Enger geht nicht: Bauanträge immer ambitionierter - zum Leidwesen der Gemeinde
Nachverdichtung im Ortskern ist per se nichts Schlechtes. Doch mancher Bauwerber geht mit Vorhaben an oder über die Schmerzgrenze. Hauptthema: Parkplätze. Das zeigen zwei Beispiele aus Emmering.
Emmering – Nachverdichtung im Ortskern ist einerseits durchaus gewünschtes Mittel gegen die Wohnungsnot. Andererseits kalkuliert mancher Bauträger an oder über der Schmerzgrenze dessen, was ein Baugrundstück vertragen kann. Zwei mutig dimensionierte Bauvorhaben lösten jüngst Kopfschütteln im Gemeinderat von Emmering aus.
Im Ortsteil Hirschbichl wurde eine Hofstelle in bester Innenlage nach dem Tod des Eigentümers verkauft. Nun soll das ortsprägende Naturstein-Gebäude abgerissen werden und dort, wo die Tegernauer Straße einen Bogen durchs Dorf beschreibt, von vier Doppelhäusern ersetzt werden. Im Gemeinderat herrschte Einigkeit darüber, dass der Bauträger sich verhoben hat: Die Abstandsflächen zur Straße seien nicht eingehalten, das Sichtdreieck der Grundstücksausfahrt zu klein. „Die wollen immer das Maximale rausholen!“, ärgerte sich 3. Bürgermeister Hubert Rüegg (CSU).
Die wollen immer das Maximale rausholen!
Die Gemeinde hat nur begrenztes Mitspracherecht, da Genehmigungsbehörde das Landratsamt ist. „Baurechtlich haben wir keine Handhabe“, betonte Bürgermeisterin Claudia Streu-Schütze, die um Zustimmung für das Vorhaben warb – mit der Einschränkung, dass der Bauherr seine Pläne rechtskonform nachbessere.
Bedenken wurden ebenfalls laut, dass angesichts der acht nachzuweisenden Pkw-Stellplätze der Rangierraum für Rettungsfahrzeuge im Innenhof zwischen den geplanten Häusern zu klein werden könnte. Und dass Autos von Besuchern die Straße an unübersichtlicher Stelle gefährlich blockieren könnten. „Ich sehe nicht ein, warum ich einem Plan zustimmen soll, der nicht korrekt ist“, argumentierte Rüegg. Die Abstimmung fiel mit nur einer Stimme Vorsprung zugunsten des Vorbescheidantrags aus.
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Bauanträge kann man nicht so leicht ablehnen - Manche Gemeinde tut es dennoch
Der Emmeringer Schmerz ist symptomatisch für viele vergleichbare Entscheidungen, die Gemeinderäte im Landkreis Ebersberg zähneknirschend treffen müssen. Lehnen sie einen rechtmäßigen Bauantrag ab, hat das eher symbolischen Charakter, da das Landratsamt in solchen Fällen „das gemeindliche Einvernehmen ersetzen kann“, wie es im Behörden-Sprech heißt.
Nur ein paar hundert Meter vom Hirschbichler Fall entfernt blüht im Kernort Emmering das nächste ambitionierte Vorhaben auf. Im Kirchenweg, beengt und Hügellage, plant ein Bauwerber laut Vorbescheidsanfrage zwei Doppelhäuser mit jeweils zwei Wohneinheiten pro Haushälfte.
Es regten sich Zweifel daran, dass der Antrag durchdacht war: Es bräuchte zur Genehmigung laut Rathaus bis zu 20 Kfz-Stellplätze, da die Satzung in so einem Fall nicht nur mit zwei Fahrzeugen pro Wohneinheit kalkuliert, sondern je nach Wohnfläche auch Besucherparkplätze voraussetzt. Auch hier stimmte der Rat einem bedenkenschwangeren Beschluss zu, mit 7:4 Stimmen.
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