Doppelte Rentenbesteuerung: Mehrkosten für manche Rentner in Tausenderhöhe

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Ein Viertel der Rentner zahlt oft doppelt Steuern auf ihre Renten. Regierungsmaßnahmen sollen Abhilfe schaffen. Kritiker sehen diese jedoch als unzureichend an. Ein Überblick.

Berlin - Etwa 5 Millionen Rentner zahlen laut einem Bericht in Deutschland Steuern, oft sogar doppelt. Bis 2040 sollten die Rentenbeiträge gemäß einem Beschluss von 2005 vollständig besteuert werden. Diese doppelte Steuerbelastung hätte Rentner im Jahr 2040 besonders getroffen. Die Ampel-Koalition hat bereits erste Maßnahmen beschlossen, dem zu entgehen und den Übergang zu erleichtern. Kritiker bemängeln jedoch, dass diese Maßnahmen noch nicht ausreichen würden

Wie kann man überhaupt doppelt versteuert werden?

Um zu verstehen, wie Rentner doppelt besteuert werden können, ist es wichtig, den steuerfreien Rentenzufluss von den zu versteuernden Rentenbeiträgen zu unterscheiden. Die Doppelbesteuerung tritt auf, wenn während der Einzahlung der Rentenbeiträge vor dem Renteneintritt bereits Steuern auf diese Beträge gezahlt wurden und später die Rentner erneut Steuern auf die ausgezahlte Rente entrichten müssen. Davon sind nur diejenigen Rentner betroffen, deren Rentenzahlungen hoch genug ist, um steuerpflichtig zu sein, basierend auf Faktoren wie dem Rentenbeginn und anderen steuerlichen Grenzwerten.

Das Alterseinkünftegesetz von 2005, das auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 basiert, führte eine schrittweise Umstellung der Rentenbesteuerung ein. Zuvor wurden Pensionen von Beamten vollständig besteuert, während Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur mit ihrem Ertragsanteil besteuert wurden. Deshalb forderte das Bundesverfassungsgericht steuerliche Gleichheit, was zur Einführung des Alterseinkünftegesetzes führte.

Ein Mann und eine Frau vor einem Laptop
Mit dem beschlossenen Wachstumschancengesetz sind auch für viele Verbraucher finanzielle Entlastungen drin. © Benjamin Nolte/dpa-tmn/dpa

Alterseinkünftegesetz - wie viel Rentner bis 2040 doppelt zahlen

Das Gesetz sieht vor, dass bis 2040 die Renteneinkünfte vollständig besteuert werden sollen, wobei die Steuer jährlich um ein Prozent ab dem Jahr 2015 steigen soll. Auf Grundlage dieses Gesetzes hat der Finanzmathematiker Werner Siepe im Auftrag der Vers Versicherungsberater Gesellschaft Berechnungen durchgeführt, die zeigen, wie viel Rentner abhängig vom Rentenbeginn doppelt besteuert werden könnten. Die nachfolgende Tabelle basiert auf den veröffentlichten Zahlen der Wirtschaftswoche und zeigt die Beträge in Euro in fünfjährigen Schritten bis zum Jahr 2040, dem Höhepunkt der Doppelbesteuerung.

Jahr des Rentenbeginns Steuerfreie Renten Steuerpflichtige Beiträge Doppelt besteuerte Rentensumme
2005 119 937 66 750 -53 187
2010 99 878 76 072 -23 806
2015 79 618 82 399 2781
2020 61 873 84 226 22 353
2025 51 417 80 977 29 560
2030 37 951 73 541 35 590
2035 20 950\t 64 433 43 493
2040 0 53 732 53 732

Besonders betroffen sind dabei Selbstständige, da ihnen vor 2005 keine steuerfreien Rentenbeiträge zugestanden wurden. Männer sind ebenfalls häufiger betroffen, da ihre Lebenserwartung kürzer ist und sie daher im Alter weniger steuerfreie Rente erhalten. Auch Unverheiratete zahlen öfters doppelt, da verheiratete Personen im Fall des Todes des Partners eine oft steuerlich begünstigte Hinterbliebenenrente erhalten können.

Das macht die Ampel-Koalition in Bezug auf die Doppelbesteuerung

Das Bundesministerium für Finanzen stellt sich klar gegen eine doppelte Besteuerung der Rente. Die Ampel-Koalition beschloss daher im letzten Jahr, dass Erwerbstätige ihre Rentenbeiträge vollständig von der Steuer absetzen können. Laut der Berichterstattung des Main Post geschah dies auf Vorschlag von Finanzminister Christian Lindner und wurde im Jahressteuergesetz 2022 umgesetzt.

Auch im Wachstumschancengesetz der Bundesregierung wird der Beschluss von 2005 angepasst. Der Koalitionsvertrag der SPD, Grünen und FDP sieht darin vor, dass ab 2023 der Besteuerungsanteil der Rente nur noch, um 0,5 Prozent, statt eines Prozentes pro Jahr erhöht werden soll. Die vollständige Besteuerung solle dann im Jahr 2058 erreicht werden. So sagt der Entwurf jedoch auch, dass weitere Regelungen notwendig seien.

Änderung durch Wachstumschancengesetz der Ampel-Koalition unzureichend

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) sieht Ausbaupotential im Wachstumschancengesetz. Die Maßnahmen der Bundesregierung seien nicht ausreichend. Der BdSt fordert einen langsameren Anstieg der Rentensteuer. So soll der Anstieg rückwirkend ab 2015 erfolgen und in 0,6 Prozentschritten jährlich wachsen. Im gleichen Tempo solle der steuerfreie Anteil auf null Prozent sinken. Das führe dazu, dass die Rente ab 2065 vollständig besteuert werde.

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