Ohne Nachtragshaushalt - Bundesregierung fehlen 12 Milliarden Euro: Was eine Haushaltssperre bedeuten würde
Was ist das Problem?
Die Bundesregierung wird in diesem Jahr rund 12 Milliarden Euro mehr Geld ausgeben müssen als vorher geplant. Kostentreiber sind besonders das Bürgergeld und die EEG-Umlage, die um jeweils vier Milliarden Euro höher ausfallen werden als zu Jahresbeginn geplant. Für das Geld müsste der Bund neue Schulden aufnehmen. Wegen der schwachen Konjunktur ist das möglich. Sie erlaubt eine Neuberechnung der nach der Schuldenbremse erlaubten Neuverschuldung und diese würde exakt ausreichen, um das Haushaltsloch zu decken.
Um dies zu tun, muss aber der Bundestag einen Nachtragshaushalt beschließen. In diesem wiederum haben die verbliebenen Ampel-Parteien SPD und Grüne keine Mehrheit mehr. Dafür bräuchten sie Stimmen der FDP oder aus den Fraktionen von CDU und CSU. Diese haben aber öffentlich kundgetan, dem Nachtragshaushalt für dieses Jahr eben nicht zuzustimmen. Kommt keine Einigung zu Stande – wonach es derzeit aussieht – bliebe dem neuen Finanzminister Jörg Kukies nur übrig, die Mehrkosten an anderer Stelle im Haushalt einzusparen. Das Mittel dazu könnte eine Haushaltssperre sein – quasi ein Ausgabenstopp für die Bundesregierung.
Welche Ausgaben werden damit gestoppt?
Eine Haushaltssperre ist ein reiner Verwaltungsakt, den der Finanzminister ausführen kann. Er sollte nicht mit dem aus den USA bekannten „Shutdown“ verwechselt werden, bei dem die US-Regierung tatsächlich keine Ausgaben mehr tätigen darf.
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In Deutschland laufen trotz Haushaltssperre alle Ausgaben weiter, zu denen die Bundesregierung gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist. Das betrifft zum Beispiel alle Sozialleistungen, Zuschüsse zu den Renten, die Gehälter aller vom Bund bezahlten Beamten, Zuschüsse an internationale Organisationen wie die EU oder die UN und so weiter. Ebenfalls nicht betroffen sind die Ausgaben für alle schon begonnenen Projekte. Das betrifft zum Beispiel Infrastrukturausgaben. Eine schon gestartete Autobahn-Baustelle wird trotz Haushaltssperre zu Ende gebaut, der Neubau oder die Sanierung von Schienen und Wasserstraßen ist ebenfalls nicht betroffen. Ausgenommen sind auch sämtliche Sondervermögen wie etwa das der Bundeswehr, weil diese eben außerhalb des eigentlichen Bundeshaushalts finanziert werden. Und zu guter Letzt sind auch alle Zinszahlungen von einer Sperre nicht betroffen, die der Bund auf seine bisherigen Kredite leisten muss.
Was bleibt denn dann noch übrig?
Sie sehen also bereits, der Finanzminister kann nicht wirklich viele Ausgaben tatsächlich sperren. Gestoppt würden zunächst alle freiwilligen Ausgaben, für die es keine gesetzliche Verpflichtung gibt. Das sind etwa viele Subventionen und Förderprogramme. Sie könnten dann etwa kein Geld mehr für den Bau einer Wärmepumpe beantragen. Bereits genehmigte Gelder würden allerdings ausgezahlt.
Auch Projekte und Kampagnen der einzelnen Ministerien müssten abgesagt werden. Bereits gestartete könnten weiterlaufen. Ähnliches gilt für Fördergelder für Kultur- oder Sportprojekte, Startups oder andere Investitionen von Unternehmen.
Infrastrukturmaßnahmen, die bereits geplant sind, deren Bau aber noch nicht begonnen hat, könnten ebenfalls nicht starten. Auch öffentliche Einrichtungen, etwa Museen, würden weniger Fördergelder erhalten. Schlimmstenfalls müssten sie zeitweise schließen oder ihre Öffnungszeiten anpassen.
Wie geht es nach einer Haushaltssperre weiter?
Der Finanzminister kann die Haushaltssperre genauso einfach wieder aufheben, wie er sie verhängen kann. Üblicherweise würde er das dann machen, wenn genug Geld eingespart worden ist. Solche Sperren sind dabei keine Seltenheit. Vergangenes Jahr etwa gab es eine solche nach dem Bundesverfassungsurteil zum Klima- und Transformationsfonds. Auf Länder- und Kommunalebene kommen sie ebenfalls immer wieder vor. Alternativ könnte eine Haushaltssperre durch einen Nachtragshaushalt beendet werden, der dem Finanzminister die notwendigen Geldmittel zur Verfügung stellt.