Rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag: So sparen Bürgergeld-Empfänger bei ARD und ZDF
Bürgergeld-Empfänger können sich von der Rundfunkgebühr befreien lassen. Der Antrag ist bis zu drei Jahre rückwirkend möglich. Hier sind die Details.
München – Die Rundfunkbeitragpauschale ist in Deutschland seit 2013 für alle Haushalte Pflicht, doch Bürgergeld-Empfänger haben die Möglichkeit, sich davon befreien zu lassen. Wer bisher gezahlt hat, kann die Befreiung sogar bis zu drei Jahre rückwirkend beantragen. Wie funktioniert das und welche Nachweise sind erforderlich?
Laut rundfunkbeitrag.de, der offiziellen Webseite des Beitragsservice, haben Bezieher bestimmter Sozialleistungen Anspruch auf eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Dazu gehören unter anderem:
- Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- BAföG-Empfänger, sofern sie nicht bei ihren Eltern wohnen
- Blindenhilfe oder Pflegegeld nach bestimmten Vorschriften
Befreiung von Rundfunkbeitrag: Sonderregelungen und Härtefälle
Neben Bürgergeld-Empfängern können auch andere Personen eine Befreiung beantragen. Dazu zählen Pflegebedürftige mit anerkanntem Freibetrag oder Menschen, die in stationären Einrichtungen leben. Auch in besonderen Härtefällen kann eine Befreiung gewährt werden. Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld sind nicht automatisch befreit. In Härtefällen kann jedoch ein Antrag gestellt werden, wenn das Einkommen knapp über der Bedarfsgrenze liegt.
Anzumerken ist, dass eine Befreiung auch für Personen möglich ist, die auf Sozialleistungen verzichten, obwohl sie einen Anspruch darauf hätten. Und: Wer von der Beitragspflicht befreit ist, sollte regelmäßig prüfen, ob die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Die Befreiung gilt in der Regel nur für die Dauer des jeweiligen Leistungsbescheids und muss bei Bedarf neu beantragt werden.
Rundfunkbeitragsbefreiung: So funktioniert die Antragstellung
Die Befreiung muss von jedem Haushalt aktiv beantragt werden. Dazu steht auf rundfunkbeitrag.de ein Online-Formular zur Verfügung. Nach dem Ausfüllen muss der Antrag ausgedruckt, unterschrieben und mit den notwendigen Nachweisen per Post an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln geschickt werden. Benötigt werden:
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- Eine Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheids
- Ein Nachweis über den Zeitraum der Leistungsgewährung
- Eine Bestätigung über den Bezug der Sozialleistung
Wichtig ist, dass der Antrag erst gestellt werden sollte, wenn alle Unterlagen vollständig sind, da Nachreichungen die Bearbeitung verzögern können. Auch eine Ablehnung der Befreiung ist möglich, wenn die Nachweise unvollständig sind. Wichtig: Trotz digitaler Formulare ist eine rein digitale Antragstellung bisher nicht möglich. Die Unterlagen müssen weiterhin ausgedruckt und per Post eingereicht werden. Die Bearbeitungszeit kann je nach Antragslage einige Wochen dauern. Antragsteller sollten daher rechtzeitig ihre Unterlagen einreichen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Rundfunkbeitrag bei Bürgergeld: Bis zu drei Jahre rückwirkende Erstattung möglich
Eine rückwirkende Befreiung kann für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren erfolgen. Entscheidend ist, dass für diesen Zeitraum entsprechende Bewilligungsbescheide als Nachweis eingereicht werden. Wer in den letzten drei Jahren Bürgergeld bezogen, aber den Rundfunkbeitrag gezahlt hat, kann sich das Geld zurückholen. Insgesamt sind bis zu 660 Euro Erstattung möglich, basierend auf dem monatlichen Beitrag von 18,36 Euro.
Übrigens: Neben dem Antragsteller profitieren auch Mitbewohner von der Befreiung. Ehepartner, eingetragene Lebenspartner sowie Kinder bis 25 Jahre müssen keinen eigenen Beitrag zahlen. Auch andere volljährige Mitbewohner sind befreit, wenn ihr Einkommen bei der Berechnung der Sozialleistung berücksichtigt wurde. (ls)