkehrbringer Zafer Großhandel GmbH in einer Mitteilung bekannt.
Produkt | besler kernlose getrocknete Rosinen-Golden |
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Menge | 200 Gramm |
Chargennummer | D051224 |
Mindesthaltbarkeitsdatum | Dezember 2026 |
Grund für den Rückruf ist die fehlende Kennzeichnung des Antioxidationsmittels Schwefeldioxid. Dieses sei „versehentlich“ in den Rosinen verarbeitet worden, ohne es auf der Verpackung zu kennzeichnen. Daher sollten vor allem Menschen mit Allergien oder Unverträglichkeiten gegenüber Schwefeldioxid auf den Verzehr des Produkts verzichten. Wer keine Allergie habe, könne die Rosinen aber „bedenkenlos verzehren“, heißt es. Der Schwefelgehalt „war im Inhaltsabschnitt auf der Rückseite nicht angegeben“, erklärte der Großhändler auf Anfrage von IPPEN.MEDIA: „Wir haben uns sofort darum gekümmert und erstellen ein neues Etikett.“
Erst vor wenigen Wochen wurden Rosinen desselben Herstellers zurückgerufen. Damals wurden bei einer Analyse zu hohe Schwefeldioxidwerte festgestellt. Der Hersteller betont, dass das bei dem aktuellen Rückruf aber nicht der Fall sei.
Rückruf für Rosinen gestartet: Inhaltsstoff nicht gekennzeichnet
Verwendet wird der Zusatzstoff einerseits als Konservierungsmittel, um das Wachstum von Hefen, Pilzen und Bakterien zu hemmen. Andererseits aber auch als Antioxidationsmittel, damit unerwünschte Oxidationsprozesse in Lebensmitteln verhindert werden.
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Laut dem bayerischen Gesundheitsamt wird Schwefeldioxid zwar von vielen gut vertragen, kann aber bei einigen durchaus schwere, allergische Reaktionen auslösen, darunter Asthma und Hautausschlag. Allergiker sollten die betroffenen Trockenfrüchte daher nicht essen.
Der vom Rückruf betroffene Snack kann auch ohne Kaufnachweis an die Verkaufsstellen zurückgebracht werden. Kunden wird der gesamte Kaufpreis erstattet. Laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wurden die Rosinen in Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt verkauft. Wo genau die Trockenfrüchte verkauft wurden, wurde unserer Redaktion vom Hersteller trotz konkreter Anfrage nicht mitgeteilt. Ebenfalls von einem Rückruf betroffen sind derzeit mehrere Pasten. (kas)