Polizist findet toten Säugling auf Gehweg in Berlin-Neukölln

Ein Polizist hat am frühen Morgen in Berlin einen toten Säugling gefunden. Das Kind lag an einem Weg im Stadtteil Gropiusstadt im Bezirk Neukölln, wie die Polizei mitteilte. Der Fund geschah demnach gegen 5.00 Uhr. Die "Bild"-Zeitung hatte berichtet.

Der Polizist war auf dem Weg zum Dienst und alarmierte seine Kollegen. Eine Mordkommission ermittelt. Die Kriminaltechniker untersuchten den Fundort am Gehweg des Kölner Damms auf Spuren. 

Polizist findet toten Säugling am Gehweg in Berlin-Neukölln: Leiche wird obduziert

Die Leiche des Säuglings wird laut Polizei obduziert, um Alter und Todesursache zu klären. Gesucht werde parallel nach der Mutter. Momentan werde der Fall als Leichenfund behandelt und noch nicht als Gewaltverbrechen“. Es müsse geklärt werden, ob der Säugling lebensfähig war.

Die "Bild"-Zeitung zeigte ein Foto, auf dem auch eine Drohe der Polizei für Fotos aus der Luft zu sehen war. Außerdem sollen Suchhunde des Roten Kreuzes eingesetzt worden sein.

Am frühen Nachmittag stießen die Beamten auf eine heiße Spur: Ein Mantrailer-Hund nahm Witterung auf und führte die Einsatzkräfte zu einem elfgeschossigen Wohnhaus an der Lippschitzallee, wie "Bild" berichtet.

Diese Strafe steht auf Aussetzen eines Säuglings in Deutschland 

In Deutschland wird das Aussetzen eines Säuglings als eine Straftat betrachtet und fällt unter § 221 des Strafgesetzbuches (StGB), der das Aussetzen behandelt. Wenn jemand eine Person in eine hilflose Lage bringt oder im Stich lässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

Wenn das Aussetzen allerdings zum Tod des Säuglings führt, erhöht sich das Strafmaß und kann mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft werden. Es ist wichtig zu beachten, dass in solchen Fällen auch andere Straftatbestände wie Kindesmisshandlung oder Verletzung der Fürsorgepflicht berücksichtigt werden können.