Für den Erhalt und Ausstellung der Bilder des Landschaftsmalers Felix Bockhorni darf die Stadt Wolfratshausen 64.000 Euro ausgeben. Das Geld stammt aus einem Nachlass.
Wolfratshausen – Die Rechtsaufsicht am Landratsamt hat das Vorhaben geprüft und zugestimmt: Die Stadt darf das Geld aus der Sonderrücklage „Wallner“ für den Erhalt, die Aufbewahrung und Ausstellung der Bilder des Landschaftsmalers und Zeichners Felix Bockhorni (1801 - 1878) verwenden. Es geht um rund 64 000 Euro. Das gab Bürgermeister Klaus Heilinglechner in der jüngsten Stadtratssitzung bekannt.
Der Ur-Enkel des Zeit seines Lebens in der Loisachstadt wohnenden Künstlers Bockhorni, Franz Xaver Wallner, und seine Ehefrau Thea hatten es sich zur Aufgabe gemacht, Bockhornis Werke für die Nachwelt zu erhalten. Nach Thea Wallners Tod im Jahr 2006 erbte die Stadt 140 Bilder und Zeichnungen sowie die in Familienbesitz befindlichen unbebauten Grundstücke in Wolfratshausen. Die Verstorbene verfügte in ihrem Testament, dass die Grundstücke „zum Zwecke der Unterbringung und Erhaltung der Bilder zu verwerten sind“. Gut 176 000 Euro brachte der Grundstücksverkauf der Kommune bis dato – im Haushalt als Sonderrücklage „Wallner“ ausgewiesen. Im April entschied der Stadtrat wie berichtet über die Verwendung von etwas mehr als 64 000 Euro von der Gesamtsumme – im Sinne der Erblasserin.
Investition entspricht laut Rechtsaufsicht dem Willen der Erblasserin
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Im Zuge der Sanierung der städtischen Immobilie am Untermarkt 10 und der Modernisierung des Museums schuf die Kommune das „Wallner-Bockhorni-Kabinett“. In dem Multifunktionsraum werden die Bilder des gebürtigen Wolfratshausers, der unter anderem als königlich-bayerischer Hofmaler Auftragsarbeiten übernahm, im Wechsel mit Werken anderer Künstler gezeigt.
Museumsleiterin Annekatrin Schulz übernahm die Fleißarbeit, die Kosten zu ermitteln, die im Kontext mit der Präsentation der Bockhorni-Bilder entstanden sind. Und sie beantwortetet die Frage, wie teuer die notwendige Restaurierung sowie Aufbewahrung des Nachlasses wird: rund 64 000 Euro. Für diese Investition, so die einhellige Meinung des Stadtrats, soll die Sonderrücklage angeknabbert werden. Die Rechtsaufsicht hat keine Einwände. Kurzversion des Prüfungsergebnisses: Geld, das dem Erhalt, der Aufbewahrung und der öffentlichen Präsentation der Bockhorni-Bilder dient, darf aus der Rücklage genommen werden – „da dies dem Willen der Erblasserin entspricht“.
Möglich ist „vollständige Auflösung“ der Sonderrücklage
Des Weiteren kam die Rechtsaufsicht nach Worten von Rathauschef Heilinglechner zu dem Schluss: Auch eine anteilige Finanzierung der Investitionskosten für die erfolgte Sanierung des Gebäudes am Untermarkt 10 – „entsprechend dem Flächenanteil des Bockhorni-Kabinetts“ – sei „denkbar“. Da dies mutmaßlich „die vollständige Auflösung“ der Sonderrücklage bedeuten würde, müsse jedoch eine „weitergehende Prüfung“ erfolgen. Ob die Kommune von dieser Option Gebrauch machen wird, muss der Stadtrat entscheiden. (cce)