Silvester im Landkreis Miesbach: Krankenhaus gibt Tipps zum Verhalten nach Unfall mit Feuerwerk

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Im Umgang mit Böller, Rakete und Co. ist Vorsicht geboten. (Symbolbild) © Patrick Pleul/dpa/Archivbild

Landkreis – Das Bayerische Landes­kriminalamt und das Krankenhaus in Agatharied geben Tipps zum richtigen Umgang mit Feuerwerk und zum Verhalten im Notfall.

In der Silvesternacht knallen nicht nur die Korken, sondern bei vielen auch Böller und Raketen. Doch das nächtliche Spektakel birgt bei unsachgemäßem Umgang hohe Verletzungsgefahr.

Sicherheit geht vor

Das Bayerische Landes­kriminalamt rät, nur in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper zu kaufen und zu verwenden. „Versuchen Sie niemals, Feuerwerk selbst zu basteln“, heißt es weiter. Zudem solle Feuerwerk nach Gebrauchsanweisungen verwendet und nur im Freien und mit genügend Abstand zu Menschen, Tieren und leicht entflammbaren Materialien gezündet werden. „Feuern Sie Raketen nur aus senkrechten und sicher stehenden Behältern, zum Beispiel leeren Flaschen im Getränkekasten“, heißt es weiter.

Des Weiteren sollen Blindgänger niemals aufgehoben oder erneut entzündet werden – erst recht nicht in der Hand. Gefährlich ist es auch, Zündschnüre zu verkürzen und Feuerwerkskörper beim Abbrennen zu bündeln.

Schwere Verletzungen drohen

Typische Verletzungen durch Feuerwerkskörper sind laut Krankenhaus Agatharied „leichte Verletzungen durch Verbrennungen, oder Splitterverletzungen, vor allem an den Händen und im Gesicht“. Dramatischer wird es, wenn das Feuerwerk zu früh oder unkontrolliert zündet: Dann drohen „schwere Verletzungen der Hände bis zur Amputation, folgenschwere Verletzungen der Augen bis zu tödlichen Verletzungen durch illegale Sprengkörper mit erheblicher Explosionskraft“.

Aber was ist im Ernstfall zu tun? „Die Beurteilung der Ausdehnung und Tiefe von Verbrennungen ist am Unfallort auch durch Erfahrene durch Verschmutzung oft schwierig“, erklärt Krankenhaus. „Daher ist bei tieferen Verletzungen oder Verbrennungen ein nach Möglichkeit steriler Verband, am besten ein steriles metallbeschichtetes Brandwundenverbandtuch, und eine zügige Vorstellung in einer chirurgischen Notaufnahme empfohlen.“ Bei großen Wunden, starken Schmerzen sowie Verletzungen im Gesicht ist der Rettungsdienst zu alarmieren.

Bei leichten, kleineren Verbrennungen, bei Erwachsenen maximal die Fläche des Unterarms, kann zur Schmerzlinderung mit Leitungswasser gekühlt werden. Die Temperatur sollte bei etwa 20 Grad liegen. Wichtig: Kälteres Wasser oder gar Schnee und Eis können das Gewebe durch die Unterkühlung weiter schädigen. Die Kühlung sollte zudem nur bei Patienten erfolgen, die ansprechbar sind. Die anhaltende Kühlung großflächiger Brandverletzungen ist wegen der Gefahr der Auskühlung zu unterlassen, erklärt das Krankenhaus. Diese Gefahr besteht vor allem bei Kindern: „Hier soll eine Kühlung nur im Bereich der Arme oder Beine (bei mehreren Arealen gegebenenfalls abwechselnd) erfolgen.“

Trotz der vielen Gefahren verzeichne das Kreiskrankenhaus an Silvester keinen eindeutigen Anstieg der Patientenzahlen. Ob mehr los ist, sei von mehreren Faktoren, wie dem Wetter, abhängig: Im Falle von nächtlicher Glätte nehmen die Unfälle deutlich zu. Im Landkreis seien durch Feuerwerkskörper erlittene Verletzungen eher selten, das könne laut Krankenhaus auf fehlende Großveranstaltungen auf öffentlichen Plätzen zurückzuführen sein. „Dramatische Einzelfälle, wie sie durch selbstgebaute Feuerwerkskörper verursacht werden können, kommen vor, in der Summe jedoch Gott sei Dank selten.“

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