Kommentar: Gericht setzt Baugenehmigung für Asylunterkunft außer Kraft – Ein Desaster für das Landratsamt
Mit dem Bau der Asylunterkunft an Isarleitenweg in Bad Tölz wurde begonnen, obwohl noch Klagen dagegen liefen. Nun hat ein Gericht die Baugenehmigung vorläufig außer Kraft gesetzt. Der Beschluss ist ein GAU für das Landratsamt. Ein Kommentar.
Bad Tölz – Die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zur Asylunterkunft am Isarleitenweg ist ein GAU fürs Landratsamt. Die Behörde und auch Landrat Josef Niedermaier müssen sich fragen lassen, ob man nicht zu unüberlegt die Stadt überstimmt hat, um den Bau gegen den erklärten Willen der Kommune und der Nachbarn zu verwirklichen.
Asylunterkunft am Isarleitenweg: Druck auf die Landräte wurde immer höher
Natürlich konnte man durch eine Vielzahl von Änderungen und Erleichterungen im Baurecht den Eindruck gewinnen, dass Asylunterkünfte immer realisiert werden können – egal, ob Gewerbe- oder Wohngebiet, Außen- oder Innenbereich.
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Zudem wurde der Druck, der auf den Landräten lastet, immer höher. Alle zwei Wochen 50 Flüchtlinge unterbringen zu müssen, ist gerade in Oberbayern, wo Wohnraum heiß umkämpfte Mangelware ist, nicht machbar. Dass das Landratsamt bewilligte, was möglich erschien, ist vor dem Hintergrund verständlich – zumal es sich vom Verwaltungsgericht in erster Instanz bestätigt fühlte.
Dass Anwohner sich wehren, war absehbar – Stadt Bad Tölz nimmt mehr Flüchtlinge auf, als nötig
Aber gerade beim Isarleitenweg hätte man vielleicht vorsichtiger agieren müssen. Einmal hatten die Nachbarn schon zuvor unter Beweis gestellt, dass sie ihr Viertel notfalls mit einer Klage verteidigen. Natürlich kann man sich Protesten nicht einfach beugen, sonst würde vermutlich überhaupt keine Unterkunft mehr gebaut. Aber die Stadt Bad Tölz ist darüber hinaus der Primus im Landkreis, wenn es um die Erfüllung der Unterbringungsquote geht.
Tatsächlich haben hier fast doppelt so viele Geflüchtete eine Heimat gefunden, wie nach Königsteiner Schlüssel nötig wäre. Gut, das liegt auch daran, dass das Landratsamt auf der Flinthöhe eine Leichtbauhalle mit 125 Plätzen errichtet und die Nutzungsänderung des „Lindenhofs“ durchgewunken hat. Beides wollte die Stadt nicht. Mit Blick auf diese bereits hohe Belastung hätte man beim Isarleitenweg zumindest abwarten können, bis Rechtssicherheit herrscht, statt auf eigenes Risiko mit dem Bau zu beginnen.
Gerichtsbeschluss zur Asylunterkunft: Der schlimmste Fall ist eingetreten
Nun ist der schlimmste Fall eingetreten: Das Haus steht, es ist aber fraglich, ob es belegt werden kann. Möglicherweise ist es ein Schwarzbau. Und da das Landratsamt bei den privaten Schwarzbauten in Weidach (zurecht) eine Null-Toleranz-Politik fährt und den Abriss fordert, kann es hier kaum anders reagieren. Allerdings gibt es einen langfristigen Pachtvertrag, den der Freistaat einhalten muss. Der finanzielle Schaden wäre immens. Dazu kommt, dass die Plätze fehlen, die Auflösung der Notunterkünfte in den Turnhallen in Wolfratshausen und Geretsried rückt in weitere Ferne. Und nicht zuletzt: Keine Gemeinde wird es mehr hinnehmen, dass ihr Einvernehmen ersetzt wird. Dietramszell hat bereits angekündigt zu klagen. Kurzum: Es ist ein Desaster. (va)